07.05.2020

Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

Markus Fallenböck von Own360 hat an der virtuellen Hauptversammlung von Wienerberger teilgenommen. Für den brutkasten schildert er das Erlebnis.
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Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger
Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger (c) Wienerberger

Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind. So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden. Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen. Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

Online-Premiere zur 151. Hauptversammlung

Soweit, so gut. Doch wie läuft so eine virtuelle Hauptversammlung nun in der Praxis ab? Das Own360 Team war natürlich bei einer der ersten dabei, und zwar bei der 151. Hauptversammlung der Wienerberger AG. Das Unternehmen hat sich nach Veröffentlichung der rechtlichen Vorgaben sehr rasch entschlossen, zum gewohnten Zeitpunkt Anfang Mai eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Diese Entscheidung steht dem Unternehmen frei. Wienerberger hätte auch, wie einige andere Unternehmen, die Hauptversammlung auf Ende 2020 verschieben können, wenn (wahrscheinlich) wieder klassische Präsenz-Versammlungen möglich sein werden. Der Preis dafür ist, dass wichtige Beschlüsse (über Entlastungen, Dividende, Kapitalmaßnahmen oder Besetzungen) auf etliche Monate hinaus verschoben werden.

Der Wienerberg wird zum Fernseh-Studio

Vorbereitung und Umsetzung der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai waren so eine sehr sportliche Sache. Denn dem Team aus Vorstand, Aufsichtsrat und Investor Relations Abteilung blieb nicht einmal vier Wochen für die Organisation der Hauptversammlung in dieser neuen Form. Und es gab praktisch keine Erfahrungswerte. Im neuen Hauptquartier  von Wienerberger wurde ein Raum adaptiert und quasi zum Fernseh-Studio umgebaut. In den Wochen davor wurde im Internet bekanntgeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuelle Hauptversammlung bestehen.

Stimmrechtsvertreter als Sprachrohr

Eine besondere Rolle üben die sogenannten Stimmrechtsvertreter aus. Denn bei der virtuellen Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Stimmabgabe, die Stellung eines Beschlussantrags und die Erhebung eines Widerspruchs nur durch diese erfolgen kann. Auch Wienerberger hat vier Vertreter dafür vorgeschlagen. Und nur diese waren vor Ort und haben so die Aktionäre vertreten.

Hauptversammlung goes digital

Pünktlich um 10:00 Uhr ging es dann per Livestream los. Aufgrund der Reisebeschränkungen wurde die Hauptversammlung vom stellvertretenden AR-Vorsitzenden Peter Steiner geleitet, der den Vorsitzenden Peter Johnson vertreten hat. Der Raum war natürlich entsprechend adaptiert und die Sitzordnung mit entsprechendem Sicherheitsabstand gestaltet.

Die Hauptversammlung fand auf Deutsch statt und wurde simultan auf Englisch übersetzt. Aktionäre konnten ihr Frage- und Auskunftsrecht direkt in der Hauptversammlung zu bestimmten „Fragefenstern“ ausüben, indem sie ihre Punkte per Mail an die Stimmrechtsvertreter sandten. Diese waren die ganze Zeit vor Ort und erreichbar und so das „Sprachrohr“ der Gesellschafter. Und natürlich lief auch die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger mit den üblichen Formalismen und Tagesordnungs-Punkten ab. Nach knapp 2,5 Stunden war die Versammlung beendet – und das zur Hälfte der Kosten einer klassischen Hauptversammlung.


Über den Autor

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen Fintech Own360 (früher Own Austria), das einen Standortfonds für private Anleger anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen etwa bei Styria Media Group und Verlagsgruppe News tätig.

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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll hat Digitale Souveränität in einer Aussendung vom letzten Herbst klar zusammengefasst: „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

Um Europas Digitale Souveränität zu sichern, stellt Brüssel heute das Gesetzespaket „European Tech Sovereignty“ vor, das die eigene Tech-Branche stärken und die Abhängigkeit von den größten Playern USA und China verringern soll.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des EU AI Acts und neuen Souveränitätsgesetzen wandelt sich die Wichtigkeit des Themas: Der Gedanke der Digitalen Souveränität sowie der Unabhängigkeit von Tech-Riesen hat in Brüssel längst Einzug gefunden.

Der Cloud & AI Development Act: Eine Übersicht

Der EU AI Act, der 2024 in Kraft trat, reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa streng nach Risikostufen, um Anwendern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit zu garantieren.

Demgegenüber erlaubt der amerikanische Cloud Act den US-Behörden den Zugriff auf Daten von US-Tech-Konzernen, völlig unabhängig davon, in welchem Land diese Server physisch stehen. Wenn eine US-Behörde zum Beispiel Daten von Microsoft fordert, muss Microsoft diese laut US-Recht herausgeben – selbst wenn die Daten auf einem Server in Frankfurt liegen.

Als europäische Antwort darauf führt der Cloud and AI Development Act (CADA) nun ein verbindliches Bewertungssystem (SEAL) für öffentliche Ausschreibungen ein. Dieses Gesetz verpflichtet sensible staatliche Sektoren dazu, bevorzugt rein europäische Cloud-Infrastrukturen zu nutzen, die gegen ausländische Datenzugriffe rechtlich immun sind. Dadurch setzt sich in Zukunft nicht mehr das beste Preis-Leistung-Angebot durch, sondern es muss für besonders kritische Sektoren eine europäische Lösung verwendet werden.

Das Praxisbeispiel Qwant

Laut dem Nachrichtenportal Politico fordern auch die EU-Abgeordneten selbst mehr digitale Souveränität. Dabei soll statt der amerikanischen Suchmaschine Google in Zukunft das französische Qwant als Standard-Suchmaschine im EU-Parlament verwendet werden. Laut einer internen Mitteilung an die Abgeordneten, die Politico vorliegt, erfolgt dieser Schritt im Einklang mit der Verpflichtung des Parlaments zu „digitaler Souveränität und dem Schutz der personenbezogenen Daten von Nutzern“. Die Abgeordneten dürften schon letztes Jahr mehr Unabhängigkeit im Unternehmen gefordert haben.

Auch auf nationaler Ebene von Bedeutung

Zurück in Österreich. Auch hier sorgt die Digitale Souveränität am Mittwoch in der Bundesratssitzung für Gesprächsstoff.

Seitdem die geopolitische Lage gekippt ist, habe Europa bitter gelernt, was es heißt, im Energiebereich nicht souverän zu sein, sagte Staatssekretär Alexander Pröll. „Genau diesen Fehler dürfen wir bei digitalen Technologien kein zweites Mal machen.“ Daten, Clouds und Künstliche Intelligenz (KI) seien die Ressourcen des Jahrhunderts. Wer sie kontrolliert, habe die Macht. Wer sich abhängig macht, werde erpressbar, so Pröll. 

Gehen die Meinungen der österreichischen Parteien normalerweise auseinander, zeigt sich bei diesem Thema Einigkeit: Die Digitale Souveränität sollte auf allen Ebenen angedacht werden und die aktuelle digitale Abhängigkeit von ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Technologieanbietern, stelle ein massives Problem dar.

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AI Summaries

Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

  • Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind.
  • So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden.
  • Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen.
  • Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

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