24.04.2025
STARTUP-POLITIK

Vom Dachfonds bis zur FlexCo-Reform: Wie es in der Startup-Politik weitergeht

Wie sieht der Zeitplan für Österreichs neuen Dachfonds aus – und an welchen Schrauben wird bei der FlexCo nach ihrem ersten Praxisjahr wirklich gedreht? Darüber haben wir mit Staatssekretärin Elisabeth Zehetner und WKO-Präsident Harald Mahrer gesprochen.
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(c) brutkasten

Ende Februar präsentierte die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm – und versprach darin unter anderem den in der heimischen Startup-Szene lang geforderten Dachfonds, eine „signifikant beschleunigte“ Gründung sowie einen Feinschliff der erst 2024 eingeführten FlexCo-Rechtsform (brutkasten berichtete). Doch wie geht es nun weiter und wie sieht der Fahrplan für die angekündigten Maßnahmen aus? In einem brutkasten-Talk haben wir bei Staatssekretärin Elisabeth Zehetner und WKO-Präsident Harald Mahrer nachgefragt.

Dachfonds – Studie soll Klarheit bringen

Zehetner sieht im Dachfonds das zentrale Vehikel, um institutionelles Kapital in junge Tech-Firmen zu lenken. „Im Sommer liegt die Studie für den Dachfonds am Tisch; bis Ende des Jahres wollen wir wissen, wo er angesiedelt ist und wie er befüllt wird“, kündigte sie an.​ Die Analyse soll Fonds-Modelle „von den Nordics über die USA bis Asien“ vergleichen und eine Governance vorschlagen, die einerseits Private an Bord holt und andererseits politischer Einflussnahme standhält.

Mahrer begrüßt das Projekt, warnt jedoch vor Schnellschüssen: „So eine Fund-of-Funds-Struktur macht Sinn – aber nur, wenn wir aus Fehlern anderer Länder lernen.“​ Scheitere der Fonds an komplizierter Steuerung oder schwacher Attraktivität für Versicherungen und Banken, sei er „ein teurer Papiertiger“. Nach Abschluss der Studie werde man rund sechs bis neun Monate für die Gesetzesgrundlage benötigen. Damit könnte der Fonds im Idealfall im Frühjahr 2026 konkrete Form annehmen. Die Studie wird laut Zehetner aktuell von EcoAustria durchgeführt.

FlexCo – ein Jahr Praxis, dann nachjustieren

Nach ihrer Einführung zählt die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) „über 800 Gründungen“. Ein Boom der neuen Rechtsform blieb bislang aus (brutkasten berichtete). Auch Zehetner sieht Anpassungsbedarf: Die Mitarbeiterbeteiligung greife noch zu kurz, der Notariatsakt sei zu aufwendig und das Firmenbuch zu langsam. Ihr Ziel lautet: „Innerhalb von fünf Tagen sollte jede Gründung möglich sein.“​ Vorher müsse die Rechtsform aber ein volles Betriebsjahr lang „echte Daten statt Bauchgefühl“ liefern, betont die Staatssekretärin.​ Zudem müsse hier auch das Justizministerium eingebunden werden.

Beteiligungsfreibetrag als ideologischer Stolperstein

Ein weiterer, seit Jahren geforderter Baustein blieb erneut außen vor: Der Beteiligungsfreibetrag für Business Angels – gedacht, um Verluste aus Risikokapital steuerlich geltend zu machen – fand keinen Eingang ins Regierungsprogramm. „Hier stoßen wir nach wie vor auf ideologische Blockaden“, kritisiert Mahrer. „Viele erkennen nicht, dass diese Regelung lediglich das Risiko mindert und damit privates Kapital erst freisetzt.“

(c) brutkasten

Exkurs: Wissenstransfer von Forschung in die Wirtschaft

Beim Thema Forschungstransfer zeichnet sich ein klarer Befund ab: Österreich hat zwar eine hohe Forschungsquote, doch der Weg vom Labor in den Markt stockt. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner sieht den Engpass weniger beim Geld, sondern im „Entrepreneurial Mindset“ an den Hochschulen. Sie verweist auf die A-plus-B-Zentren und fordert, Entrepreneurship Education in allen Studienfächern zum Standard zu machen.

WKO-Präsident Harald Mahrer richtet den Blick ins Ausland: Die ETH Zürich setze mit ihrem Pioneer-Fellowship-Programm auf voll finanzierte Validierungs­phasen, während die TU München mit dem „UnternehmerTUM“-Komplex eine eigene Startup-Fabrik betreibe. Solche Modelle fehlten hierzulande; Institute zögerten, weil ihnen während der Ausgründung Spitzen­kräfte fehlen und kein Ersatz budgetiert ist. Mahrer plädiert daher für „Speedboote“ nach schwedischem Vorbild: gezielte Fördergefäße, die radikale Innovationen schnell aus der Uni heraus­lösen. „Mindset, Mindset, Mindset“ bleibe dennoch die Hauptaufgabe – und dabei wolle man jetzt „viel mehr skalieren“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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