10.09.2019

Vision 2025: Der neue alte Startup-Forderungskatalog an die Politik

Kommentar. In der "Vision 2025" präsentierten AAIA, AustrianStartups und AVCO (erstmals gemeinsam) eine Reihe Jahre alter Forderungen an die Politik. Wird man 2025 noch immer das selbe fordern, oder hat das Spiel irgendwann ein Ende?
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Vision 2025 - Forderungen an die Politik
...und jährlich grüßt das Forderungs-Murmeltier (c) fotolia.com - artepicturas

„Vision 2025“ heißt das Positionspapier, das gestern gemeinsam von Austrian Angel Investors Association (AAIA), AustrianStartups und Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) präsentiert wurde. Neu sind daran drei Dinge: Erstens der Name, zweitens das anvisierte Jahr 2025 und drittens, dass die drei Organisationen erstmals gemeinsam so einen Forderungskatalog herausgegeben haben. Wer sich aber neue Inhalte erhofft hat, wurde (großteils) enttäuscht.

+++ Archiv 2017: Austrian Startup Agenda: Das sind die Forderungen+++

Forderungen liegen seit Jahren am Tisch

Zentrale Forderungen wie eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, eine neue Rechtsform für Startups, die die Vorteile von GmbH und AG verbindet (aka AG light), Steuerbegünstigungen bei Startup-Beteiligungen, eine weitere Digitalisierung des Gründungsprozesses und Regulatory Sandboxes liegen mitunter seit Jahren am Tisch. Einzig der Wunsch nach einem „Startup Beirat“, ähnlich dem von der vorigen Regierung einberufenen „FinTech-Beirat“, war auf diese Weise zuvor nicht platziert worden.

„Offenes Ohr“ – wenig passiert

Die Schuld daran, dass das Positionspapier keinen Neuigkeitswert hat, tragen freilich nicht die Organisationen, die es erstellt haben. Ihren Vertretern war bei der Präsentation mitunter auch ein gewisses Maß an Resignation anzumerken. Denn Beteuerungen aus der Politik, dass man „ein offenes Ohr“ habe, die Anliegen des Startup-Ökosystems ernst nehme oder „fest entschlossen“ sei – Stichwort: „Gründerland Nr.1“ – gab es in den vergangenen Jahren genug. Umgesetzt wurde wenig, wie die „Vision 2025“, die in großen Teilen schon die „Vision 2018“ hätte sein können, eindrücklich zeigt.

Kleine und keine Schritte

Freilich gab es in der Zeit Ansätze seitens der Regierungen. Zwei Startup-Pakete wurden angekündigt und mit Zerbrechen der jeweiligen Regierungen wieder abgeblasen – in beiden war bei weitem nicht die Umsetzung aller Forderungen geplant. Ein paar Maßnahmen wurden sogar tatsächlich umgesetzt – so wurden etwa erste Schritte zur Digitalisierung der GmbH-Gründung gemacht und es gab eine erste Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte. In beiden Fällen wurde aber nicht auf zentrale Anliegen des Startup-Ökosystems eingegangen. Die (nicht vollzogene) Steuerreform ließ ebenfalls wichtige Punkte vermissen.

Von der „Vision 2025“ zur inhaltsgleichen „Vision 2030“?

Ob der neue, gemeinsame Ansatz von AAIA, AustrianStartups und AVCO, ein Positionspapier noch vor der anstehenden Wahl vorzulegen Früchte trägt, bleibt natürlich abzuwarten. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist die realistischere Version der „Vision 2025“ aber, dass dann ein weiteres Positionspapier gleichen Inhalts vorgelegt wird. Ob die Vertreter des Startup-Ökosystems das Spiel bis zu dieser altbekannten „Vision 2030“ mitspielen, ist aber fraglich.

„Nicht wir brauchen die Politik, sondern die Politik braucht uns“

Besonders pointiert brachte es Speedinvest-Gründer Oliver Holle bei der gestrigen Präsentation auf den Punkt: „Wir müssen uns selbstbewusst hinstellen. In Wirklichkeit brauchen nicht wir die Politik, sondern die Politik braucht uns. Wenn sie nicht kapiert, dass sie uns nutzen soll und kann, dann ist das ihr großes Problem und nicht unseres“. Im Extremfall könnte das bei einigen Playern auch bedeuten: Wenn es in Österreich nicht geht, muss man es halt woanders versuchen.

⇒ Zum Positionspapier

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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