02.01.2023

Diese Future-Food-Startups aus Österreich solltet ihr kennen

Anlässlich des Veganuary – eine Initiative sich im Jänner einen Monat lang vegan zu ernähren – liefern wir euch einen Überblick über aufstrebende Startups aus Österreich, die sich neuen Formen der Ernährung verschrieben haben.
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Alternativen zu tierischen Produkten boomen und sind seit langem kein Nischenthema mehr. Dies zeigt auch der Markt für Fleischalternativen. 2022 sorgte eine neue Studie der Boston Consulting Group und des Impact-Investors Blue Horizon für Aufsehen. Sie untersuchte die Marktpotentiale, die Akzeptanz bei Konsument:innen und den möglichen Klima-Impact von alternativen Proteinen. Das Ergebnis: Knapp drei Viertel der Konsument:innen kennen Ersatzprodukte für tierisches Protein, zwei Drittel haben sie bereits ausprobiert. Mittlerweile haben auch Kapitalgeber:innen laut der Unternehmensberatung die Marktpotentiale erkannt. Das in alternative Proteine investierte Kapital ist von einer Milliarde Dollar im Jahr 2019 auf fünf Milliarden im Jahr 2021 angestiegen – eine jährliche Zuwachsrate von 124 Prozent.

Auch österreichische Startups profitierten vom Boom in alternative Proteine und konnten 2022 ihre Marktposition sowie die Listung im Einzelhandel ausbauen. Zudem erkannten auch große Player am Markt die Wachstumschancen. Erst Anfang September eröffnete beispielsweise die erste rein pflanzliche Billa Filiale Pflanzilla auf der Mariahilferstraße und im Sommer Österreichs erster veganer Burger King am Wiener Westbahnhof. Obgleich es sich um erste Pilotprojekte handelt, zeigen diese die wachsende Nachfrage nach nachhaltigeren Lösungen am Markt.

Anlässlich des Veganuary wirft Brutkasten Earth einen Blick auf die heimische Startup-Landschaft und hat für euch eine Liste mit aufstrebenden Unternehmen zusammengestellt, die 2022 besonders aufgefallen sind.

Arkeon

Arkeon
(c) Arkeon

Das Wiener Biotechnologie-Unternehmen Arkeon rund um Co-Founder und Geschäftsführer Gregor Tegl wandelt laut eigenen Angaben anorganisches CO2 in organische Proteine für die menschliche Ernährung um. Zum Einsatz kommt dafür das Verfahren der sogenannten Gasfermentation und Archaeen. Bei letzteren handelt es sich um einzellige Mikroorganismen, die Merkmale des frühen Lebens auf der Erde enthalten und künftig einen wichtigen Beitrag für eine regenerative und nachhaltige Produktion von Lebensmitteln leisten können. Mit Hilfe der firmeneigenen Technologie, in der mehr als zehn Jahre Forschungsarbeit stecken, ist Arkeon in der Lage, alle 20 Aminosäuren herzustellen, die für die Proteingewinnung und menschliche Ernährung essentiell sind. Sie bilden künftig die Bausteine für eine rein pflanzliche Ernährung und schaffen somit eine ressourcenschonende Alternative zur konventionellen Landwirtschaft. 2022 konnte das Startup für das weitere Wachstum ein Investment in Höhe von 6,5 Millionen Euro an Land ziehen. Kurz vor Weihnachten gab das Startup den Abschluss einer weiteren Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von vier Millionen Euro bekannt.

Basenbox

Basenbox
(c) Basenbox

Bereits 2016 gründete Ernährungswissenschaftlerin Philippa Hoyos, ihr Bruder Leopold, Cousin Lukas Lovrek und ihr gemeinsamer Freund Albrecht Eltz in Wien das Food- und Lifestyle Startup Basenbox. Das Startup spezialisierte sich auf basische Ernährung, die Organe entsäuern und entgiften soll. Die Speisen sind alle basisch sowie vollständig bio und vegan. Im Herbst 2021 gründeten die vier Food-Pioniere mit dem Markteintritt in München die Basenbox Deutschland GmbH. 2022 wurde die nächste deutsche Großstadt basisch: Berlin. Laut dem Startup werden die veganen Basenboxen künftig in „Berliner Wohnungen“ und Büros“ geliefert. Für die Zustellung kooperiert das Wiener Startup mit dem E-Bike-Kurier fairsenden, der das von Feinkost Käfer frisch zubereitete Abendessen des Tages sowie Frühstück und Mittagessen für den Folgetag liefert.

