29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer “E-Scooter-Plage” und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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“Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln”

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. “Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. “Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben”, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Das Team von No Border
Foto: Sven Thomann, 9.10.2024, Rapperswil (SG): Fabian Richter, Gilles Roulin, Ralph Weber und David Niederhofer haben zusammen die Firma No Border Schweiz gegruendet.

Fabian Richter und Daniel Niederhofer gründeten 2020 das Startup No Border E-Commerce und bieten seither Firmen ein Fulfillment-Service und die entsprechende Lagerlogistik an. In Ortenburg bei Passau betreiben sie ihr Logstikzentrum – brutkasten berichtete.

Wie das Startup nun bekannt gab, expandiert No Border in die Schweiz und gründete dafür eine eigene Gesellschaft. Im Zuge der Expansion konnte das Unternehmen die beiden ehemaligen Skiweltcup-Profis Gilles Roulin und Ralph Weber für sich gewinnen, die künftig operativ No Border Schweiz leiten werden. Roulin und Weber sind auch an der in der Schweiz ansässigen Gesellschaft beteiligt, wie No-Border-Gründer Fabian Richter gegenüber brutkasten bestätigt.

Von der Piste in die Wirtschaft

Ralph Weber, der im Februar 2024 vor der Weltcup-Abfahrt seinen Rücktritt bekannt gab, beschreibt seinen Übergang: „Der Abschied fiel mir schwer, denn mein bisheriges Leben war zu 100 Prozent auf den Sport ausgerichtet. Für die meisten Profi-Sportler ist es nicht leicht, sich neu zu orientieren. Umso mehr freut es mich, nun gemeinsam mit Gilles mit No Border ein neues Ziel vor Augen zu haben.” 

Gilles Roulin, der ebenfalls im letzten Frühling seinen Rücktritt vom Spitzensport bekannt gab, ist gespannt: „Der Einstieg in das Unternehmertum ist aufregend. Unser Konzept bietet zahlreiche Lösungen für bestehende Probleme im Handel und ich freue mich, gemeinsam mit Ralph diese neue Herausforderung anzunehmen.”

Cross-Border Fulfillment in die Schweiz

Mit der Expansion in die Schweiz bieten die Unternehmer ein Fulfillment, das sich auf die Lagerung und den Versand von Produkten aus dem Online-Handel spezialisiert. Das Angebot von No Border richtet sich an Händler aller Grössen und Tätigkeitsbereiche. Zu den Kunden zählen bekannte Unternehmen wie der österreichische Getränkehersteller Pfanner oder der deutsche Blumenhändler Blume2000.

Mit der Gründung der Schweizer Gesellschaft deckt No Border nun den gesamte DACH-Raum ab. Der Standort Schweiz soll es Händlern ermöglichen, Produkte zu Inlandskonditionen über Grenzen hinweg zu versenden. Für die Kunden soll dies Versandkosten und Lieferzeiten reduzieren.

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