19.11.2021

Vierter Lockdown in Österreich: Das gilt jetzt am Arbeitsplatz

Die österreichische Bundesregierung kündigte Freitag am Vormittag einen bundesweiten Lockdown an. Wir liefern euch einen Überblick, was jetzt am Arbeitsplatz gilt.
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Arbeitsplatz
(c) AdobeStock

Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Stand: 19.11.2021, 14:30 Uhr

Der vierte bundesweite Lockdown in Österreich ist fix. Weil die Covid-Infektionszahlen stark steigen und die Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen, gelten ab 22. November 2021 wieder Ausgangsbeschränkungen für alle Menschen in Österreich. Zu den Ausnahmegründen gehört auch der Weg zum Arbeitsplatz.

Wie bereits bei bisherigen Lockdowns gibt es in Österreich nur eine Home-Office-Empfehlung, keine Pflicht. “Wo möglich” solle man ins Homeoffice wechseln, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Freitag. Für den Arbeitsplatz gelten bis auf Weiteres in Österreich folgende Regeln:

3G am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gelten nach wie vor alle drei “Gs”: Geimpft, Genesen oder ein Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Damit bleibt am Arbeitsplatz auch der behördlich anerkannte Antigentest (Apotheke, Teststraße) möglich. “Wir haben uns immer für eine Verschärfung ausgesprochen, allerdings müssen dafür die Testkapazitäten in allen Bundesländern erweitert werden”, sagte Kocher. 

PCR-Tests sind nur in einzelnen Bereichen erforderlich: Nachtgastronomie, Diskotheken, Apres Ski, Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenanstalten, in der mobilen Pflege und Betreuung.

Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, die kaum oder gar keinen Kontakt mit anderen Menschen erfordern – etwa für Förster:innen, für LKW-Fahrer:innen, die allein in ihrer Kabine sitzen, oder für all jene, die im Homeoffice arbeiten.

FFP2-Maske

Ab 22. November gilt zusätzlich zu 3G in allen geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht – auch am Arbeitsplatz, sofern es keine bauliche Trennung gibt oder ein Kontakt mit anderen Menschen ausgeschlossen werden kann.

Homeoffice

Eine Home-Office-Pflicht wird es nicht geben. “Es handelt sich um die gleiche Regelung, die wir schon früher hatten”, so Bundeskanzler Schallenberg am Freitag. Hier bestreitet Österreich einen anderen Weg als beispielsweise Deutschland. Während in unserem Nachbarland die Rückkehr der Home-Office-Pflicht geplant ist – sie war Ende Juni ausgelaufen – wurde eine derartige Regelung seit dem Ausbruch der Pandemie in Österreich noch nie getroffen.

Zudem haben sich auch die Sozialpartner gegen eine Home-Office-Pflicht ausgesprochen. Trotzdem hätten die Sozialpartner laut Kocher zugesichert, “sich massiv für die Nutzung von Homeoffice einzusetzen”. “Wir wissen, dass Homeoffice nur ungefähr für 40 Prozent der Arbeitnehmer möglich ist”, so der Arbeitsminister.


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Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

“Das weltweit erste seiner Art” – was viele Startups von ihrem Produkt behaupten, hält bei genauerer Betrachtung oft nicht stand. Ein heimisches Startup, das den oft genutzten Claim erfüllt, ist Pixelrunner aus dem oberösterreichischen Engerwitzdorf. 2016 gegründet, entwickelte es den ersten Landschaftsdrucker der Welt. Das Gerät kann autonom große Bodenflächen – egal ob Asphalt, Rasen oder Schnee – bedrucken. Die Technologie ähnelt laut Unternehmen jener eines Tintenstrahldruckers.

Beteiligung nach 2 Minuten 2 Millionen von kurzer Dauer

Damit sorgte Pixelrunner nicht nur in der TV-Show 2 Minuten 2 Millionen für Aufsehen: 2017 stieg startup300, in der Show vertreten durch Michael Altrichter, beim Startup ein, gab seine Anteile jedoch bereits Mitte 2018 laut Firmenbuchdaten wieder ab. Tatsächlich sei der investierte Betrag auch deutlich geringer ausgefallen, als in der Show zugesagt, verriet Co-Founder Rainer Kargel gegenüber brutkasten im Jahr 2018. Damals verkündete das Startup ein Investment durch den OÖ HightechFonds. Dieser wurde in den Jahren darauf in mehreren Runden zum größten Investor, der aktuell mit 38,61 den höchsten Einzelanteil hält.

Viele Referenzen als Agentur, Hardware-Verkauf nicht realisiert

In den Jahren sammelte Pixelrunner zahlreiche Referenzen, vor allem bei großen Sportevents wie dem Vienna City Marathon, dem Berlin Marathon oder dem Hahnenkamm-Rennen in Kitzbühel. Dort erfüllte das Unternehmen Druckaufträge mit seinen Prototypen. Immer wieder wurde jedoch der Plan kommuniziert, mit dem Gerät in die Serienproduktion zu gehen und es weltweit zu verkaufen. 2021 wurde dies anlässlich eines CEO-Wechsels bekräftigt, wie brutkasten berichtete. Dem Vernehmen nach war Pixelrunner zuletzt aber weiterhin mit den eigenen Geräten als Agentur aktiv und konnte den Hardware-Verkauf nicht wie geplant aufbauen.

Pixelrunner meldet Konkurs an

Wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV heute berichten, brachte Pixelrunner nun einen Konkursantrag ein. Eine Fortführung der GmbH scheint somit aktuell nicht geplant. Eine Fortführung des Geschäfts in einer neuen Gesellschaft wäre aber natürlich möglich, wenn die Patente und Geräte aus der Konkursmasse gekauft werden. Zu den Insolvenz-Details, etwa die Höhe der Schulden oder die Anzahl betroffener Gläubiger:innen und Mitarbeiter:innen, machen die Kreditschutzverbände aktuell keine Angaben.

Eine brutkasten-Anfrage per E-Mail beim Unternehmen mit der Bitte um ein Statement wurde bislang nicht beantwortet. Sollte das Statement eintreffen, wird es hier ergänzt.

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