25.06.2025
AUSZEICHNUNG

Vello Bike: Wiener Rad-Startup holt Eurobike Award in zwei Kategorien

Das Wiener Rad-Startup Vello Bike gewinnt beim Eurobike Award 2025 - und das gleich in zwei Kategorien.
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Das Founder-Team von Vello Bike: Valerie Wolff und Valentin Vodev. | © Vello Bike

Knapp 25 Kilogramm. So viel wiegt das angeblich weltweit leichteste E-Cargo-Bike des Wiener Startups Vello Bike. Damit reiht sich das Unternehmen in die Reihe der aufstrebenden heimischen Fahrradmarken ein, neben Namen wie woom oder paul&ernst. Das bestätigt nicht nur ein Listicle von brutkasten, sondern nun auch der Eurobike Award 2025.

Der Eurobike Award zählt zu den wichtigsten internationalen Auszeichnungen der Fahrradbranche. Die rund 300 eingereichten Produkte werden unter anderem nach Design, Funktion, Nachhaltigkeit und Markttauglichkeit bewertet. Vello Bike konnte gleich mit zwei Produkten überzeugen.

Zwei Auszeichnungen

Eines der prämierten Produkte ist – wenig überraschend – das bereits erwähnte E-Cargo-Bike „Vello SUB Titan“. Das Startup rund um die Gründer Valentin Vodev und Valerie Wolff brachte es 2022 auf den Markt. Es ist nicht nur besonders leicht, sondern soll gleichzeitig eine Transportlast von bis zu 210 Kilogramm aushalten. In der offiziellen Pressemitteilung beschreibt das Startup sein Modell als „ein besonders leichtes und zugleich robustes System für den urbanen Lastenrad-Alltag“.

Auch mit dem Zubehör-Set „Sub 360° Reflective Accessories“ konnte Vello Bike die Jury überzeugen. Dazu zählen unter anderem der „Sub Cocoon“ sowie rundum reflektierende Cargo Bags. Das Zubehör ist auf mehr Sicherheit im Straßenverkehr ausgelegt und soll den Transport per Fahrrad im urbanen Raum komfortabler machen.

Das „Sub Cocoon 360° Reflective“ von Vello Bike. | © Leonardo Ramirez

„Unsere Mission ist es, nachhaltige Mobilität so leicht, sicher und intuitiv wie möglich zu machen“, sagt Co-Founderin Wolff. „Der Eurobike Award für beide Innovationen bestätigt, dass wir mit hochfunktionalen Details wie dem Titanrahmen, der wartungsfreien 3X3-Schaltung und dem rundum reflektierenden Cocoon einen echten Mehrwert für Familien und Pendler:innen schaffen.“

Nachhaltigkeit im Fokus

Bekannt wurde das 2017 gegründete Unternehmen zunächst durch seine faltbaren, leichtgewichtigen Fahrräder. 2022 sprach Co-Founderin Wolff im Gespräch mit brutkasten über das Geschäftsmodell, Profitabilität und Wachstum (zum Artikel). Im vergangenen Jahr folgte eine Kooperation mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) – brutkasten berichtete.

Vello Bike verfolgt einen klaren Nachhaltigkeitsansatz: Verwendet werden hochwertige, reparierbare Materialien wie Titan oder Chromoly-Stahl. Die modularen Fahrräder seien zudem auf einfache Upgrades, Anpassungen und Reparaturen ausgelegt. So soll Kreislaufwirtschaft mit langlebigem Design und hoher Funktionalität verbunden werden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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