29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer „E-Scooter-Plage“ und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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„Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln“

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. „Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. „Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben“, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Ab Oktober arbeiten im Rahmen des 360° Journalist:innen Traineeship der Mediengruppe Wiener Zeitung wieder zwölf Trainees jeweils rund vier Monate in jeweils drei unterschiedlichen Redaktionen. Es ist bereits der zehnte Durchgang des Programms – brutkasten ist schon seit 2022 als einer von mittlerweile 19 Medienpartnern dabei.

Einjähriges Training on the Job mit fairer Bezahlung

Die Bewerbung für diesen Durchgang startete nun und dauert noch bis 19. Juni. Die Auswahl der Trainees erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, bestehend aus der schriftlichen Bewerbung, einem Interview sowie einem abschließenden Assessment Center, durch das 360°-Team und die Partnermedien. Gesucht werden nicht nur ausgebildete Jungjournalist:innen, sondern auch Quereinsteiger:innen. Diesen Talenten soll der Einstieg in die Medienbranche mit einem einjährigen, nach Journalist:innen-KV bezahlten, Training-on-the-Job ermöglicht werden. Dabei können sie ein breites berufliches Netzwerk aufbauen.

19 rennomierte Medienpartner

Für den zehnten Durchgang konnten mit ORF Wissen, Die Chefredaktion und Jetzt drei neue Partnermedien gewonnen werden. Hinzu kommen diesmal neben brutkasten noch APA, Augsburger Allgemeine, Horizont, Das Kollektiv Medien (Die Dunkelkammer-Podcast), News, Paper trail media, Sky und Trend. Weitere Partnermedien (nicht im aktuellen Durchgang) sind Die Furche, Handelsblatt, Hashtag, Kleine Zeitung, Profil, ProSiebenSat.1Puls4 und die WZ. Diese insgesamt 19 Partner steuern das Traineeship auch gemeinsam in einem Beirat.

„Das ist eine in Österreich einzigartige Möglichkeit für Talente, Praxiserfahrung in teils sehr unterschiedlichen, rennomierten Medien zu sammeln“, sagt brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki, der auch als Traineeship-Beiratsvorsitzender fungiert. „Bei brutkasten sind die Trainees direkt in die Redaktion eingebunden. Sie bringen neue Perspektiven mit und leisten seit Jahren einen wertvollen Beitrag zu unserer Arbeit. Zeitgleich lernen sie die Arbeit im Online-Journalismus sowie unseren weiteren multimedialen Formaten direkt on the job.“

Bessere Jobaussicht für junge Journalist:innen

Die Langzeit-Statistik spricht für sich: Rund 80 Prozent der Alumni arbeiten danach in der Medienbranche – viele in festen Anstellungen. Immer wieder werden Trainees bereits während des Programms von Partnerredaktionen übernommen. Mit dem neuen Durchgang werden insgesamt 105 Personen Teil des Programms gewesen sein.

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