21.10.2016

Vergaberecht: “Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen”

POWERED BY SCHÖNHERR- Referenzen, Umsatz, Kapital - Wer sich schon einmal mit der Ausschreibung öffentlicher Äuftrage befasst hat, kennt auch die hohen Anforderungen, die meist damit verbunden sind. Doch Startups brauchen deshalb keineswegs davor zurückzuschrecken, sich zu bewerben.
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Startups müssen sich vor öffentlichen Aufträgen nicht verstecken. fotodo - fotolia.com

Gerade Startups und andere KMUs verschließen sich oft vor der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen. Der Grund warum viele das Handtuch werfen, bevor sie es eigentlich versucht haben, sind oftmals die hohen Anforderungen:

  • beizubringende Referenzen (dh Erfahrung bei der Abwicklung vergleichbarer Projekte)
  • finanzielle Mittel
  • wirtschaftliche Mittel

Vergaberecht lässt die Kleinen “mitnaschen”

Jedoch sollte sich kein junger Unternehmer von dem Anschein trügen lassen, dass man gegen die “eingesessenen” Platzhirsche ohnehin keine Chance hätte. Das Vergaberecht bietet gerade für kleine und junge Unternehmen zahlreiche Mittel und Wege, um am “großen Kuchen” der öffentlichen Aufträge “mitzunaschen“.

Nicht vom Anschein trügen lassen, dass man gegen die “eingesessenen” Platzhirsche ohnehin keine Chance hat.

Referenzen

Öffentliche Auftragsvergaben sollen grundsätzlich den größtmöglichen Wettbewerb gewährleisten und damit insbesondere auch die Beteiligung von KMUs fördern. Bewerber und Bieter müssen nicht alle Bedingungen in den Ausschreibungen selbst erfüllen. Denn jeder Bewerber hat das Recht, sich auf die Kapazitäten und Ressourcen Dritter zu stützen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dabei haben  sich insbesondere Partnerschaften als vielversprechende Strategie herausgestellt. Und zwar in Form von:

  • Arbeitsgemeinschaften
  • Subunternehmertum
  • sonstige Kooperationen

Mit dem richtigen Partner, kann ein Startup einerseits den notwendigen Referenznachweisen gerecht werden, andererseits wertvolle Erfahrung (vorausgesetzt es bekommt den Zuschlag) sammeln. Die gesammelte Erfahrung kann bei künftigen Ausschreibungen bereits verwertet werden. Wesentlich ist hierbei, dass der “Referenzspender” seine Teilnahme an der Auftragsabwicklung verbindlich bestätigt und im Falle der Auftragserteilung unmittelbar in die Auftragsabwicklung eingebunden ist.

Umsatz

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Thomas Kulnigg (Schwerpunkt Startups) und Johannes Stalzer (Vergaberecht)

Neben Referenzen werden regelmäßig Umsatznachweise der Bewerber der vergangenen drei Geschäftsjahre gefordert. Es liegt auf der Hand, dass Startups mehrjährige Umsatznachweise nicht erbringen können. Viele übersehen jedoch, dass dies nicht erforderlich ist! (Junge) Unternehmen, die kürzer bestehen, können einen entsprechenden Umsatznachweis auch für einen kürzeren Zeitraum beibringen. Das “Umsatzproblem” lässt sich ebenfalls durch eine Kooperation mit einem umsatzstarken Partner oder einem anderen Startup lösen. Die Umsätze der beteiligten Unternehmen sind zu addieren, sodass jedes Unternehmen nur einen Teil zum geforderten Umsatz beibringen muss. Diese Möglichkeit gilt selbstverständlich auch für alle anderen Arten von finanziellen Nachweisen, wie etwa Bonitätserklärungen, Versicherungsdeckungen oder Bilanzen.

(Junge) Unternehmen, die kürzer bestehen, können einen entsprechenden Umsatznachweis auch für einen kürzeren Zeitraum beibringen.

Ausschreibungen Startup-freundlich gestalten

Natürlich liegt es in der Hand der öffentlichen Auftraggeber, Ausschreibungen Startup-freundlich und innovationstauglich zu gestalten. Jungunternehmer sollten dabei keine besonderen oder erhöhten Risiken eingehen müssen. Die Gestaltungsmöglichkeiten dafür sind unterschiedlich:

  • “richtige” Erkundung des Marktes im Vorfeld
  • Aufteilung großer Aufträge in kleinere
  • KMU freundliche Fachlose
  • innovationsfreundliche Gestaltung der Leistungsbeschreibung
  • bewusste Zulassung von Alternativangeboten
  • Verwendung innovationsfreundlicher Zuschlagskriterien

 

Das Vergaberecht möchte grundsätzlich die Beteiligung von KMUs im weitest möglichen Sinne zulassen und fördern. Bei offenkundigen KMU-feindlichen Ausschreibungsunterlagen empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung. Möglicherweise liegt ein Verstoß gegen zwingende vergaberechtliche Vorschriften vor, der bei frühzeitigem Erkennen entsprechend bekämpft werden kann.

(c) schönherr
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Das Gründerteam von Kern Tec | (c) Kern Tec
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Milchprodukt-Alternativen gibt es inzwischen viele am Markt. Das Startup Kern Tec mit Sitz im niederösterreichischen Herzogenburg, das mit seiner B2C-Marke Wunderkern auch direkt im Einzelhandel vertreten ist, hat dafür ein eigenes Verfahren entwickelt – brutkasten berichtete bereits mehrmals. Und die Produkte auf Marillenkern-Basis sind mittlerweile ziemlich erfolgreich. Zahlreiche Kooperationen und Listungen wurden erreicht, etwa in rund 900 Billa-Filialen. Mit einem 12-Millionen-Euro-Investment im Herbst 2023 wurde auch finanziell eine solide Basis für die Skalierung gelegt.

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Von Michael Beitl, Luca Fichtinger, Sebastian Jeschko und Fabian Wagesreither gegründet, ging Kern Tec mit seiner Technologie 2019 an den Start. Mit dieser werden Öle und Proteine aus Obstkernen gewonnen. Auch deren Schale wird verwertet – etwa zerrieben als Ersatz für Mikroplastik in der Kosmetik. Somit wird ein organisches Abfallprodukt aus der Obstverarbeitung vom Startup als Rohstoff genutzt. Und das soll im Vergleich zum Anbau von Nüssen und Mandeln, die sonst als Rohstoff für Milchprodukt-Alternativen dienen, viel Wasser und CO2 sparen. Das Unternehmen betreibt neben der eigenen B2C-Marke Wunderkern auch ein B2B-Geschäft mit zahlreichen Partnern.

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