19.11.2021

Vierter Lockdown in Österreich: Das gilt jetzt am Arbeitsplatz

Die österreichische Bundesregierung kündigte Freitag am Vormittag einen bundesweiten Lockdown an. Wir liefern euch einen Überblick, was jetzt am Arbeitsplatz gilt.
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Arbeitsplatz
(c) AdobeStock

Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Stand: 19.11.2021, 14:30 Uhr

Der vierte bundesweite Lockdown in Österreich ist fix. Weil die Covid-Infektionszahlen stark steigen und die Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen, gelten ab 22. November 2021 wieder Ausgangsbeschränkungen für alle Menschen in Österreich. Zu den Ausnahmegründen gehört auch der Weg zum Arbeitsplatz.

Wie bereits bei bisherigen Lockdowns gibt es in Österreich nur eine Home-Office-Empfehlung, keine Pflicht. “Wo möglich” solle man ins Homeoffice wechseln, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Freitag. Für den Arbeitsplatz gelten bis auf Weiteres in Österreich folgende Regeln:

3G am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gelten nach wie vor alle drei “Gs”: Geimpft, Genesen oder ein Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Damit bleibt am Arbeitsplatz auch der behördlich anerkannte Antigentest (Apotheke, Teststraße) möglich. “Wir haben uns immer für eine Verschärfung ausgesprochen, allerdings müssen dafür die Testkapazitäten in allen Bundesländern erweitert werden”, sagte Kocher. 

PCR-Tests sind nur in einzelnen Bereichen erforderlich: Nachtgastronomie, Diskotheken, Apres Ski, Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenanstalten, in der mobilen Pflege und Betreuung.

Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, die kaum oder gar keinen Kontakt mit anderen Menschen erfordern – etwa für Förster:innen, für LKW-Fahrer:innen, die allein in ihrer Kabine sitzen, oder für all jene, die im Homeoffice arbeiten.

FFP2-Maske

Ab 22. November gilt zusätzlich zu 3G in allen geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht – auch am Arbeitsplatz, sofern es keine bauliche Trennung gibt oder ein Kontakt mit anderen Menschen ausgeschlossen werden kann.

Homeoffice

Eine Home-Office-Pflicht wird es nicht geben. “Es handelt sich um die gleiche Regelung, die wir schon früher hatten”, so Bundeskanzler Schallenberg am Freitag. Hier bestreitet Österreich einen anderen Weg als beispielsweise Deutschland. Während in unserem Nachbarland die Rückkehr der Home-Office-Pflicht geplant ist – sie war Ende Juni ausgelaufen – wurde eine derartige Regelung seit dem Ausbruch der Pandemie in Österreich noch nie getroffen.

Zudem haben sich auch die Sozialpartner gegen eine Home-Office-Pflicht ausgesprochen. Trotzdem hätten die Sozialpartner laut Kocher zugesichert, „sich massiv für die Nutzung von Homeoffice einzusetzen“. „Wir wissen, dass Homeoffice nur ungefähr für 40 Prozent der Arbeitnehmer möglich ist”, so der Arbeitsminister.


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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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