30.11.2022

Wirtschaftskammer kritisiert Gewesslers Vernichtungsverbot für neuwertige Waren scharf

Das von Klimaschutzministerin Gewessler geplante Vernichtungsverbot für neuwertige Waren und Retouren stößt bei der Wirtschaftskammer Österreich auf Kritik. Laut Branchenobmann Martin Sonntag würde das Verbot die "Falschen treffen".
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Vernichtungsverbot
(c) Land OÖ/Tina Gerstmair

Pünktlich zum Black Friday kündigte vergangene Woche Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ihr geplantes Vernichtungsverbot für Neu- und neuwertige Waren an. Geht es nach den Plänen der Minister:innen könnte der Handel künftig dazu verpflichtet werden, über Restposten zu informieren. Auch die Weitergabe der Ware an soziale Einrichtungen stellte Gewessler in den Raum. In ihrer Argumentation nahm sie auf eine Schätzung von Greenpeace Bezug, wonach in Österreich im Vorjahr rund 1,31 Millionen Retourenpakete mit Kleidung und 120.000 Pakete mit Elektroartikeln im Müll landen würden.

Kritik am Vernichtungsverbot

Eine genaue Ausgestaltung des Gesetzes präsentierte Gewessler am Freitag allerdings nicht. Zunächst würden Gespräche mit Branchenvertretern und zivilgesellschaftlichen Organisationen am Programm stehen, so die Ministerin.

Und eine Antwort eines Branchenvertreters folgte am Mittwoch: In einer Aussendung kritisierte Martin Sonntag, WKÖ-Obmann des Bundesgremiums für Versand-, Internet- und allgemeinen Handel, das geplante Gesetzesvorhaben scharf: „Der österreichische Onlinehandel weist den von Greenpeace und Umweltministerin Gewessler erhobenen Vorwurf vehement zurück, der heimische Online-Handel würde Retourpakete in großem Ausmaß vernichten“. Und Sonntag fügt hinzu: „Ich fordere Frau Gewessler daher auf, österreichischen Firmen zu benennen, die Retouren in dem genannten Ausmaß wegwerfen. Ich kenne keinen heimischen Onlinehändler, der das macht“.

Sonntag fordert europäische Lösung

Zudem verweist der Branchenobmann auf eine Marktanalyse von RegioData Research, die im Auftrag der WKÖ im Jahr 2021 durchgeführt wurde. Demnach flossen 2020 von den 10,5 Milliarden Euro, die in Österreich im Online-Handel ausgegeben wurden, nur 30 Prozent an heimische Online-Shops. Dementsprechend erfolgten auch die Rücksendungen laut Sonntag zum Großteil wieder ins Ausland. „Möchte sich die Politik der Thematik von Retouren und deren Handhabung im internationalen Online-Handel annehmen, so müsse dies auf europäischer Ebene passieren und dort zielführende Maßnahmen erwogen werden“, so der Obmann.

Bereits am Freitag kündigte Gewessler an, dass bei den Online-Riesen „dicke Bretter gebohrt“ werden müssten, wobei sie auf bereits bestehende nationale Regelungen in Spanien, Frankreich und Deutschland verwies. Zudem wolle sie auch das Gespräch mit Branchenvertreter:innen führen. Auch eine Abstimmung mit dem Koalitionspartner ÖVP steht noch bevor.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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