Vier-Tage-Woche-Diskussion: Das gigantische Dilemma der Nice-to-Have-Economy
Kommentar. Ein Großteil unserer Arbeitsleistung fließt in Dinge, die wir rational betrachtet nicht brauchen. Wir wollen dennoch immer mehr davon. Deswegen wird sich die Vier-Tage-Woche nicht ausgehen. (Und die Klimakrise nicht besiegt werden.)
Die Vier-Tage-Woche steigert die Produktivität, besagen Studien. Aber ein Umstieg auf das Arbeitszeitmodell kann sich beim aktuellen Arbeitskräftemangel unmöglich ausgehen, rechnen Kritiker:innen vor. Beide Seite haben wohl recht. Es ist ein Dilemma: Immer Menschen fühlen sich in der optimierten Arbeitswelt von heute ständig ausgelaugt und lechzen nach mehr Erholung – auch um ihr Leistungspotenzial in der Arbeitszeit besser abrufen zu können. Doch der Workload ist meist deswegen zu hoch, weil Arbeitskräfte fehlen. Und das wird durch eine verkürzte Arbeitszeit und ein umständliches Schichtmodell in der kürzeren Woche mit großer Wahrscheinlichkeit nicht besser.
Während etwa Unternehmen im IT- oder Kreativ-Bereich von der individuellen Einführung der Vier-Tage-Woche durchaus profitieren können, bleibt sie für den Großteil der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen völlig illusorisch. Zumindest in Österreich und anderen westlichen Ländern im Jahr 2023.
Warum fehlen trotz Automatisierung so unglaublich viele Arbeitskräfte?
Doch eigentlich ist es ja seltsam. Die Automatisierung schreitet unaufhörlich voran. Die aktuelle KI-Diskussion beflügelt alte (und absolut berechtigte) Überlegungen, dass Künstliche Intelligenzen schon bald jede Menge Jobs ersetzen könnten. Immer mehr Wirtschaftsleistung wird mit sehr wenig menschlicher Arbeitskraft erbracht. Warum fehlen so unglaublich viele Arbeitskräfte?
Die Antwort: Unser Wirtschaftssystem hat uns sehr kreativ darin gemacht, neue „Bedürfnisse“ zu kreieren. Denn das müssen wir, um den Wachstumsmotor am Laufen zu halten. Würden wir mit unserer Arbeitskraft nur abdecken, was wir rational betrachtet wirklich brauchen, also Essen, Wohnen, Bildung und dergleichen, ginge sich dank Automatisierung mittlerweile wahrscheinlich nicht nur eine Vier-Tage-Woche, sondern sogar eine Drei- oder gar Zwei-Tage-Woche für alle aus. (Klarerweise ließe sich das in unserem auf Wachstum ausgerichteten System nicht einfach so umsetzen. Es würde in einer apokalyptischen Wirtschaftskrise zusammenbrechen und ins komplette Chaos abdriften.)
Nice-to-Have-Economy: Die Vier-Tage-Woche verhindern wir selber
Über den Status, allen ein Leben zu ermöglichen, in dem sie ihre essenziellen Bedürfnisse abdecken können, ist unser System längst hinaus. Wir stecken ganz tief in einer Nice-to-Have-Economy. Ein Großteil unserer Arbeitsleistung fließt in Dinge, die wir rational betrachtet nicht brauchen. Denn von Dingen wie Grundnahrungsmitteln und leistbarem Wohnen wächst die Wirtschaft nicht. Es braucht immer neue Produkte und Dienstleistungen, von denen wir zunächst nicht wissen, dass es sie gibt, dann nicht wissen, dass wir sie brauchen und zuletzt nicht wissen, was wir getan haben, bevor es sie gab. Anders ausgedrückt: Wir schwimmen in Luxusgütern.
Und wir sind süchtig nach diesen Luxusgütern, süchtig nach diesen Nice-to-Haves. Für die Nachfrage, die den Arbeitskräftemangel antreibt und damit für uns die Vier-Tage-Woche verunmöglicht, sorgen wir also selber. Und perfiderweise sind die Jobs im essenziellen Bereich im Normalfall schlechter bezahlt und weniger attraktiv, als jene bei Nice-to-Have-Unternehmen, was die Situation am Arbeitsmarkt noch um eine problematische Dimension erweitert.
Verzicht? Die Klimakrise lässt grüßen
Es ist ein gigantisches Dilemma – zumindest de facto. Wenn wir weniger arbeiten wollten, müssten wir uns selbst in Verzicht üben. Wir müssten ein Stück weit von der Nice-to-Have-Economy wegkommen, die jede frei werdende Arbeitskapazität sofort mit neuen Nice-to-Have-Jobs absorbiert. Wir müssten das seit der industriellen Revolution vor mehr als 150 Jahren entstandene System grundlegend überarbeiten. Soweit so logisch, doch dass wir dazu gar nicht in der Lage sind, zeigt sich in der Klimakrise eindrücklich. Auch sie wird auf diese Weise nicht bewältigt werden.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.
“Ich mache ja nichts falsch”
„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.
Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung
Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen
Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.
1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen
In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.
2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben
Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.
3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung
Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.
Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.
4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP
Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.
5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln
Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.
6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung
In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.
Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks
Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.
Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.
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