18.05.2022

ViennaUP’22: Über 300 Investor:innen werden zu Startup-Festival erwartet

Die ViennaUP'22 wird vom 27. Mai bis 03. Juni 2022 über die Bühne gehen. Auch dieses Jahr werden wieder zahlreiche Investor:innen am Festival vertreten sein.
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ViennaUP'22
© Vienna Business Agency_Karin Hackl
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Der Countdown zur ViennaUP’22 läuft. Bereits nächste Woche am 27. Mai fällt der Startschuss für das achttägige Startup-Festival, das ein österreichisches und internationales Publikum aus Startups, Organisationen und Tech-Enthusiast:innen und Investor:innen nach Wien bringen wird. Laut Wirtschaftsagentur Wien sollen über 300 Investor:innen an den diversen Veranstaltungen bei der ViennaUP’22 teilnehmen. Darunter befinden sich sowohl zahlreiche Business Angels aber auch VCs, wie Speedinvest & Co. Wir liefern für euch einen Überblick über die wichtigsten Events, an denen Investoren:innen vertreten sind.

Connect Day 2022 | 31.05.

Der Connect Day 2022 ist die zentrale Matchmaking-Veranstaltung der ViennaUP’22 für Startups, Corporates/KMU und Investor:innen. Dank des großen Erfolges im letzten Jahr wird die Veranstaltung zum ersten Mal am 31. Mai als ganztägiges Hybrid-Event durchgeführt. Ausgewählte Startups werden dabei unterstützt, gezielt mit Investor:innen, wie Business Angels und VCs, in Kontakt zu treten. Die Teilnehmer: innen können B2B-Meetings im Voraus auf der Online-Veranstaltungsplattform buchen. Zudem wird es vor Ort eine eigene VC-Networking Lounge von GIN & Speedinvest geben.

AVCO Investors Breakfast | 31.05.

Als ein Side-Event des Connect Days wird ebenfalls am 31. Mai von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr das AVCO Investors Breakfast im Haus der Musik stattfinden. Die Zielgruppe der Veranstaltung sind Investor:innen, die sich bei einem traditionellen Wiener Frühstück mit einer Vielzahl an potenziellen Partner:innen aus der lokalen und internationalen Investorengemeinschaft austauschen können. Die Veranstaltung wird durch AVCO-Vorsitzende Nina Wöss und AVCO-Geschäftsführer Arnaud Béasse eröffnet. Zudem wird Martina Hölbling (Senior Advisor Business Development / Foreign Direct Investments) einen Impulsvortrag halten, welches Potential der Standort Wien als Investor-Hub hat. Mit dabei sind unter anderem auch Niklas Pichler von BlackPeak Capital und Petra Moravcova von 3VC. Zudem wird es auch ausreichend Zeit für Networking geben, um sich für spannende Co-Investment-Partner:innen umzusehen.

0100 Conference DACH | 01.06.

Unter der Dachmarke ViennaUP’22 wird dieses Jahr auch wieder auch die internationale Investorenkonferenz 0100 Conference DACH stattfinden. Zur Onsite-Konferenz im Palais Auersperg werden über 250 Expert:innen aus der Venture Capital- und Private Equity Branche erwartet. Im Zentrum steht die Vernetzung mit Fondsmanager:innen, Investor:innen sowie führenden Branchenexpert:innen aus der DACH-Region. Zudem werden mehr als 50 Speaker.innen im Rahmen von Podiumsdiskussionen, Keynote-Präsentationen und Workshops ihr Wissen mit den Teilnehmer:innen teilen. Mit dabei sind unter anderem Daniel Keiper-Knorr von Speedinvest, Christoph Haimberger von der aws Fondsmanagement GmbH, Marie-Valerie Brunner von der Raiffeisen Bank International AG und viele mehr.

Impact Days’22 | 02.06-03.06.

Zahlreiche Investor:innen werden auch zu den Impact Days erwartet, die als zweitägiges Hybrid-Event am 2. und 3. Juni in der Wiener Hofburg über die Bühne gehen werden. Dabei handelt es sich um ein jährlich stattfindendes Treffen von Fachleuten aus der Investmentbranche, das von Impact Hub organisiert wird. Ziel ist es laut den Organisatoren, Impact-Investing zu einem grundlegenden Bestandteil im regulären Finanzsektor zu machen. Neben Investor:innen, Vermögensverwalter:innen und Unternehmer:innen werden auch politische Entscheidungsträger:innen an den Impact Days’22 teilnehmen. Als Speaker:innen werden unter anderem Gerda Holziger-Burgstaller (Chief Executive Officer & Chief Financial Officer, Erste Bank), Amarik Ubhi (Global Head of the Infrastructure investment team, Mercer), Eveline Steinberger-Kern (Founder & CEO, Blue Minds Company) sowie Heinz Fischer (Co-Chair of the Ban Ki-moon Centre for Global Citizens) erwartet.

Born Global Academy: Demo Day | 30.05.

Der Demo Day, der im Rahmen der ViennaUP’22 stattfindet, bildet den feierlichen Schlusspunkt des achtwöchigen Scaleup Globally Programms. Die zehn österreichischen Scaleups, die an diesem Intensivprogramm teilgenommen haben und nun bereit für die internationale Skalierung ihrer Geschäftsmodelle sind, pitchen vor potentiellen Investor:innen. Für letztere ist dies die Gelegenheit, um die topmotivierten Gründerteams kennenzulernen, die „ready to scale“ sind. Der Demo Day richtet sich speziell an Business Angels, Investor:innen & Corporates, die auf der Suche nach österreichischen Scaleups sind, um zu investieren, kollaborieren und gemeinsam zu innovieren.

Startup Live ViennaUP’22 | 27.05.-29.05.

Startup Live ViennaUP’22 ist ein 3-tägiges Bootcamp zur Umsetzung von wirkungsvollen Projekten in Unternehmen und Startups. Im Zuge der Veranstaltung werden den Teilnehmer:innen zahlreiche Fähigkeiten und Werkzeuge vermittelt, um ihre Idee auf die nächste Stufe zu heben. Im Zentrum steht auch die Vernetzung und das Teambuilding mit den anderen Teilnehmer:innen. Zudem wird es ein Pitch-Training mit Mentor:innen geben, wobei am Ende zahlreiche Preise winken. Dafür muss unter anderen eine Jury überzeugt werden, die sich aus Investor:innen zusammensetzt. Unter ihnen ist beispielsweise Markus Ertler (Business Angel of the Year 2019), Thomas Ecker (Senior Investment Manager tecnet equity) oder Norman Lindner (Fördermanager bei The Minted). Weiters werden auch zahlreiche erfolgreiche Startup-Gründer:innen teilnehmen, die ihr Wissen teilen.

Tipp der Redaktion

Abschließend haben wir noch einen Tipp für euch: Um den Teilnehmenden über die Programmpunkte hinaus ein bleibendes Wien Erlebnis zu ermöglichen, werden bei der ViennaUP‘22 Innovation und Tradition gezielt zusammengeführt. Dabei spielt auch die Wiener Kaffeehauskultur eine wichtige Rolle. In vier ausgewählten Wiener Kaffeehäusern wird es eigens für das internationale Business-Publikum eingerichtete Begegnungszonen geben. Mit dabei sind die Cafés Bräunerhof, Savoy, Schwarzenberg und Wortner. Als zentraler Treffpunkt wird zudem die ViennaUP-Homebase am Karlsplatz eingerichtet. Hier können Besucher:innen netzwerken und darüber hinaus Wiener Weine verkosten.


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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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