04.08.2021

Alle Details zur Verlängerung von Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag alle wichtigen Neuerungen bei der neuerlichen Verlängerung der Covid-Hilfsmaßnahmen.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Vor kurzem wurde seitens des BMF durch Verordnung die abermalige Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes bekannt gegeben. Außerdem wurde die Förderrichtlinie zur Phase 3 des Härtefallfonds veröffentlicht. Dabei gibt es einige Neuerungen – vor allem leicht adaptierte Voraussetzungen.

Ausfallsbonus II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gleichen im Wesentlichen denen des Ausfallbonus, wobei einige Punkte adaptiert wurden:

  • Voraussetzung für den Ausfallbonus II ist ein Umsatzausfall von 50 Prozent im Betrachtungszeitraum (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Ersatzrate ist branchenabhängig und leitet sich von der ÖNACE-Kennzahl des Unternehmens ab, unter der die überwiegenden Umsätze erzielt werden:
KategorieErsatzrate
A40 %
B30 %
C20 %
D10 %

Individuelle Ersatzrate multipliziert mit dem Umsatzausfall je Betrachtungszeitraum ergibt den Ausfallsbonus II. Im Gegensatz zur bisherigen Ausgestaltung gibt es beim Ausfallsbonus II keine Möglichkeit mehr, einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Zusätzlich wurden folgende Ausschlussgründe aufgenommen:

  • Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw Gewinnausschüttungen von 1.7.2021 bis 31.12.2021 sind an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Insbesondere steht daher der Gewährung eines Ausfallsbonus II die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen und der Rückkauf eigener Aktien entgegen.
  • Ein Ausfallsbonus II darf nicht gewährt werden, sofern unangemessene Entgelte oder sonstige Zuwendungen an den Inhaber des Unternehmens und dessen Organe gewährt werden (insbesondere Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer zwischen 27.7.2021 und 31.12.2021, sofern diese mehr als 50 Prozent höher als im Wirtschaftsjahr 2019 sind).

Deckelung der Auszahlungshöhe

Der Ausfallsbonus II ist mit 80.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt (Mindestauszahlung ist 100 Euro). Zudem wurde eine Deckelung abhängig von der Kurzarbeit eingeführt. Die Summe aus Ausfallsbonus II und auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen (der im jeweiligen Betrachtungszeitraum gegenüber dem AMS abgerechnete Betrag ist relevant, sofern es zu einer Kürzung des abgerechneten Betrags kommt ist der ausbezahlte Betrag gegenzurechnen) darf nicht die Vergleichsumsätze der Periode übersteigen.

Außerdem ist der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von 1.800.000 Euro zu beachten, wobei einige bereits erhaltene Corona-Unterstützungsmaßnahmen gegenzurechnen sind (z.B. FKZ 800, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100 Prozent für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise des aws oder der, COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds).

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um drei Monate ausgedehnt (Juli, August und September 2021). Der Antrag für den Ausfallsbonus II ist unverändert ab dem 16. des Folgemonats zu stellen (für den Betrachtungszeitraum Juli 2021 somit ab 16. August 2021). Statt bisher drei Monate hat der Antragsteller nun vier Monate Zeit (d.h. für Juli 2021 bis 15. November 2021), den Antrag einzubringen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline und kann grundsätzlich durch betroffene Unternehmer selbstständig durchgeführt werden (alternativ können auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter den Antrag einbringen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt).

Verlustersatz II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Verlustersatz II gleichen im Wesentlichen denen des ursprünglichen Verlustersatzes. Adaptiert wurde lediglich die Höhe des geforderten Umsatzausfalls, sodass nun ein Umsatzausfall von 50 Prozent (bisher 30 Prozent) im Betrachtungszeitraums (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum vorliegen muss.

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um sechs Monate ausgedehnt (Juli bis Dezember 2021):

Betrachtungszeitraum 1Juli 2021
Betrachtungszeitraum 2August 2021
Betrachtungszeitraum 3September 2021
Betrachtungszeitraum 4Oktober 2021
Betrachtungszeitraum 5November 2021
Betrachtungszeitraum 6Dezember 2021

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt bzw. erhalten, ist es jedoch laut FAQs nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Juli 2021 besteht. Die beiden Verlustersätze sind getrennt zu betrachten.

Die Auszahlung des Verlustersatzes kann in zwei Tranchen über FinanzOnline beantragt werden (eine Beantragung des Verlustersatzes im Rahmen der ersten Tranche ist jedoch nicht zwingend, es kann auch der gesamte Verlustersatz mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden):

Tranche 1:

  • ab 16. August 2021, spätestens aber bis 31. Dezember 2021 für höchstens 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes
  • Hier ist die Höhe des Verlustes und der Umsatzausfälle ggf. bestmöglich zu schätzen.

