07.05.2020

Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

Markus Fallenböck von Own360 hat an der virtuellen Hauptversammlung von Wienerberger teilgenommen. Für den brutkasten schildert er das Erlebnis.
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Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger
Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger (c) Wienerberger

Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind. So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden. Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen. Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

Online-Premiere zur 151. Hauptversammlung

Soweit, so gut. Doch wie läuft so eine virtuelle Hauptversammlung nun in der Praxis ab? Das Own360 Team war natürlich bei einer der ersten dabei, und zwar bei der 151. Hauptversammlung der Wienerberger AG. Das Unternehmen hat sich nach Veröffentlichung der rechtlichen Vorgaben sehr rasch entschlossen, zum gewohnten Zeitpunkt Anfang Mai eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Diese Entscheidung steht dem Unternehmen frei. Wienerberger hätte auch, wie einige andere Unternehmen, die Hauptversammlung auf Ende 2020 verschieben können, wenn (wahrscheinlich) wieder klassische Präsenz-Versammlungen möglich sein werden. Der Preis dafür ist, dass wichtige Beschlüsse (über Entlastungen, Dividende, Kapitalmaßnahmen oder Besetzungen) auf etliche Monate hinaus verschoben werden.

Der Wienerberg wird zum Fernseh-Studio

Vorbereitung und Umsetzung der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai waren so eine sehr sportliche Sache. Denn dem Team aus Vorstand, Aufsichtsrat und Investor Relations Abteilung blieb nicht einmal vier Wochen für die Organisation der Hauptversammlung in dieser neuen Form. Und es gab praktisch keine Erfahrungswerte. Im neuen Hauptquartier  von Wienerberger wurde ein Raum adaptiert und quasi zum Fernseh-Studio umgebaut. In den Wochen davor wurde im Internet bekanntgeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuelle Hauptversammlung bestehen.

Stimmrechtsvertreter als Sprachrohr

Eine besondere Rolle üben die sogenannten Stimmrechtsvertreter aus. Denn bei der virtuellen Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Stimmabgabe, die Stellung eines Beschlussantrags und die Erhebung eines Widerspruchs nur durch diese erfolgen kann. Auch Wienerberger hat vier Vertreter dafür vorgeschlagen. Und nur diese waren vor Ort und haben so die Aktionäre vertreten.

Hauptversammlung goes digital

Pünktlich um 10:00 Uhr ging es dann per Livestream los. Aufgrund der Reisebeschränkungen wurde die Hauptversammlung vom stellvertretenden AR-Vorsitzenden Peter Steiner geleitet, der den Vorsitzenden Peter Johnson vertreten hat. Der Raum war natürlich entsprechend adaptiert und die Sitzordnung mit entsprechendem Sicherheitsabstand gestaltet.

Die Hauptversammlung fand auf Deutsch statt und wurde simultan auf Englisch übersetzt. Aktionäre konnten ihr Frage- und Auskunftsrecht direkt in der Hauptversammlung zu bestimmten „Fragefenstern“ ausüben, indem sie ihre Punkte per Mail an die Stimmrechtsvertreter sandten. Diese waren die ganze Zeit vor Ort und erreichbar und so das „Sprachrohr“ der Gesellschafter. Und natürlich lief auch die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger mit den üblichen Formalismen und Tagesordnungs-Punkten ab. Nach knapp 2,5 Stunden war die Versammlung beendet – und das zur Hälfte der Kosten einer klassischen Hauptversammlung.


Über den Autor

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen Fintech Own360 (früher Own Austria), das einen Standortfonds für private Anleger anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen etwa bei Styria Media Group und Verlagsgruppe News tätig.

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Changy Strom Gas anbieter wechsel Sabine mayer Thomas mayer
Die beiden Changy-Founder:innen Sabine und Thomas Mayer (c) Changy

Wenn die Temperaturen sinken, denken viele erstmals nach den Sommermonaten wieder ans Heizen. Und damit auch an die drohenden hohen Heizkosten. Oft könnten sich Haushalte einiges an Geld ersparen, wenn sie ihren Strom- und Gasanbieter regelmäßig wechseln würden. Vergleichsplattformen gibt es dafür bereits einige, den Wechsel müssen hier allerdings die Kund:innen selbst übernehmen. Das Startup Changy übernimmt auch diesen Teil.

