01.03.2021

Velovio: Bikeparker-Erfinderin startet Fahrradständer-Startup

Mit Bikeparker hat Tanja Friedrich einen vertikalen Hightech-Fahrradständer erfunden. Nun gründete sie das Startup Velovio und ging mit einem weiteren Produkt auf den Markt.
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Velovio-Gründerin und Bikeparker-Erfinderin Tanja Friedrich (c) David Robinson
Velovio-Gründerin und Bikeparker-Erfinderin Tanja Friedrich (c) David Robinson

Der „Bikeparker“, den Designerin und Gründerin Tanja Friedrich als Abschlussarbeit an der FH Salzburg entwickelt hat, sieht ganz schön spacig aus. Der modulare Fahrradständer, der an Bäumen oder Laternenmasten angebracht oder auch in einer Reihe montiert werden kann, bietet einen „Bikelift“, der Fahrräder, ohne Kraftaufwand, in die Vertikale zieht, ein Sitz-Modul und einen E-Bike-Charger. Auf dem Bikeparker können Fahrräder vertikal und damit platzsparend abgestellt werden – der brutkasten berichtete. Nun gründete Friedrich mit Velovio auch ein Startup für das inzwischen fast serienreife Produkt.

Velovio: „Low-Tech“-Fahrradständer kommt zu Bikeparker dazu

Mit Velovio bietet die Gründerin neben dem Bikeparker aber auch ein konservativeres Fahrradständer-Modell an. „Der Hochtief-Parker Bento ist zwar Low-Tech, aber immer noch vollgepackt mit durchdachten Details. Die Fahrräder werden abwechselnd hoch und tief geparkt, sparen somit Platz, und eine Gummiverblendung an den Anlehnbügeln schützt vor Kratzern am Fahrradrahmen“, erklärt Friedrich in einer Aussendung. Zwei weitere Produkte – ebenfalls funktionale Designs im Fahrradsektor – seien derzeit in Arbeit.

Mit Bento hat das erst im Jänner formell gegründete Startup auch schon einen ersten Pilotkunden: die Mooncity Salzburg. Der Fahrradständer wurde dort auf dem Unternehmensgelände im Jänner aufgestellt. Der erste Prototyp des Bikeparker wurde bereits vergangenes Jahr im Herbst am Gelände der FH Salzburg errichtet und ist seitdem im Einsatz. Nun will Friedrich mit Velovio weiter ihre „Vision von einer fahrradgerechten, ressourcenschonenden Infrastruktur“ verfolgen. „Viele kleine Schritte führen zum Ziel“, so die Gründerin.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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