21.10.2016

Vergaberecht: „Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen“

POWERED BY SCHÖNHERR- Referenzen, Umsatz, Kapital - Wer sich schon einmal mit der Ausschreibung öffentlicher Äuftrage befasst hat, kennt auch die hohen Anforderungen, die meist damit verbunden sind. Doch Startups brauchen deshalb keineswegs davor zurückzuschrecken, sich zu bewerben.
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Startups müssen sich vor öffentlichen Aufträgen nicht verstecken. fotodo - fotolia.com

Gerade Startups und andere KMUs verschließen sich oft vor der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen. Der Grund warum viele das Handtuch werfen, bevor sie es eigentlich versucht haben, sind oftmals die hohen Anforderungen:

  • beizubringende Referenzen (dh Erfahrung bei der Abwicklung vergleichbarer Projekte)
  • finanzielle Mittel
  • wirtschaftliche Mittel

Vergaberecht lässt die Kleinen „mitnaschen“

Jedoch sollte sich kein junger Unternehmer von dem Anschein trügen lassen, dass man gegen die „eingesessenen“ Platzhirsche ohnehin keine Chance hätte. Das Vergaberecht bietet gerade für kleine und junge Unternehmen zahlreiche Mittel und Wege, um am „großen Kuchen“ der öffentlichen Aufträge „mitzunaschen„.

Nicht vom Anschein trügen lassen, dass man gegen die „eingesessenen“ Platzhirsche ohnehin keine Chance hat.

Referenzen

Öffentliche Auftragsvergaben sollen grundsätzlich den größtmöglichen Wettbewerb gewährleisten und damit insbesondere auch die Beteiligung von KMUs fördern. Bewerber und Bieter müssen nicht alle Bedingungen in den Ausschreibungen selbst erfüllen. Denn jeder Bewerber hat das Recht, sich auf die Kapazitäten und Ressourcen Dritter zu stützen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dabei haben  sich insbesondere Partnerschaften als vielversprechende Strategie herausgestellt. Und zwar in Form von:

  • Arbeitsgemeinschaften
  • Subunternehmertum
  • sonstige Kooperationen

Mit dem richtigen Partner, kann ein Startup einerseits den notwendigen Referenznachweisen gerecht werden, andererseits wertvolle Erfahrung (vorausgesetzt es bekommt den Zuschlag) sammeln. Die gesammelte Erfahrung kann bei künftigen Ausschreibungen bereits verwertet werden. Wesentlich ist hierbei, dass der „Referenzspender“ seine Teilnahme an der Auftragsabwicklung verbindlich bestätigt und im Falle der Auftragserteilung unmittelbar in die Auftragsabwicklung eingebunden ist.

Umsatz

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Thomas Kulnigg (Schwerpunkt Startups) und Johannes Stalzer (Vergaberecht)

Neben Referenzen werden regelmäßig Umsatznachweise der Bewerber der vergangenen drei Geschäftsjahre gefordert. Es liegt auf der Hand, dass Startups mehrjährige Umsatznachweise nicht erbringen können. Viele übersehen jedoch, dass dies nicht erforderlich ist! (Junge) Unternehmen, die kürzer bestehen, können einen entsprechenden Umsatznachweis auch für einen kürzeren Zeitraum beibringen. Das „Umsatzproblem“ lässt sich ebenfalls durch eine Kooperation mit einem umsatzstarken Partner oder einem anderen Startup lösen. Die Umsätze der beteiligten Unternehmen sind zu addieren, sodass jedes Unternehmen nur einen Teil zum geforderten Umsatz beibringen muss. Diese Möglichkeit gilt selbstverständlich auch für alle anderen Arten von finanziellen Nachweisen, wie etwa Bonitätserklärungen, Versicherungsdeckungen oder Bilanzen.

(Junge) Unternehmen, die kürzer bestehen, können einen entsprechenden Umsatznachweis auch für einen kürzeren Zeitraum beibringen.

