29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer „E-Scooter-Plage“ und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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„Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln“

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. „Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. „Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben“, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Loxone
© Loxone - Florian Wöss, President der Loxone Electronics GmbH.

Das oberösterreichische Tech-Unternehmen Loxone sah sich am Wochenende einer Cyberattacke gegenüber. Am Sonntag, dem 18. Oktober wurde der Angriff auf interne Unternehmenssysteme festgestellt und eigenen Angaben zufolge schnell reagiert und Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet.

Loxone: „Systeme uneingeschränkt verwendbar“

„Wir haben umfassende Untersuchungen vorgenommen: Kundeninstallationen und die für deren Betrieb relevanten Online-Dienste sind nicht betroffen. Nutzerinnen und Nutzer der Loxone-Technologie können ihre Systeme weiterhin uneingeschränkt verwenden“, heißt es laut Aussendung.

Ein wesentlicher Sicherheitsfaktor von Loxone sei das Cloud-free-Prinzip: Die Miniserver, die zentralen Steuerungseinheiten der Gebäudeautomation, arbeiten lokal und eigenständig im jeweiligen Gebäude. Für ihren Betrieb benötigen sie weder eine Verbindung zu Servern von Loxone noch zum Internet. In der aktuellen Situation habe sich das als großer Vorteil erwiesen, denn ein Angriff auf Unternehmenssysteme von Loxone erreicht die Steuerung in den Gebäuden nicht, heißt es.

Aufklärung des Vorfalls im Gange

„Allein in Österreich werden laut Bundeskriminalamt durchschnittlich mehr als 1.200 Fälle pro Woche angezeigt. Unser Anspruch an Qualität und Zuverlässigkeit endet nicht bei unseren Produkten. Er zeigt sich gerade in Momenten wie diesen, in denen unser gesamtes Team verantwortungsvoll, konsequent und transparent mit einer fordernden Situation umgeht“, hält Florian Wöss, President der Loxone Electronics GmbH, fest.

Mittels interner IT-Spezialisten sowie externer Cybersecurity-Experten und IT-Forensiker arbeitet Loxone an der vollständigen Aufklärung des Vorfalls und der Absicherung der Systeme. Die betroffenen Systeme wurden umgehend isoliert und die zuständigen Behörden informiert. Personen, deren Daten nachweislich betroffen sind, werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben direkt verständigt.

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