07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. “Eigenheime” werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

“Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden”, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf Onlinebank neobank n26
N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (v.li.) (c) N26

Im Juni hat die Berliner Neobank N26 der beiden Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal erstmals schwarze Zahlen geschrieben. Nun will das FinTech-Scaleup in ein neues Geschäftsfeld – den Mobilfunk – einsteigen. Das verkündete Stalf bereits beim “Bankengipfel” des deutschen Wirtschaftsmediums Handelsblatt Anfang September – brutkasten berichtete.

Diese Pläne scheinen nun bereits konkreter zu werden: Wie Finance Forward berichtet, soll sich N26 in Gesprächen mit Gigs befinden. So heiße es aus dem Umfeld der beiden Unternehmen.

Das US-Startup Gigs mit Hauptsitz in San Francisco und zwei weiteren Standorten in London und Berlin verspricht seinen Kund:innen, einen Mobilfunkdienst “wie mit Magie” zu starten. Alle Schritte für die Etablierung eines Telefon- und Datenplans werden bei Gigs an einem Ort gebündelt. Mit den Produkten von Gigs können Firmen eigene, gebrandete Mobilfunkdienste anbieten. Offenbar genau das möchte N26 nun tun.

Zusammenarbeit mit Gigs möglich

Offiziell bestätigt wurden die Pläne bisher nicht. Eine N26-Sprecherin schreibt auf die Finance-Forward-Anfrage: “Wir prüfen ständig neue Möglichkeiten, unser Produktangebot zu erweitern und innovative Lösungen anzubieten.” Die Zusammenarbeit mit Gigs wäre aber keine Überraschung, hat das Unternehmen doch als Ziel, stark mit dem Fintech-Sektor zusammenzuarbeiten.

Für N26 scheint aktuell ein guter Zeitpunkt für die Erweiterung der Geschäftsfelder zu sein. CEO Valentin Stalf sagte Anfang September: “Die vergangenen Monate waren die erfolgreichsten bisher.” Das Fintech-Scaleup hat bisher Bankkonten, Aktien- und Kryptohandel sowie Versicherungen im Angebot. Der Kreditbereich soll ausgebaut werden, in drei bis fünf Jahren sei auch ein Börsengang möglich, wie Stalf schätzt.

Die Neobank wurde 2013 noch unter dem Namen Number26 in Berlin gegründet und zählt heute mehr als 8 Millionen Kund:innen und 1.500 Mitarbeiter:innen.

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