29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer “E-Scooter-Plage” und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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“Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln”

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. “Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. “Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben”, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Die Fahne der EU (c) Adobe Stock

Im Gegensatz zu SaaS- oder E-Commerce-Unternehmen, deren Produkte schnell skaliert werden können, sind DeepTech-Innovationen in der Regel meist kapital- und zeitintensiv. Viele europäische Investoren bevorzugen jedoch eher risikoärmere und kurzfristige Renditemöglichkeiten. Dadurch bleiben DeepTech-Startups oft unterfinanziert und verlieren somit an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Startups in den USA oder Asien.

In Europa zielt der European Innovation Council (EIC) darauf ab, diese Finanzierungslücke zu schließen. In der Vergangenheit wurden auch österreichische Startups über den EIC Accelerator des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe mit Fördergeldern unterstützt (brutkasten berichtete).

Zusätzliche Mittel für 2025

Wie die Europäische Union nun bekannt gab, möchte der EIC als Teil des EU-Programms Horizon Europe im nächsten Jahr insgesamt 1,4 Milliarden Euro für Forschung und DeepTech-Startups bereitstellen. Ein entsprechendes Arbeitsprogramm für 2025 des EIC wurde von der Europäischen Kommission diese Woche angenommen. Im Vergleich zu 2024 stehen somit 200 Millionen Euro mehr im Budgettopf zur Verfügung.

“Im Jahr 2025 wird der technologieintensive Bereich in der EU mit noch mehr Mitteln gefördert, die sich auf 1,4 Mrd. Euro aus unserem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa belaufen”, so Iliana Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend.

Die drei Hauptfelder des EIC-Arbeitsprogramms

Das EIC-Arbeitsprogramm 2025 der Europäischen Kommission besteht aus drei Förderbereichen. Der erste Bereich, EIC Pathfinder, unterstützt Forschungsteams, die an innovativen und zukunftsweisenden Technologien arbeiten, mit einem Budget von 262 Millionen Euro. Einzelne Projekte können dabei bis zu vier Millionen Euro erhalten.

Der zweite Bereich, EIC Transition, zielt darauf ab, Forschungsergebnisse in neue, nutzbare Innovationen umzuwandeln. Hierfür stehen 98 Millionen Euro zur Verfügung, wobei einzelne Projekte Zuschüsse von bis zu 2,5 Millionen Euro erhalten können

Das größte Budget von 634 Millionen Euro fließt in den dritten Bereich, den EIC Accelerator. Dieses Programm richtet sich an Startups und fördert sie darin, ihre Innovationen zu entwickeln, auf den Markt zu bringen und zu skalieren. Die Förderungen in diesem Bereich betragen bis zu 2,5 Millionen Euro.

Scaleup Programm des EIC

Darüber hinaus werden über das Scaleup-Programm des EIC, der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP), rund 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die STEP-Initiative der EU zielt darauf ab, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Mit diesem Programm werden je Unternehmen Investitionen in Höhe von zehn bis 30 Millionen Euro bereitgestellt. Im Fokus stehen Technologien, die Europas Souveränität künftig stärken sollen – angefangen von Künstlicher Intelligenz bis hin zur Biotechnologie.


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