07.05.2020

Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

Markus Fallenböck von Own360 hat an der virtuellen Hauptversammlung von Wienerberger teilgenommen. Für den brutkasten schildert er das Erlebnis.
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Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger
Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger (c) Wienerberger

Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind. So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden. Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen. Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

Online-Premiere zur 151. Hauptversammlung

Soweit, so gut. Doch wie läuft so eine virtuelle Hauptversammlung nun in der Praxis ab? Das Own360 Team war natürlich bei einer der ersten dabei, und zwar bei der 151. Hauptversammlung der Wienerberger AG. Das Unternehmen hat sich nach Veröffentlichung der rechtlichen Vorgaben sehr rasch entschlossen, zum gewohnten Zeitpunkt Anfang Mai eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Diese Entscheidung steht dem Unternehmen frei. Wienerberger hätte auch, wie einige andere Unternehmen, die Hauptversammlung auf Ende 2020 verschieben können, wenn (wahrscheinlich) wieder klassische Präsenz-Versammlungen möglich sein werden. Der Preis dafür ist, dass wichtige Beschlüsse (über Entlastungen, Dividende, Kapitalmaßnahmen oder Besetzungen) auf etliche Monate hinaus verschoben werden.

Der Wienerberg wird zum Fernseh-Studio

Vorbereitung und Umsetzung der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai waren so eine sehr sportliche Sache. Denn dem Team aus Vorstand, Aufsichtsrat und Investor Relations Abteilung blieb nicht einmal vier Wochen für die Organisation der Hauptversammlung in dieser neuen Form. Und es gab praktisch keine Erfahrungswerte. Im neuen Hauptquartier  von Wienerberger wurde ein Raum adaptiert und quasi zum Fernseh-Studio umgebaut. In den Wochen davor wurde im Internet bekanntgeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuelle Hauptversammlung bestehen.

Stimmrechtsvertreter als Sprachrohr

Eine besondere Rolle üben die sogenannten Stimmrechtsvertreter aus. Denn bei der virtuellen Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Stimmabgabe, die Stellung eines Beschlussantrags und die Erhebung eines Widerspruchs nur durch diese erfolgen kann. Auch Wienerberger hat vier Vertreter dafür vorgeschlagen. Und nur diese waren vor Ort und haben so die Aktionäre vertreten.

Hauptversammlung goes digital

Pünktlich um 10:00 Uhr ging es dann per Livestream los. Aufgrund der Reisebeschränkungen wurde die Hauptversammlung vom stellvertretenden AR-Vorsitzenden Peter Steiner geleitet, der den Vorsitzenden Peter Johnson vertreten hat. Der Raum war natürlich entsprechend adaptiert und die Sitzordnung mit entsprechendem Sicherheitsabstand gestaltet.

Die Hauptversammlung fand auf Deutsch statt und wurde simultan auf Englisch übersetzt. Aktionäre konnten ihr Frage- und Auskunftsrecht direkt in der Hauptversammlung zu bestimmten „Fragefenstern“ ausüben, indem sie ihre Punkte per Mail an die Stimmrechtsvertreter sandten. Diese waren die ganze Zeit vor Ort und erreichbar und so das „Sprachrohr“ der Gesellschafter. Und natürlich lief auch die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger mit den üblichen Formalismen und Tagesordnungs-Punkten ab. Nach knapp 2,5 Stunden war die Versammlung beendet – und das zur Hälfte der Kosten einer klassischen Hauptversammlung.


Über den Autor

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen Fintech Own360 (früher Own Austria), das einen Standortfonds für private Anleger anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen etwa bei Styria Media Group und Verlagsgruppe News tätig.

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Sander van de Rijdt, Eric Weisz und Jürgen Milde-Ennöckl (Lead Investor tecnet) (c) Alissar Najjar

Mit seinem KI-basierten Vorhersagesystem für den Lebensmittelhandel überzeugte Circly in der Vergangenheit bereits namhafte Investoren. Dazu zählen unter anderem der niederösterreichische VC tecnet Equity. In einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde im vergangenen Jahr sicherte sich Circly einen Millionenbetrag – brutkasten berichtete. Ergänzt wird die Liste der Investoren durch weitere Beteiligungen, darunter die A&S Beteiligungsgesellschaft von Axel Greiner, das Tyrolean Business Angel Network, Reventura sowie Unternehmer Max Schnödl.

Nun verkündet das niederösterreichische Startup einen weiteren Investor an seiner Seite: PlanRadar-Gründer Ibrahim Imam und Sander van de Rijdt investieren einen sechsstelligen Betrag.

Ziel: Aufbau der globalen Reichweite und Kundenbasis

Seit seiner Gründung im Jahr 2021 beschäftigt sich Circly mit der Bekämpfung von Ressourcen- und Lebensmittelverschwendung in Produktion und Handel. Die Gründer Armin Kirchknopf (CTO) und Eric Weisz (CEO) entwickelten mithilfe von Künstlicher Intelligenz ein Planungstool, das Absatz- und Bedarfsprognosen ermöglicht.

Circly bestätigt nun ein sechsstelliges Investments in Form eines Wandeldarlehens von den PlanRadar-Gründern Ibrahim Imam und Sander van de Rijdt. Mit diesem Kapital will das Unternehmen seine „vertriebliche Internationalisierung und technologische Weiterentwicklung maßgeblich beschleunigen, um den global wachsenden Bedarf an effizienteren und nachhaltigen Planungslösungen zu decken“, heißt es in der Aussendung.

Vonseiten Sander van de Rijdt heißt es: „Das Team von Circly hat uns mit seinem Engagement für Nachhaltigkeit und Innovationskraft überzeugt. Die einzigartige Kombination aus KI und praxisnahen Branchenlösungen trifft auf eine stark wachsende Nachfrage im internationalen Markt. Unser Ziel ist es, Circly dabei zu unterstützen, seine Reichweite und Kundenbasis global aufzustellen“.

Sander van de Rijdt wird neues Mitglied im Circly-Board

Gleichzeitig gibt das Startup bekannt, dass Sander van de Rijdt als neues Mitglied in das Board des Unternehmens eintritt. Diese Entscheidung soll die langfristige Wachstumsstrategie unterstützen, da das Unternehmen künftig international expandieren und seine Technologieführerschaft weiter ausbauen möchte.

CEO Weisz betont: „Mit Sander van de Rijdt haben wir ab sofort einen erfahrenen strategischen Partner im Board, der unsere Vision teilt und wertvolle Erfahrungen im internationalen Wachstum mitbringt. Mit seiner Expertise wird es uns gelingen, die Vorteile unserer Lösung einer globalen Kundschaft zugänglich zu machen“.

Circly zählt namhafte Unternehmen zu seinen Kunden

Das 2021 in St. Pölten gegründete Unternehmen entwickelte eine selbstlernende Absatzprognose-Software für Handelsunternehmen. Ziel ist es, Ressourcen- und Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Gleichzeitig verspricht die Software eine präzisere Verwaltung von Lagerbeständen und ein besseres Verständnis für Kundenbedürfnisse. Zudem will Circly schnelle und praxisnahe Ergebnisse liefern, die unmittelbar umsetzbar sind.

Zu den Kunden von Circly gehören namhafte Unternehmen aus Deutschland, den Niederlanden und Österreich. Darunter Refresco, Egger Getränke, Nah&Frisch und der Lebensmittelgroßhändler Kastner.

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Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

  • Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind.
  • So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden.
  • Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen.
  • Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

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