29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer „E-Scooter-Plage“ und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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„Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln“

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. „Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. „Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben“, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Die Helsing-Gründer (v.l.n.r.): Gundbert Scherf, Torsten Reil und Niklas Köhler | © Helsing
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Nur fünf Jahre nach der Gründung 2021 galt Helsing aus München schon bislang als eines der wertvollsten Scaleups Europas. Mit einer Kombination aus DefenseTech und AI setzt das Unternehmen gleich auf beide aktuellen Hype-Branchen. Dabei baut Helsing selbst Drohnen und unbemannte Kampfflugzeuge und bietet gleichzeitig auch KI-Upgrades für bestehende Systeme wie den Eurofighter an.

Nun schloss Helsing seine Series-E-Finanzierungsrunde ab. Schon mit dem Seedinvestment über 100 Millionen Euro im Gründungsjahr 2021 hatte man für Aufsehen gesorgt. Seitdem folgten immer größere Investments. Mit der nunmehrigen Mega-Runde über 1,8 Milliarden US-Dollar (ca. 1,6 Mrd. Euro) bei einer Bewertung von 18 Milliarden US-Dollar liefert das Münchner Scaleup den neuen Deutschland-Rekord.

Kapital zum Großteil von US-Investoren, aber weiter „mehrheitlich in europäischem Besitz“

Die Investorennnachfrage habe das verfügbare Volumen deutlich überstiegen, heißt es von Helsing. Das Kapital kommt dabei von neuen und bestehenden Investoren – vorwiegend aus den USA. Konkret genannt werden vom Unternehmen Dragoneer Investment Group, Lightspeed Venture Partners, Disruptive, Iconiq, Growth Equity at Goldman Sachs Alternatives, JPMorganChase, Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments), General Catalyst, Plural und Stepstone. Zu den bestehenden Investoren von Helsing zählen zudem Prima Materia, Accel und Greenoaks.

Dabei wird jedoch betont: „Helsing bleibt mehrheitlich in europäischem Besitz.“ Auch der Verwaltungsrat des Unternehmens bleibe unverändert – dessen Vorsitz halten Spotify-Gründer Daniel Ek und Ex-EADS-Chef Thomas Enders. Die weiteren Mitglieder sind Jeannette zu Fürstenberg, Denis Mercier und die Helsing-Gründer Torsten Reil (Co-CEO), Gundbert Scherf (Co-CEO) und Niklas Köhler (President & CPO).

Das Kapital soll nun für die weitere Entwicklung von KI-Plattformen und die Expansion in weitere Länder genutzt werden. Zu den bekannten Kunden von Helsing zählen die Armeen der Ukraine, Deutschlands sowie mehrere europäischer Nato-Staaten.

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