Ausschreibungen Startup-freundlich gestalten

Natürlich liegt es in der Hand der öffentlichen Auftraggeber, Ausschreibungen Startup-freundlich und innovationstauglich zu gestalten. Jungunternehmer sollten dabei keine besonderen oder erhöhten Risiken eingehen müssen. Die Gestaltungsmöglichkeiten dafür sind unterschiedlich:

  • „richtige“ Erkundung des Marktes im Vorfeld
  • Aufteilung großer Aufträge in kleinere
  • KMU freundliche Fachlose
  • innovationsfreundliche Gestaltung der Leistungsbeschreibung
  • bewusste Zulassung von Alternativangeboten
  • Verwendung innovationsfreundlicher Zuschlagskriterien

 

Das Vergaberecht möchte grundsätzlich die Beteiligung von KMUs im weitest möglichen Sinne zulassen und fördern. Bei offenkundigen KMU-feindlichen Ausschreibungsunterlagen empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung. Möglicherweise liegt ein Verstoß gegen zwingende vergaberechtliche Vorschriften vor, der bei frühzeitigem Erkennen entsprechend bekämpft werden kann.

(c) schönherr
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Seit über 30 Jahren zeichnet EY in 60 Ländern ausgewählte Entrepreneur:innen für besondere Leistungen aus. Zu den Beurteilungskriterien der Fachjury zählen Wachstum, Zukunftspotenzial, Innovation, Mitarbeitendenführung und gesellschaftliche Verantwortung.

Entrepreneur Of The Year in vier Kategorien

„Beim diesjährigen EY Entrepreneur Of The Year 2026 wollen wir unter dem Motto ‚Shapers of the Future‘ jene Unternehmer:innen in Österreich auszeichnen, die mit Weitblick und Entschlossenheit Veränderungen anstoßen, die langfristigen Erfolg ermöglichen und gleichzeitig positive Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft setzen“, sagt Erich Lehner, Partner bei EY und Verantwortlicher für den Award in Österreich.

Der Unternehmerpreis wurde heuer von der Fachjury in vier Kategorien vergeben: „Innovation & Hightech“, „Handel & Konsumgüter“, „Dienstleistungen“ und „Social Entrepreneur“. Darüber hinaus wurde Johannes Ferner, Gründer von fiskaly und Sieger des EY Scale-up Award 2026, in der Kategorie „Start-ups“ ausgezeichnet.

Fiskaly entwickelt cloudbasierte Lösungen für die steuerliche Compliance von Transaktionen in Europa: Fiskalisierung, E-Invoicing, Archivierung und digitale Belege. Das 2019 in Wien gegründete FinTech unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Johannes Ferner verfolgt seit der Gründung die Vision, „Fiskalisierung und steuerliche Compliance in Europa einfacher, effizienter und zukunftssicher“ zu gestalten.

Bogianzidis gewinnt Social Entrepreneur

Mit öKlo-Gründer Niko Bogianzidis wurde eine weitere Persönlichkeit aus der Startup-Szene ausgezeichnet. Der Founder erhielt die Auszeichnung als „Social Entrepreneur“ des Jahres. Sein Startup entwickelt nachhaltige Sanitärlösungen und verfolgt das Ziel, Kreislaufwirtschaft im Sanitärbereich voranzutreiben.

Volker Fuchs von Test-Fuchs indes wurde in der Kategorie „Innovation & Hightech“ prämiert. Das Familienunternehmen hat sich seit seiner Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg von einem regionalen Betrieb zu einem global agierenden Technologieunternehmen entwickelt und baut hochspezialisierte Testsysteme und technische Lösungen für internationale Industriekunden, insbesondere in der Luftfahrtbranche. Dabei werden Mechanik, Elektronik und Software unter einem Dach entwickelt und gefertigt. Fuchs wurde zudem ausgewählt, Österreich beim EY World Entrepreneur Of The Year Award im Juni 2027 zu vertreten.

Industrieanlagenbauer und Bäckerhandwerk

Die Kategorie „Dienstleistungen“ ging an Roman Zauner und Andreas Beck von der Zaunergroup, einem oberösterreichischen Industrieanlagen- und Rohrleitungsbauer, der auf die großen Industrien der Zukunft setzt. Zu den Meilensteinen zählen der Einstieg ins Data-Center-Geschäft, die Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner und internationale Großprojekte, darunter Vorhaben für Google in Norwegen und Österreich.

In der Kategorie „Handel & Konsumgüter“ überzeugte Martin Auer, der mit seinem gleichnamigen Unternehmen traditionelles Bäckerhandwerk mit Gastronomie, Markenerlebnis und hohem Qualitätsanspruch verbindet. Wachstumsimpulse setzt er mit der Expansion nach New York und dem Ausbau des Gastronomie- und Kaffeegeschäfts.

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