01.03.2023

TeamEcho-Founder zur 4 Tage-Woche: „Dann sollen sie eine staatliche Studie in Auftrag geben“

Markus Koblmüller, der bereits 2021 bei seinem Startup die 35 Stunden-Woche eingeführt hat, zieht ein Resümee. Und kann die Kritik (der ÖVP) an der 4 Tage-Woche nicht ganz nachvollziehen.
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(c) TeamEcho - Markus Koblmüller (l.) und David Schellander von TeamEcho.

Seit Arbeitsminister Martin Kocher Teilzeitarbeitende bestrafen wollte, ist hierzulande die Debatte rund um weniger Arbeiten voll im Gange. Bekannte Gegner der 4 Tage-Woche argumentieren im Akkord über die Gefahren einer Arbeitszeitreduzierung und nehmen sogar das bisherige Tabu-Wort „Sozialstaat“ in den Mund.

Der ÖVP-Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger befürchtet bei 4-Tages-Arbeitsideen einen „Todesstoß für Sozialsystem und Wohlstand„. Und nennt Studien, die die Wirksamkeit dieses „New Work-Ansatzes“ zeigen, schwindlig.

Etwas das TeamEcho-Founder Markus Koblmüller nicht nachvollziehen kann. Er hat im Oktober 2021 in seinem Startup, gemeinsam mit David Schellander, die 35-Stunden-Woche in Kombination mit einem Gleitzeitmodell eingeführt. Und kann nun ein Resümee ziehen.

Interne Studie von TeamEcho

Heute gibt es bei TeamEcho drei Dinge, die von den eigenen Mitarbeiter:innen positiv erwähnt werden. Die reduzierte Arbeitszeit auf 35 Stunden, die Gleitzeit und die vollkommene Öffnung der Home Office-Regelung, so das Kurzfazit.

In Form von Interviews haben er und sein Co-Founder – unter dem Lead von „People- & Culture-Managerin“ Marlene Fleischanderl, quantitativ und qualitativ erhoben, wie zufrieden die eigenen Mitarbiter:innen sind.

Bereiche wie Work-Life-Balance, Arbeitsalltag, Flexibilität-Motivation, Effizienz und Produktivität sowie Gesundheit wurden per siebenstufiger Skala unter die Lupe genommen. Das Ergebnis war grundlegend positiv.

„Wir waren von Anfang an der Meinung, dass die 35 Stunden-Woche in etwa die gleiche Produktivität liefern wird, wie das Arbeitszeit-Modell davor“, sagt Koblmüller. „Als Startup mit jährlichen Wachstumszielen im zwei- bis dreistelligen Prozentbereich, ist es jetzt schwer zu beurteilen, ob sich deswegen Vor- und Nachteile beim ‚Growth‘ ergeben haben; gefühlt kann ich aber sagen, dass es insgesamt keine negativen Auswirkungen gab. Auch keine großen positiven. Jedoch zeigte sich, dass die Mitarbeiterzufriedenheit ein großer Vorteil wurde. Und ‚overall‘ bei allen Aspekten, inklusive Motivation und Produktivität, eine positive Einschätzung seitens der Befragten herrschte.“

Angst, dass sich in einer 4 Tage-Woche nicht alles ausgeht

„Wir hatten vorab natürlich Sorgen, dass jemand sagt, er schaffe seine Arbeit bei verkürzter Zeit nicht“, gesteht Koblmüller. „Aber niemand hat auf unsere Skala etwas negativ bewertet. Ein paar standen der Veränderung neutral gegenüber, aber der Großteil lieferte in all den erwähnten Bereichen eine positive Rückmeldung.“

Die TeamEcho-Angestellten betonten bei der Befragung vor allem, dass sie mehr Zeit für Sport, Schlaf und andere ausgleichende Tätigkeiten hätten, was sich positiv auf die Motivation und Produktivität und allgemein den Arbeitsalltag auswirke.

„Wir sehen“, so Koblmüller präzisierend, „dass die Stimmung im Unternehmen besser geworden ist. Wobei das ja nicht bloß auf einen Parameter zurückzuführen ist. Auch wir hatten mit Krisen zu kämpfen und litten darunter. Die letzten sieben Monate allerdings stieg die Zufriedenheit stetig. Und die 35 Stunden-Woche war ein Baustein dessen. Auch einer, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, wo alle an einem Thema arbeiten und gerne in die Arbeit kommen.“

„Schwindlige Studien“ zu 4 Tage-Woche?

Die Kritik an der 4 Tage-Woche von Egger und besonders an den als „schwindlig“ bezeichnetet Studien beurteilt Kloblmüller natürlich aus Sicht eines Gründers, bei dem das „New Work“-Modell funktioniert, das weiß er.