Geld sparen durch Anbieterwechsel

Gegründet von Sabine Mayer und ihrem Bruder Thomas will das Wiener Startup den Anbieterwechsel einfach gestalten. Die Idee existiert bereits seit 2021, als Thomas Mayer der Großmutter der beiden Geschwister beim Gasanbieterwechsel half und diese sich so einige Hundert Euro ersparte. Das wollten sie auch anderen ermöglichen. Mit den gestiegenen Strom- und Gaskosten im darauffolgenden Winter hätte das Modell der beiden allerdings nicht wirklich funktioniert. Sie verwarfen die Idee wieder.

Knapp zwei Jahre später setzten sich die beiden wieder an ihren Businessplan. Der Markt hatte sich etwas erholt und Sabine Mayer nach ihrem Masterstudium wieder mehr Zeit für ein solches Side-Hustle-Projekt. Im heurigen Juni wurde Changy dann offiziell gegründet.

Software vergleicht Tarife

Das Modell von Changy funktioniert so: Kund:innen können zwischen dem Basic- und Plus-Modell wählen, diese kosten 30 bzw. 60 Euro im Jahr. Wer ein solches Abo abschließt, muss sich bei Changy registrieren und seine letzte Jahresabrechnung hochladen. Möchte man nur Ökostrom oder Strom aus Österreich beziehen, kann man das ebenfalls angeben.

Eine von Thomas Mayer programmierte Software vergleicht dann automatisch die möglichen Anbieter und wählt den günstigsten aus. Die Tarife werden im System laufend aktualisiert, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das funktioniere weitgehend automatisiert, erklärt Sabine Mayer. Im Plus-Modell müssen Kund:innen für den Wechsel nichts weiter tun, hier wird die gesamte Kommunikation mit den Energieanbietern von Changy erledigt.

Im Basic-Modell muss der von Changy vorgeschlagene Anbieterwechsel noch einmal in einer E-Mail vom Energieanbieter rückbestätigt werden. Bei beiden Modellen wirbt Changy mit einer “Ersparnis-Garantie im ersten Jahr”: Die Service-Gebühr muss im ersten Jahr nur gezahlt werden, wenn die Ersparnisse höher sind als die Gebühr.

Mit der Kältewelle sollen Kund:innen kommen

Die beiden Geschwister betreiben Changy derzeit neben ihren Vollzeitjobs. Das kostet bisher vor allem Zeit, die Expertise holen sich die beiden aus ihrer Arbeitserfahrung bzw. ihrem Umfeld. Sabine Mayer erklärt, dass sie und ihr Bruder als “Sidepreneurs”, die von ihrem Unternehmen nicht finanziell abhängig sind, “den Mehrwert für den Kunden” in den Mittelpunkt stellen können. Natürlich würden die beiden irgendwann von Changy leben wollen, das sei ja das Ziel aller Unternehmen. Bis dahin dauert es aber vermutlich noch.

Derzeit steht das Startup bei knapp 100 Kund:innen. Ursprünglich war das Modell nur für Privatkund:innen vorgesehen, seit einem Monat betreut man aber auch Businesskunden. Die ersten Feedback-Meldungen seien sehr positiv, wie Sabine Mayer erzählt. Mit dem Herbstbeginn starte man jetzt auch erste Werbekampagnen auf Social Media, um die eigene Bekanntheit zu steigern.

“Wir hoffen, dass wir jetzt mit der Kältewelle unsere Kunden erreichen”, sagt Mayer. Das Ziel wären 1.000 Kund:innen. Wie realistisch das ist, könne sie allerdings noch nicht abschätzen. Immerhin beginnt jetzt erst die erste Heizsaison seit Bestehen von Changy. Aber sie bleibe optimistisch.

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AI Summaries

Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

  • Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind.
  • So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden.
  • Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen.
  • Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

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