Die Pflanzerei

Billa Vertriebsmanagerin Heidrun Puscher und Pflanzerei-Gründerin Nadina Ruedl | (c) Billa / Robert Harson

Das Wiener Startup „Die Pflanzerei“ rund um Nadina Ruedl hat einen rein pflanzlichen Leberkäse auf den Markt gebracht. Nach einer Pilotphase ist der sogenannte „Gustl“ seit September 2022 österreichweit bei Billa und Billa Plus in der Feinkosttheke erhältlich. Die pflanzenbasierte Variante des Wiener Startups basiert auf Erbsenprotein und Gemüse aus Österreich. Konkret werden Zwiebeln, Erdäpfel, rote Rüben und Karfiol-Röschen genutzt. Bei der Herstellung sei der Einsatz von hochwertigen Zutaten aus nachhaltigen Rohstoffen wichtig. Ruedl dazu: „Die Pflanzerei ist eine österreichische Manufaktur, die nicht nur einen positiven Beitrag zum Klima leisten, sondern auch die regionale Wertschöpfung stärken möchte.“

easyVegan

easy vegan
(c) easyVegan

Das Salzburger Startup easyVegan hat die Linse für sich entdeckt. Mit Tiefkühlprodukten auf Linsen-Basis will das 2017 gegründete Startup eine pflanzliche Alternative zu Fleisch anbieten. Die auf Tellerlinsen basierenden Laibchen, Bällchen, Taler und Stäbchen sind auch im Lebensmitteleinzelhandel zu finden. Außerdem sind die Produkte gluten-, laktose- und palmölfrei sowie halal und koscher. Zudem sind die Produkte von easyvegan mittlerweile im österreichischen Einzelhandel erhältlich. Im Herbst 2022 gab das Startup den Abschluss einer sechsstelligen Investmentrunde bekannt, wobei neben Österreich die Expansion vor allem in Deutschland vorangetrieben werden soll.

Goldblatt

Goldblatt
Das Gründer-Trio Mat, Mel und Stephan von Goldblatt | (c) Goldblatt / Website

Das steirische Startup Goldblatt produziert Bio-Delikatessen und moderne Feinkost auf rein pflanzlicher Basis. Das Sortiment umfasst beliebte Produkte: Veganes Schmalz, Eiersalat ohne Ei oder eine rauchige Pastete, die an Räucherlachs erinnert, jedoch keinen davon enthält. Dafür wird auf Kichererbsen, Pilze, Karotten & Co. zurückgegriffen. Die Auswahl ist mittlerweile vielfältig. Das Einsatzgebiet ebenso und reicht von Aufstrich, Dip oder Solo-Gang und Apéro-Happen. Ziel von Goldblatt ist neben dem Tierwohl ganz klar, die Beitragsleistung im Kampf gegen den Klimawandel. Neben dem eigenen Onlineshop gibt es die Delikatess-Gläser von Goldblatt in bereits über 260 Verkaufsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Wichtig ist dem Startup vorwiegend in Bio-Märkten und Delikatessläden gelistet zu sein. Dies soll neben dem forcierten langsamen und stetigen Wachstum unter anderem die hohe Produktqualität unterstreichen.

Kern Tec (Wunderkern)

Das österreichische Startup Kern Tec hat eine vollautomatisierte Technologie zur Aufspaltung, Sortierung und Veredelung von Steinobstkernen entwickelt. 2022 startete das Unternehmen erstmalig mit einer eigenen Consumer-Brand namens „Wunderkern“ und brachte unter anderem eine pflanzliche Milchalternative auf den Markt, die aus Marillenkernen gewonnen wird. Der Drink hat einen nussigen Geschmack und ähnelt jenen von verwandten Pflanzendrinks, die aus Mandel, Soja und Hafer hergestellt werden. Dazu heißt es: „Der Drink sticht besonders durch seine Nuss-Note im Kaffee, Müsli und anderen Frühstücksgerichten hervor.“ Zudem soll er sich auch zum Kochen und Backen eignen. Pro Liter-Packung werden übrigens 82 Marillenkerne verwendet, die so vor der Verschwendung gerettet werden.