„Ich verstehe, dass der Sozialstaat finanziert werden muss, aber ich kenne keine staatlich durchgeführte Studie zur 4 Tage-Woche. Es werden ja nur die Studien kritisiert, die existieren und positive Veränderungen ausweisen. Dann würde ich ihnen (Anm.: der ÖVP) vorschlagen, sie sollen eine staatliche Studie in Auftrag geben und dann können wir diskutieren, ob ihre Studie qualitativ besser ist. Wir haben in unserer eigenen Untersuchung Verbesserungen festgestellt“, sagt er.

Und ergänzt: „Was die ÖVP bei der Kritik auslässt, ist, dass höhere Arbeitszeiten auch zu mehr Stress und Krankheiten führen. In der Geschichte hat es immer wieder gesetzliche Arbeitszeitreduktionen gegeben. Heute ist es mehrere Jahrzehnte her, seit der letzten. Die nächste, so meine Meinung, wird bald kommen müssen, weil wir als Gesellschaft immer produktiver werden.“

Arbeitszeitverkürzung in der Geschichte

Exkurs: Laut der Arbeiterkammer ist die letzte, gesetzliche Arbeitszeitverkürzung mehr als vierzig Jahre her. Im 19. Jahrhundert mussten die Menschen noch bis zu 90 Stunden in der Woche arbeiten. 1919 wurde der Acht-Stunden-Tag für Industrie und Gewerbe gesetzlich beschlossen, galt allerdings von Montag bis Samstag – also 48 Stunden in der Woche.

1959 war die Überschreitung der täglichen Arbeitszeit von acht Stunden nur mehr mit Genehmigung des Arbeitsinspektorats möglich. Sozialdemokratie und Gewerkschaften forderten damals die 40-Stunden-Woche, fanden aber im Parlament keine Mehrheit, die ÖVP blockierte.

Die Folge: eine Strategieänderung und die Entstehung der Kollektivverträge. Ein Jahr später einigte man sich auf die 45 Stunden-Woche. 1975 kam dann aufgrund der Weltwirtschaftskrise und hohen Arbeitslosenzahlen die Verkürzung auf 40 Stunden (zuerst auf 43, dann 42) zustande.

2018 war es die schwarz-blaue Bundesregierung unter Sebastian Kurz, die ein „Paket zur Arbeitszeitflexibilisierung“ entwarf und die mögliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche anhob.

Fairness durch Ausgleich

Koblmüller weiß natürlich, dass es in manchen Branchen schwierig oder unmöglich ist, derartige Modelle zu etablieren, besonders wenn körperliche Arbeit oder Anwesenheit unabdingbar sind – bei Ärzt:innen oder Pfleger:innen etwa. In Bereichen, die er Wissensarbeit nennt, sehe er hingegen keine Probleme.

„Am Ende muss es aber ‚fair‘ sein“, sagt er. „Es kann nicht sein, dass es nur bei Büroarbeiten Stundenreduktionen gibt. Wo es nicht möglich ist, muss es einen Ausgleich geben.“

Die 4 Tage-Woche und ihr Vorteil beim „Employer Branding“

Koblmüller erinnert sich, dass ein wichtiger Aspekt, die 35 Stunden-Woche bei TeamEcho einzuführen war – neben dem Fokus auf Mitarbeiter:innenzufriedenheit – die Sichtbarkeit im „Employer Branding“ war. In Retrospektive würde der Founder, was die Einführung der Arbeitszeitverkürzung betrifft, auch alles genauso machen, wie beim ersten Mal. Bis auf einen Punkt.

„Vor dem Hintergrund, die besten Talente anzulocken, wäre es wohl besser gewesen, die 35 Stunden-Woche als ‚4 Tage-Woche‘ zu ‚framen‘. Die ist ja mit unserem Gleitzeitmodell genauso möglich bei uns. Wir wollten mit den 35-Stunden volle ‚Flexibiliät‘ in beide Richtungen ermöglichen. Länger vier oder kürzer fünf Tage zu arbeiten. Das ist wahrscheinlich für Mitarbeiter:innen besser, kam aber im ‚Employer Branding‘ nicht so gut an“, so sein „learning“.

Zufriedenheit eine unterschätzte Firmengröße?

Das HR-Startup mit einer Echtzeit-Feedback-Plattform für Mitarbeiter:innen versucht aktuell mit seiner Vision von Zufriedenheit, Arbeitsklima und Firmenkultur das eigene Mess-Tool weiterzuentwickeln, sein Befragungssystem zur Arbeiter:innen-Zufriedenheit mehr zu dynamisieren und Kund:innen noch bessere Insights zu liefern.

Dabei soll künftig AI eine verstärkte Rolle spielen, um Führungskräften automatisiert Hilfestellungen und Lösungen zu liefern sowie um eine langfristige Unternehmenskultur zu etablieren. „Und“, wie Kobmüller abschließend betont, „gemeinsam am Verbesserungsprozess zu arbeiten.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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