Tranche 2:

  • ab 1. Jänner 2022, spätestens aber bis 30. Juni 2022, für den gesamten noch nicht ausbezahlten Verlustersatz (notwendigen Korrekturen zur Tranche 1 sind hier zu berücksichtigen).
  • Hier ist der erlittene Verlust und Umsatzausfall von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter durch eine gutachterliche Stellungnahme (Endabrechnung) zu bestätigen.

Erwartet das Unternehmen im Zuge der Tranche 1 einen Verlustersatz von voraussichtlich insgesamt (somit unter Berücksichtigung der Tranche 2) nicht mehr als 36.000 Euro, können Aufwendungen von höchstens 1.000 Euro die durch Einschreiten eines Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter entstehen, in der Tranche 2 verlusterhöhend berücksichtigt werden.

Härtefallfonds Phase 3

Der Härtefallfonds wird um drei Monate, Juli bis September 2021, verlängert. Dementsprechend kann der Härtefallfonds nun für maximal 18 Monate beantragt werden (zwischen Mitte März 2020 und Ende September 2021).

Es muss entweder ein Umsatzausfall von 50 Prozent nachgewiesen werden oder ein Nachweis erbracht werden, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Beantragt werden kann die Förderung ab 2. August bis 31.Oktober 2021.

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Das C-Level von Minimist: Robert Andrei Damian (CTO), Anna Greil (COO) und Stephan Hofmann (CEO). | © Minimist

Nach der Finanzierungsrunde in Höhe von rund einer Million Euro im März treibt das Wiener Kreislaufwirtschafts-Startup Minimist seine internationale Expansion voran. Nach dem Markteintritt in Großbritannien kooperiert das Unternehmen nun mit Salvos Stores, dem Einzelhandelszweig der Heilsarmee in Australien.

Salvos: 400 Filialen in Australien und Teil der Heilsarmee

Salvos Stores betreibt landesweit rund 400 Filialen und verarbeitet nach eigenen Angaben jährlich mehr als 50 Millionen Sachspenden. Als Einzelhandelszweig ist Salvos organisatorisch Teil der Heilsarmee, einer international tätigen evangelischen Freikirche mit sozialem Hilfswerk, die weltweit in Territorien und Divisionen gegliedert ist. Die Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Ware fließen laut Unternehmen in soziale Projekte der Organisation.

Minimists Software soll die Erfassung, die automatisierte Preisfindung und den Multi-Channel-Verkauf von Sachspenden digitalisieren. Salvos verspricht sich dadurch weniger administrativen Aufwand und kürzere Durchlaufzeiten in den Filialen. Ein Pilotprojekt sei laut Minimist erfolgreich abgeschlossen worden.

Minimist COO Anna Greil (links) vor einem der 400 Salvos Stores in Australien © Minimist

WU Ignite Ventures und Seebacher mit je 50.000 Euro

Laut Pressemitteilung investieren mit WU Ignite Ventures und dem Angel-Investor Johannes Seebacher zwei neue Geldgeber:innen in Minimist. Wie Anna Greil im Gespräch mit brutkasten präzisiert, beteiligen sich beide mit jeweils 50.000 Euro.

Insgesamt seien nach der 1-Million-Runde vom März diesen Jahres im Mai nochmals zwischen 150.000 und 200.000 Euro an zusätzlichem Kapital in das Startup geflossen; die übrigen Investor:innen dieser Nachfinanzierung wollten laut Greil nicht genannt werden.

WU-Ignite-Ventures-Co-Geschäftsführer Rudolf Dömötör begründet sein Investment in Minimist: „Re-Commerce wird oft als Nische betrachtet. Stephan, Anna und Robert beweisen mit Minimist das Gegenteil: Sie bauen die Infrastruktur für einen der wirksamsten Hebel der Kreislaufwirtschaft, und zwar in globalem Maßstab.Dass ein Wiener Team mit Salvos Stores einen der größten Charity-Retailer Australiens gewinnt, zeigt, wie ernst dieser Anspruch gemeint ist.“

Von Wien in die Welt

Minimist wurde von Stephan Hofmann und Robert Andrei Damian gegründet. 2025 stieß Anna Greil als Late-Co-Founder und COO dazu. Das Startup sicherte sich bereits mehrere Finanzierungsrunden, unter anderem von Eversports-Gründer Hanno Lippitsch. Die Produktentwicklung bleibt laut Unternehmen in Wien verankert.

CEO Stephan Hofmann sagt zur Expansion: „Wir sind im Kern ein Software-Startup und ein globales Team. Die Welt ist unser Spielfeld, und der Erfolg in Australien zeigt, dass wir durch diesen internationalen Ansatz massiv an Geschwindigkeit gewinnen. Die Skalierbarkeit unserer Technologie kennt keine Grenzen.“

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