27.10.2025
FOTO-APP

Utiful: Eine App für „verzweifelte Ehemänner“, die im Wall Street Journal empfohlen wurde

Bei Utiful aus Wien handelt es sich um eine App mit Funktionen, die "Google und Apple vergessen haben zu bauen". Das zumindest sagt Entwickler und Gründer der Utiful GmbH Pavel Atanassov. Er erklärt u.a., was seine App mit Verzweiflung bei Ehemännern zu tun hatte, wie man mit plötzlichen 1-Sterne-Bewertungen umging und was ein "Wall Street Journal"-Artikel für Folgen hatte.
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© ZVg - Dominik Hofer (l.) und Pavel Atanassov von Utiful.

Man steht vor dem Supermarktregal. Auf der Liste, die von der Partnerin oder dem Partner geschrieben wurde, steht ‚Käse‚. Kein Hinweis, ob Frischkäse, würziger, Emmentaler, Gouda oder doch die kleinen Käsewürfel in der Frischhalteverpackung. Man weiß, dass die liebste Person daheim auch „liebste Produkte“ hat. Und welche, die nicht ganz so beliebt sind. Und hat eine Idee: Handy raus.

Utiful: Use-Case ein anderer

Aufgrund solcher oder ähnlicher Szenen ist die Wiener Foto-App Utiful entstanden. „Der ursprüngliche Use-Case war ‚ein verzweifelter Ehemann‘ wie ich, der im Laden Lebensmittel kaufen musste. Und wusste, dass meine Frau ganz bestimmte Sachen will. Und nicht will“, erklärt Utiful-Founder Pavel Atanassov.

So entstand die App, um leidenden Ehegatten im Geschäft zu helfen, damit diese Fotos machen konnten und um sie als „gute und schlechte Produkte“ zu markieren. Aber die Idee entpuppte sich als Flop.

„Wir haben dennoch spannendes Feedback bekommen“, erklärt Atanassov. „User meinten, sie könnten in dieser App Fotos aufnehmen, die sie nicht in ihrer Hauptbibliothek haben wollten. Also haben wir eine zweite Version davon gemacht, wo es darum ging, diese anderen Fotos speichern zu können. Mit Fokus auf ‚Reinigung der Hauptbibliothek‘.“

Eigentliche Geburt

Schritt für Schritt folgten weitere Wünsche der Community: Etwa Bilder wie „Öffnungszeiten von Geschäften“, „Screenshots von Artikeln“ oder „Kleidung in Läden“, besser zu organisieren, wo sie nicht die „Hauptkammer der Bilderspeicherung“, sprich Stores und Co., durcheinanderbringen würden. „Das war die eigentliche Geburt von Utiful“, sagt Atanassov.

Der Gründer lernte über einen Freund Dominik Hofer kennen und die Zusammenarbeit begann.

„Pavel hat mir erzählt, wie die Vorgänger-Versionen ausgesehen haben und wir haben uns ganz schnell darauf verständigt, eine erste Version zu machen, allerdings noch ohne Ordner-Struktur“, erklärt Hofer.

Anfänglich gab es jedoch wenig Downloads, doch das Duo erkannte, dass in der Idee Potential schlummerte. Utiful wurde um Foto-Ordner erweitert und gänzlich zur eigenständigen Fotoablage, die unabhängig von der Standard-Foto-App arbeitet.

Was Google und Apple vergaßen

„Unsere Kamera ist direkt in die App integriert – Nutzer:innen können also Fotos unmittelbar aus der iOS- oder Android-App heraus aufnehmen und speichern. Das klingt einfach, ist technisch aber ziemlich anspruchsvoll, da es viele systemseitige Restriktionen gibt. Besonders wichtig war uns, dass dabei alle Metadaten erhalten bleiben – und das gelingt nur wenigen. Wir sind aktuell die einzige App, die diese Funktionalität in dieser Form anbietet“, betont Hofer.

Somit konnte man in anderen Worten, das tun, was Google und Apple vergessen haben zu ermöglichen: Dokumente, Notizen, Arbeitsfotos usw. aus der eigenen iCloud- bzw. Google-Fotogalerie auslagern, aber trotzdem leicht wieder darauf zugreifen – Utiful kopiert Fotos in seinen eigenen geschützten Speicherbereich (Container), wo sie auch nach dem Löschen des Originals erhalten bleiben.

Utiful und die Scrapbooker

Diese Möglichkeit erregte plötzlich in Übersee bei einer bestimmten Gruppe Aufmerksamkeit: Scrapbooker sind Personen, die Scrapbooking betreiben, wo sie Erinnerungen in Form von schön dekorierten Sammelalben digital oder in Büchern festhalten und gestalten.

„Eine aus so einer Community hat unsere App entdeckt und sie in einer ‚closed‘ FB-Gruppe geteilt. Sie hat die anderen quasi ‚angesteckt'“, erinnert sich Atanassov. So begann der erste Download-Schwall der App.

