29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer “E-Scooter-Plage” und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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“Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln”

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. “Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. “Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben”, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | Foto: N26

Ein Geschäft neu aufzubauen bringt bekanntlich viele Learnings auf dem Weg mit sich. Wenn man das Geschäft in so einem sensiblen Bereich wie dem Bankenwesen aufbaut, können diese Learnings auch ziemlich teuer werden. Diese Erfahrung musste die Berliner Neobank N26 der Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal nun ein weiteres Mal machen.

Nicht das erste BaFin-Bußgeld für N26

In den vergangenen Jahren war N26 bereits mehrmals ins Visier der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin geraten. Schon 2019 etwa gab es eine Hausdurchsuchung in Zusammenhang mit Meldepflichten im Bereich Geldwäsche- und Terrorismus-Prävention, wie brutkasten damals berichtete. Später musste die Neobank 4,25 Millionen Euro Strafe zahlen und bekam vorübergehend eine Wachstumsbeschränkung von 50.000 Neukunden:innen im Monat auferlegt.

Verspätung bei Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Nun wurde ein weiteres Bußgeld gegen N26 verhängt, nachdem seit 2022 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gelaufen war – abermals wegen Mängeln bei der Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen. Diese müssen nämlich per Gesetz unverzüglich erfolgen, es kam jedoch zu verspäteteten Abgaben.

“Das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung”

Ganze 9,2 Millionen Euro muss die Neobank diesmal zahlen. Sie hat dafür aber vorgesorgt, wie aus einem Statement des FinTechs hervorgeht: “Das Unternehmen hat in Bezug auf das Bußgeld bereits im Jahr 2022 eine entsprechende Rückstellung gebildet, das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung.”

Mehr als 80 Millionen Euro von N26 seit 2022 in Verbesserungen investiert

Einmal mehr wird in diesem Statement auch betont: “Seit 2022 hat N26 zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Meldeprozesse implementiert und mehr als 80 Millionen Euro in die personelle und technische Infrastruktur investiert, um höchste Branchenstandards bei der effektiveren Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche einzuhalten.” Man habe eine “enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden”.

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