29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer “E-Scooter-Plage” und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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“Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln”

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. “Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. “Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben”, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Tset
Das in Wien und Kuchl ansässige Scaleup wurde 2018 von Andreas Tsetinis und Sasan Hashemi gegründet | (c) tset

Kunden wie die BMW Group (brutkasten berichtete), Lego oder Thyssenkrupp setzen auf die SaaS-Software des Wiener Scaleups Tset. Diese verspricht sofortige Einblicke, wie Designänderungen die Produktkosten sowie den CO₂-Fußabdruck und soll frühzeitig Optimierungspotenziale aufzeigen. Die Lösung könne von der frühen Entwicklungsphase bis zur Serienproduktion eingesetzt werden, so das Scaleup. Das Ergebnis für den Kunden sei eine höhere Marge sowie Transparenz hinsichtlich der Emissionen.

Automobilbranche besonders spannend für Tset

Zu einem besonders spannenden Markt innerhalb des großen Industrie-Bereichs wurde für Tset die Automoilbranche. Neben der oben erwähnten BMW Group ist etwa auch der milliardenschwere deutsche Auto-Zuliefer-Riese Brose nicht nur Kunde, sondern über seinen VC-Arm auch Bestandsinvestor beim 2018 von Andreas Tsetinis und Sasan Hashemi gegründeten Wiener Scaleup. Der Konzern war 2022 bei einer 13 Millionen Euro schweren Kapitalrunde (erst im Frühling 2023 kommuniziert) – brutkasten berichtete – als strategischer Investor eingestiegen.

Auf 13 Millionen Euro 2022 folgen 12,7 Millionen Euro 2024

Nun holt sich Tset in seiner Series A-Finanzierungsrunde mit 12,7 Millionen Euro einen annähernd gleich hohen Betrag. Das Kapital kommt neben Bestandsinvestor Brose Ventures auch vom Schweizer VC Carbon Removal Partners und der deutschen Ingenics Holding. Letztere soll auch Consulting-Leistungen im Bereich Cost Engineering und Total Cost Ansatz, inklusive CO₂-Fußabdruck der hergestellten Produkte, einbringen, heißt es vom Scaleup. Das Kapital soll in die Weiterentwicklung der Software, den Ausbau des Partner-Ökosystems und ins strategische Wachstum fließen.

Tset-Gründer: “Auf Wachstum und Expansion in neue Regionen und Branchen nun optimal vorbereitet”

Die Gründer Hashemi und Tsetinis kommentieren in einer Aussendung: “Durch die Regulierung der CO₂-Emissionen und den immer intensiveren Wettbewerb in der Automobilindustrie wächst der Bedarf nach unserer Software. Auf dieses Wachstum und die Expansion in neue Regionen und Branchen sind wir nun optimal vorbereitet. Nach unseren Erfolgen im europäischen Raum arbeiten wir jetzt verstärkt auch am Markteintritt in Nordamerika und Asien.”

Expansion in weitere Branchen geplant

Dazu soll der Vertrieb kontinuierlich ausgebaut und die Expansion in andere Branchen wie die Maschinenbau- oder die Haushaltsgeräteindustrie sowie den Industriebau verstärkt werden. Aktuell beschäftigt Tset an seinen zwei Standorten in Wien und Kuchl mehr als 100 Entwickler:innen und Industrieexpert:innen.

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