07.09.2023

Vermögenssteuer: So würde die SPÖ Startup-Anteile besteuern

Der Vermögenssteuer-Entwurf der SPÖ sorgt aktuell für Diskussionen. Wir haben nachgefragt, inwiefern Unternehmensanteile und damit auch Startup-Gründer:innen betroffen wären.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić
SPÖ-Chef Andreas Babler will die Vermögenssteuer durchsetzen | (c) SPÖ/David Višnjić

Dass von der politischen Gegenseite scharfe Kritik am von SPÖ-Chef Andreas Babler vorgestellten, aktualisierten Entwurf zur Vermögenssteuer kommt, ist wenig überraschend. Die angedachte Steuer schade unter anderem auch Unternehmer:innen, wird von den Kritiker:innen oft bekrittelt. Doch wie stark wären Unternehmer:innen tatsächlich betroffen? Würde etwa, um ein konkretes Beispiel zu nennen, eine Startup-Gründerin nach einem Investment zu einer Bewertung von 20 Millionen Euro, wenn sie selbst noch 25 Prozent an der GmbH hält, hohe Steuern zahlen müssen, obwohl das Startup noch gar keine Gewinne schreibt? Der brutkasten hat bei der SPÖ nachgefragt.

So funktioniert das SPÖ-Vermögenssteuer-Modell

Grundsätzlich sieht der SPÖ-Entwurf eine Vermögenssteuer von 0,5 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro, ein Prozent ab zehn Millionen Euro und zwei Prozent ab 50 Millionen Euro vor. „Eigenheime“ werden dabei aber bis zur Grenze von 1,5 Millionen Euro nicht zur Bemessungsgrundlage gezählt. Und Verbindlichkeiten wie Kreditschulden werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Nicht nur börsengehandelte Aktien, sondern auch GmbH-Anteile fallen in Bemessungsgrundlage

In die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer hereingerechnet werden dagegen unter anderem sämtliche Unternehmensanteile, also nicht nur die recht leicht nachvollziehbaren Aktien börsennotierter Unternehmen, sondern etwa auch GmbH-Anteile. Die Bewertung der Aktienvermögen (börsengehandelt) für die Bemessungsgrundlage erfolgt anhand des Börsenwerts zu einem Stichtag, heißt es von der SPÖ.

Startup-Bewertung bei Investmentrunden für die Bemessungsgrundlage irrelevant

Und wie ist es mit dem GmbH-Anteil der oben genannten Gründerin? Eine knappe Antwort: Nein, dafür würde sie gemäß SPÖ-Entwurf keine Vermögenssteuer zahlen. Denn die Bewertung bei Investmentrunden ist für die Bemessungsgrundlage irrelevant. Stattdessen wird ein anderes Verfahren angewendet.

Kein Gewinn, keine Steuerpflicht für Anteile

„Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende Größen sind Vermögenswert und Ertragswert. Bei Unternehmen wird es in der Bewertung insbesondere auf die Ertragslage ankommen. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre (Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden“, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

Vermögenssteuer für Babler Koalitionsbedingung

Kurzum: Wenn das Startup noch nicht bzw. noch nicht lange Gewinne macht, müssen sich Gründer:innen nicht vor der SPÖ-Vermögenssteuer fürchten. Nur ein lukratives Business wird auch als wertvoll erachtet. Tatsächlich könnte diese Frage in den kommenden Jahren für Startup-Gründer:innen relevant werden. Denn die SPÖ ist seit der Übernahme durch Andreas Babler in der Umfragen erstmals seit langer Zeit wieder im Aufwind und der neue Parteichef nennt die Einführung der Vermögenssteuer schon jetzt als Koalitionsbedingung.

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Notarin Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits
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Dieses Advertorial erschien zuerst in der neuen Ausgabe des brutkasten-Printmagazins „Neue Welten“. Das Magazin wird exklusiv an die wichtigsten Stakeholder des österreichischen Innovations-Ecosystems zugestellt. Eine Möglichkeit zum Download findet sich am Ende des Beitrags.


Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung – bei der Unternehmensgründung sind in Österreich einige Formalitäten abzuwickeln. Und zu diesem Punkt muss man erst einmal kommen, denn davor stellen sich ganz grundsätzliche Fragen; etwa, welche Gesellschaftsform am besten geeignet ist: GmbH, FlexCo oder doch eine Personengesellschaft?

Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt ist die Namensfindung – denn der Name muss nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern darf auch keine bestehenden Markenrechte verletzen. Und auch darüber hinaus besteht ganz zu Beginn eine Menge Beratungsbedarf, um eine stabile Basis zu schaffen.

Rundum-Paket für die Gründung

Die gute Nachricht: All das muss man nicht mühevoll selbst herausfinden. Es gibt die oft geforderte Anlaufstelle, die als One-Stop-Shop alles aus einer Hand bietet, bereits: die Notariate. „Eine gute Beratung am Beginn der Gründung eines Unternehmens ist ein höchst empfehlenswerter Schritt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein solide gebautes Fundament schützt vor einstürzenden Mauern“, sagt Maria Thierrichter, Notarin in Wien.

Die rund 530 österreichischen Notariate bieten angehenden Unternehmer:innen ein Rundum-Paket zur Gründung – von der rechtlichen Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur administrativen Umsetzung. „Bei Notaren und Notarinnen werden alle rechtlichen Schritte, die bei der Gründung eines Unternehmens anfallen, vorgenommen. Dies hat für die Gründerinnen und Gründer den Vorteil, dass effiziente Abläufe kombiniert mit kompetenter Beratung geboten werden“, präzisiert Notarin Thierrichter.

Gesamte Gründung in 24 Stunden im One-Stop-Shop Notariat

Und wie sieht das in der Praxis aus? Zu Beginn jeder Gründung steht das sogenannte Assessment: In einem persönlichen oder digitalen Gespräch wird gemeinsam mit dem Notar oder der Notarin geklärt, welche Gesellschaftsform für die geplante Geschäftstätigkeit geeignet ist. Dabei werden neben Haftungsfragen auch steuerliche Überlegungen mitgedacht. Die Rechtsform eines Unternehmens kann übrigens ohne steuerliche Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Auch dabei begleiten Notariate den Übergang rechtssicher und effizient.

Darüber hinaus übernehmen Notariate alle relevanten Schritte von der Prüfung des Firmennamens über Vertragserrichtung und Anmeldung beim Firmenbuch bis hin zur Beantragung von Steuer- und UID-Nummern. Alle Formalitäten im Gründungsprozess können in diesem One-Stop-Shop in vielen Fällen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden.

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