07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. “Eigenheime” werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

“Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden”, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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Impression von der Creators Lounge | (c) AVL
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Seit mittlerweile mehr als sechs Jahren setzt das führende Automotive-Unternehmen AVL aus Graz mit seiner Creators Expedition im Innovationsbereich ganz auf Kooperation. Mit zahlreichen Startups wurden seitdem Kooperationsprojekte in Hightech-Bereichen wie autonomes Fahren umgesetzt. Auch beim Demo Day des aktuellen Durchgangs konnten wieder zehn neue mit Startups erarbeitete Konzepte präsentiert werden.

Creators Expedition: Sehr unterschiedliche Tech-Projekte mit zehn Startups

Mit den Unternehmen Deep Scenario, AVES Reality, NXRT, Polychord, Neural Concept, Spark EV, Tributech, Tirn, Novac und Duramea wurden sehr unterschiedliche Tech-Projekte auf Schiene gebracht. Dabei reichten die technologischen Ansätze von Künstlicher Intelligenz über Mixed Reality und Sensorik bis zur Brennstoffzelle weit über den klassischen Automotive-Bereich hinaus.

Collaboration nicht auf Startups beschränkt

Doch der Collaboration-Ansatz ist bei AVL keineswegs auf Startups beschränkt, wie beim Diskussionsformat Creators Lounge, das zusammen mit dem Demo Day stattfand, einmal mehr deutlich wurde. Dieses stand unter dem Motto: Ein Blick in die Zukunft der Automotive-Industrie.

Video: Das war die AVL Creators Lounge

Arlena Amiri, Head of Advanced Engineering bei Polestar, zeigte zunächst in ihrer Keynote die neuesten Entwicklungen beim schwedischen E-Auto-Unternehmen auf. Im Zentrum stand das Projekt “Polestar 0”, im Rahmen dessen bis 2030 ein komplett klimaneutral produziertes Fahrzeug entwickelt werden soll.

Klare Message bei Creators Lounge-Panel-Diskussion

In der darauf folgenden Panel-Diskussion mit Arlena Amiri, Qiong Sun, Vice President und General Manager E-mobility bei TE Connectivity und Andrea Leitner, AVL-Global Business Segment Manager im Bereich Assistenzsysteme, stach eine Message klar heraus: Zusammenarbeit ist der Schlüssel für die Zukunft der Automotive-Industrie. Und diese geht über die Branchen-Grenzen hinaus.

Qiong Sun (m.) und Andrea Leitner (r.) auf der Bühne der Creators Lounge | (c) AVL

Dazu sprachen die Managerinnen über Innovation und Zusammenarbeit anhand konkreter Beispiele aus ihren Unternehmen und ihrem Berufsalltag. Dabei kamen Best-Practice-Beispiele in der Corporate Innovation, wie Startup-Collaboration-Projekte, der Aufbau neuer Geschäftsfelder und Open Innovation zur Sprache. Der Tenor: Innovation gelingt am besten, wenn man über den Tellerrand blickt und viele Blickwinkel einholt.

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