Revo Foods

Revo Foods
Das Lachs-Filet der „zweiten. Generation“ wurde am Montag vom veganen Haubenkoch Siegfried Kröpfl zubereitet & präsentiert | (c) Revo Foods

Das Wiener Food-Startup Revo Foods hat sich auf die Entwicklung einer pflanzlichen Alternative für Räucherlachs spezialisiert. Anfang November 2021 erfolgte die Listung im österreichischen Einzelhandel. Zudem ging das Startup 2022 mit neuen Produkten an den Start. Dabei handelt es sich um pflanzenbasierte Alternativen zu Gravlax, Lachsaufstrich und Thunfischaufstrich. Die Produkte des Wiener Startups sind an über 3000 Verkaufsstandorten in 20 europäischen Ländern erhältlich. (Stand Herbst 2022). Zudem hat das Unternehmen 2022 erstmalig ein pflanzliches Lachsfilet präsentiert, das 2023 auf den Markt kommen soll.

Swing Kitchen

Das familiengeführte Unternehmen Swing Kitchen hat sich zum Ziel gesetzt, traditionelles Fast Food durch nachhaltigere Alternativen zu ersetzen. 100 Prozent vegan versteht sich dabei von selbst. 2015 von Charly & Irene Schillinger in Wien gegründet, verfügt das Unternehmen mittlerweile über 150 Mitarbeiter:innen und elf Restaurants in drei Ländern. Zudem beteiligte sich unter anderem der bekannte österreichische Investor Martin Rohla am Unternehmen.

Vegan Cheffry

Das Vegan Cheffrey Gründer-Team | © Montage: brutkasten

Veganista

Das Grazer Startup Vegan Cheffrey möchte veganes und nachhaltiges Kochen digital vereinfachen. Mit veganen Rezepten und smarten Funktionen wie einem berührungslosen Koch-Modus, einer automatisch generierten Kochliste sowie einem Wochenplan möchten die Gründer Menschen zum nachhaltigen und veganen Kochen bewegen. Mittlerweile verfügt Vegan Cheffrey über eine eigene Koch-App, die kostenlos für iOS und Android zur Verfügung steht.

Veganista ist der Platzhirsch in Österreich, wenn es um veganes Eis geht. Den ersten Eisladen eröffneten die beiden Gründerinnen Cecilia Havmöller und Susanna Paller bereits im Jahr 2013 in Wien. Mittlerweile ist die Anzahl auf über zwölf Läden angestiegen, vor denen sich in den Sommermonaten teilweise lange Schlangen bilden. Zudem wurde Veganista in das Young & Urban-Programm von Spar aufgenommen und ist somit auch im österreichischen Einzelhandel erhältlich. Neben Eis aus Sojamilch bietet Veganista auch Eissorten aus Hafer-, Mandel-, Reis- oder Kokosmilch an. Im November 2022 erweiterte das Unternehmen sein Sortiment um vegane Cookies, die es in ausgewählten Veganista-Filialen in der Leopoldstadt, in Mariahilf und in Hietzing zu kaufen gibt.

VIFFFF (VIF4)

(c) VIFFFF: Das Gründer-Duo Neena Gupta-Biener und Johannes Biener

Das Grazer Startup Viffff möchte vegane und glutenfreie Speisen als warme und schnelle Mahlzeiten in Supermärkte bringen. Optisch erinnert das Essen an einen Schwamm. Tatsächlich werden die Viffff-Knödeln aus Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchten hergestellt. Zuletzt führten die Co-Founder noch eine Crowdfunding-Kampagne durch. Schon bald sollen Kund:innen die Swamm-Knödel in vier Geschmacksrichtungen in Mikrowellen-geeigneten und biologisch abbaubaren Verpackungen aus Zellulose im Lebensmitteleinzelhandel kaufen können.


Dein Lieblings-Startup, das sich mit pflanzlichen Alternativen beschäftigt, fehlt auf dieser Liste? Dann schreib uns gerne unter [email protected]

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Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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