07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. “Eigenheime” werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

“Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden”, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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"e1" von epitome im Einsatz | (c) epitome

Betroffen sind 86 Dienstnehmer:innen. Außerdem sollen nachrangige Gesellschaftsdarlehen im Ausmaß von über 70 Millionen Euro bestehen. Und die Passiva liegen – laut Schuldnerangaben – bei etwa sechs Millionen Euro. Das vermeldet der Kreditschutzverband KSV 1870 am heutigen Donnerstag. Eine Fortführung des Wiener Mundhygiene-Startups epitome soll “die Schuldnerin laut eigenen Angaben nicht anstreben”, heißt es.

Epitome hat sich seit seiner Gründung im April 2018 auf die Entwicklung von High-End-Zahnreinigungs-Produkten spezialisiert. Konkret: Zahn-Tech-Startup entwickelte das “erste autonome Zahnreinigungsgerät” für einen Kaufpreis von 2.400 Euro.

Sechs Jahre Forschung für High-End-Hygiene

Ganze sechs Jahre soll das “internationale Expert:innen-Team mit mehreren Uni-Professor:innen im ‘Stealth-Modus’ an seinem neuartigen Zahnreinigungsgerät geforscht und gearbeitet haben” – brutkasten berichtete. Gegründet wurde das Zahntech-Startup von Thomas Kloibhofer.

Der Markteintritt war für Sommer 2024 geplant. Ganze 41 Patente wurden dafür angemeldet. Das Produkt – namentlich “e1”, soll die Zähne der Anwender:innen zunächst analysieren und dann in weniger als 60 Sekunden reinigen. Insofern warb das Startup mit der “ersten autonomen Zahnreinigung der Welt”. Analyse und Reinigung geschahen über 100 Sensoren und 14 Nanokameras.

Teure Mund- und Gesundheitsanalyse

Analysiert wurde damit nicht nur autonom im Mund, sondern anschließend auch digital per App: User:innen von epitome stand nämlich eine eigene Analyse via epitome-App zur Verfügung, die zusätzlich Angaben zur allgemeinen körperlichen Gesundheit – darunter Temperatur, Herzfrequenz, Blutdruck, Cortisol und Sauerstoffsättigung versprach.

Wer diese Technologie in Anspruch nehmen wollte, musste zum Kaufpreis der “e1” auch ein monatliches Subscriptionmodell genehmigen, das 40 bis 120 Euro für die Reinigungs-Essenz verrechnete.

“Aktuell herrschende schwierige Bedingungen” brachten Konkurs

Hochpreisige High-End-Produkte wie die Zahnreinigung von epitome finden üblicherweise relativ wenige, dafür aber meist zahlungskräftige Abnehmer:innen. Beim Wiener Mundhygiene-Startup mag der Kundenstamm eventuell zu wenig abgeworfen haben. Schließlich vermeldete der KSV 1870, dass “der weitere Finanzierungsbedarf durch Investoren nicht sichergestellt werden” konnte.

Weiters wird angeführt, dass “dieser Umstand sowie die aktuell herrschenden schwierigen geopolitischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen (u.a. Zinserhöhung)” die “nunmehrige Antragstellung notwendig” machten.

Sanierung nicht geplant, aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen

Aufgrund gegebener Bedingungen werde vonseiten der Schuldnerin “keine Fortführung ihres Unternehmens angestrebt”, heißt es. “Sollte doch im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein Investor gefunden werden, so schließt die Schuldnerin die Beantragung eines Sanierungsplans nicht gänzlich aus”, so der KSV 1870.

Alaba und Innovation Awards

Immerhin lacht bislang die heimische Fußball-Legende David Alaba von der Website des Startups. Auch einige Awards durfte epitome für seine Technologie annehmen – darunter der CES Innovation Award und der Digital Health Awards. Wie es mit der “Zahnreinigung wie ein Champion”-Mission des Startups weitergeht, wird sich künftig zeigen.

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