19.11.2021

Vierter Lockdown in Österreich: Das gilt jetzt am Arbeitsplatz

Die österreichische Bundesregierung kündigte Freitag am Vormittag einen bundesweiten Lockdown an. Wir liefern euch einen Überblick, was jetzt am Arbeitsplatz gilt.
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Arbeitsplatz
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Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Stand: 19.11.2021, 14:30 Uhr

Der vierte bundesweite Lockdown in Österreich ist fix. Weil die Covid-Infektionszahlen stark steigen und die Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen, gelten ab 22. November 2021 wieder Ausgangsbeschränkungen für alle Menschen in Österreich. Zu den Ausnahmegründen gehört auch der Weg zum Arbeitsplatz.

Wie bereits bei bisherigen Lockdowns gibt es in Österreich nur eine Home-Office-Empfehlung, keine Pflicht. “Wo möglich” solle man ins Homeoffice wechseln, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Freitag. Für den Arbeitsplatz gelten bis auf Weiteres in Österreich folgende Regeln:

3G am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gelten nach wie vor alle drei “Gs”: Geimpft, Genesen oder ein Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Damit bleibt am Arbeitsplatz auch der behördlich anerkannte Antigentest (Apotheke, Teststraße) möglich. “Wir haben uns immer für eine Verschärfung ausgesprochen, allerdings müssen dafür die Testkapazitäten in allen Bundesländern erweitert werden”, sagte Kocher. 

PCR-Tests sind nur in einzelnen Bereichen erforderlich: Nachtgastronomie, Diskotheken, Apres Ski, Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenanstalten, in der mobilen Pflege und Betreuung.

Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, die kaum oder gar keinen Kontakt mit anderen Menschen erfordern – etwa für Förster:innen, für LKW-Fahrer:innen, die allein in ihrer Kabine sitzen, oder für all jene, die im Homeoffice arbeiten.

FFP2-Maske

Ab 22. November gilt zusätzlich zu 3G in allen geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht – auch am Arbeitsplatz, sofern es keine bauliche Trennung gibt oder ein Kontakt mit anderen Menschen ausgeschlossen werden kann.

Homeoffice

Eine Home-Office-Pflicht wird es nicht geben. “Es handelt sich um die gleiche Regelung, die wir schon früher hatten”, so Bundeskanzler Schallenberg am Freitag. Hier bestreitet Österreich einen anderen Weg als beispielsweise Deutschland. Während in unserem Nachbarland die Rückkehr der Home-Office-Pflicht geplant ist – sie war Ende Juni ausgelaufen – wurde eine derartige Regelung seit dem Ausbruch der Pandemie in Österreich noch nie getroffen.

Zudem haben sich auch die Sozialpartner gegen eine Home-Office-Pflicht ausgesprochen. Trotzdem hätten die Sozialpartner laut Kocher zugesichert, “sich massiv für die Nutzung von Homeoffice einzusetzen”. “Wir wissen, dass Homeoffice nur ungefähr für 40 Prozent der Arbeitnehmer möglich ist”, so der Arbeitsminister.


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Die FlexCo habe sich “erfolgreich etabliert”, heißt es in einer Aussendung, die das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) heute ausschickte. Dazu die Zahl ein Jahr nach Start der neuen Rechtsform: “rund 800” FlexCos – konkret 784 wurden seit der Einführung gegründet. “Die Zahl zeigt, dass diese neue Möglichkeit bereits gut angenommen wird”, wird dazu Wirtschaftsminister Martin Kocher zitiert. Die Rechtsform werde nicht nur von Startups, sondern auch von anderen kleinen und mittleren Unternehmen genutzt.

FlexCo- und GmbH-Gründungen im Verhältnis 1:17

Setzt man die nun kommunizierte Zahl in den Kontext, kann man allerdings zumindest noch einiges an Luft nach oben attestieren. Den etwas weniger als 800 gegründeten FlexCos stehen laut Daten der “Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes” (EVI) mehr als 13.500 GmbH-Neugründungen zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2024 gegenüber. Auf eine FlexCo-Gründung kamen im Vorjahr also rund 17 GmbH-Gründungen.

Steigerung um 27 Prozent im zweiten Halbjahr

Zudem gab es nur eine moderate Steigerung bei den FlexCo-Gründungen vom ersten auf das zweite Halbjahr. 336 FlexCos wurden von Jänner bis Ende Juni 2024 gegründet, neun GmbHs in FlexCos umgewandelt, wie brutkasten im Sommer berichtete. Entsprechend kamen im zweiten Halbjahr 439 FlexCo-Neu- bzw. Umgründungen hinzu. Das entspricht einer Steigerung um 27 Prozent. Von einem Boom der neuen Rechtsform kann also jedenfalls nach einem Jahr nicht die Rede sein.

Durchsetzung im Lauf der nächste Jahre?

Doch was nicht ist, kann freilich noch werden. Startup-Anwalt und FlexCo-Experte Keyvan Rastegar schätzte gegenüber brutkasten schon bei der FlexCo-Halbjahresbilanz im Sommer 2024, dass die Durchsetzung der neuen Gesellschaftsform einige Jahre dauern dürfte: “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen.”

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