Wiener im Wall Street Journal

Der zweite folgte vor rund eineinhalb Monaten. In der digitalen Ausgabe des Wall Street Journals wurde die Wiener App in einem Bericht mit dem Titel „How to Find, Sort and Actually Enjoy Your Thousands of Travel Photos“ erwähnt.

„Ich war im Urlaub und Dominik hat mir mitgeteilt, dass wir plötzlich sehr viele Downloads haben. Der Anstieg war ziemlich stark und wir mussten erst recherchieren, was der Grund dafür war“, erzählt Atanassov. „Jetzt sind die Downloads wieder auf normalem Niveau und wir haben 15.000 aktive User. Jedoch sehen wir mehr ‚Conversion‘, weil wir frecherweise den Artikel auf unserer Website erwähnen: ‚Featured im Wall Street Journal‘.“

Doch es war zwischenzeitlich nicht alles so rosig wie aktuell. Atanassov und Hofer haben eigentlich nicht daran geglaubt, dass ein Abo-Modell funktionieren würde und lange gezögert. Schlussendlich wollte der Founder „Geld in die App bringen“, damit es wirtschaftlich Sinn macht. Zuerst mit einem Online-Store, der von Hofers Freundin entwickelt wurde. Der Plan scheiterte, da der zugehörige Antrag auf Förderung von der Wirtschaftsagentur abgelehnt wurde.

Negative Rezensionen

„Das war sehr schlecht für uns, also mussten wir zwangsweise das Subscriptions-Modell starten. Im September gingen wir ‚live‘ damit und hatten plötzlich ‚1-Sterne-Bewertungen‘ von bestehenden Usern.“

Das Spannende jedoch war, dass sämtliche Negativ-Rezensionen betonten, dass die App toll sei; der Entwickler nur ein „Abzocker“. „Eigentlich eine tolle Werbung für die App“, so Atanassov. „Aber wir fielen in den USA von 4,1 auf eine 3,0-Bewertung.“

Beide Männer hatten folglich die Möglichkeit, die Bewertungen zu ‚resetten‘, haben sich aber dagegen entschieden.

„Wir haben bewusst die ganze Historie unserer Bewertungen beibehalten – auch die Ein-Stern-Bewertungen. Denn sie erzählen letztlich viel über unsere Entwicklung und zeigen, wie wir an Qualität gewonnen haben. Die Herausforderung war allerdings: Wie kommen wir wieder nach oben?“, fragten sich beide.

Gezielt zielstrebig ausgesucht

Atanassov und Hofer haben in weiterer Folge untersucht, welche Suchkriterien für Nutzer:innen bei einer App wichtig sind – kein Abo-Modell und mindestens vier Sterne im Rating war die Antwort. Also haben sie gezielt definiert, bei welchen Usergruppen sie Bewertungs-Prompts (Anm.: kleines Fenster, das sich öffnet und nach Zufriedenheit fragt) anzeigen: „Also nur bei jenen, die die App aktiv nutzen, sie regelmäßig synchronisieren und insgesamt positive Erfahrungen gemacht haben. Nutzerinnen und Nutzer mit Problemen erhalten hingegen kein Bewertungs-Prompt, um Frustration zu vermeiden“, erklärt Atanassov.

Und ergänzt: „Seit wir dieses neue Bewertungssystem vor rund zwei Jahren eingeführt haben, konnten wir unser Rating wieder deutlich steigern – aktuell liegen wir in den USA bei 4,1-Sternen. Zudem können User unsere App inzwischen auch bewerten, ohne explizit dazu aufgefordert zu werden.“

Utiful plant neue Features

Bislang betreibt Utiful keine eigene Cloud-Infrastruktur. Fotos auf iOS-Geräten werden im iCloud-Backup gesichert, wo man auch die Synchronisation implementiert hat. Der nächste große Meilenstein sei jedoch, eine eigene Cross-Plattform-Synchronisation zu entwickeln – ein System, das unabhängig von iCloud oder Google Drive funktioniere.

„Dieses Feature wird uns viele neue Möglichkeiten eröffnen: Nutzer:innen sollen künftig Ordner mit anderen Personen teilen können – auch wenn diese nicht selbst die App nutzen. Diese Funktion wurde verstärkt von unserer Community gefordert, sowohl für private als auch berufliche Zwecke: etwa um mit Kolleg:innen an Projekten zusammenzuarbeiten oder Fotos direkt über den Firmencomputer zu teilen“, erklärt Atanassov.

Ein großer Teil der Nutzer:innenbasis bestehe aus Selbstständigen und kleinen Unternehmen, die einen klaren Bedarf hätten, berufliche und private Fotos sauber voneinander zu trennen. „Auch im B2B-Bereich sehen wir enormes Potenzial, das wir bereits intern besprochen haben. Die geplante Synchronisations-Plattform wird hier ein zentraler Hebel sein, um neue Geschäftskund:innen zu gewinnen und das Produkt nachhaltig zu skalieren.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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