15.06.2018

US-Behörde SEC: Bitcoin und Ethereum sind keine Wertpapiere

Die US-Regierung will ICO-Betrügern an den Kragen. Aber Bitcoin und auch Ethereum seien keine Wertpapiere (Securities), heißt es - der Markt atmet auf.
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Just Cash, Coinsquare, USA, Bankomat, Kryptowährung, Krypto
(c) Fotolia.com/ rcfotostock - Startup Just Cash erhält Investment von Coinsquare für seine Krypto-Bankomaten-Software.

Was sind diese so genannten Kryptowährungen eigentlich? Sind es, wie der Name schon sagt, tatsächlich Währungen? Ist Bitcoin Geld? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Geld und Währung? Oder ist Bitcoin wie Gold zu behandeln? Und wenn ja, was ist Gold? Geld, Währung oder Rohstoff? Wie ist es mit Ethereum? Wie mit Ripple? Wie mit den tausenden anderen Altcoins, die sich im Fahrwasser von Bitcoin etabliert haben. Für die beiden wichtigsten Krypto-Assets hat die US-Wertpapieraufsicht SEC jetzt eine Antwort gegeben. Bitcoin und auch Ethereum sind laut dem zuständigen Aufseher William Hinman keine Securities (Wertpapiere).

Es ist die Aussage, auf die viele Investoren nach einem tagelangen Abverkauf gehofft hatten. Denn als Securities müssten die Krypto-Assets streng reguliert werden. Es stand sogar die Frage im Raum, ob Ethereum als illegales Wertpapier zu werten wäre. Die Erleichterung war groß am Donnerstag Abend auf den Märkten. Der Boom rund um Ethereum war einer der wichtigsten Treiber der Bubble, die Ende Dezember geplatzt war. Seitdem gehen die Kurse runter, zuletzt heftig.

+++ Archiv: Bitcoin & Co. regulieren? Wie das Unmögliche möglich gemacht werden soll +++

Die Wall Street will in den Markt

Aber am Donnerstag Abend sind die Preise für Bitcoin und Ethereum stark gestiegen. Keine Aussage gab es von Hinman bezüglich Ripple, das ebenfalls unter Beobachtung der SEC steht. Die SEC stellt mit ihrer Entscheidung auch keinen Persilschein für Coins aus, die durch einen ICO in die Welt gekommen sind. Im Gegenteil: Einige dieser Coins seien sehr wohl als Securities zu betrachten und man werde sie dementsprechend regulieren, so der Aufseher von der SEC.

Die Frage nach der Definition von Krypto-Assets im juristischen Sinne hat lange Zeit nur eine kleine Gruppe von Early Adoptern interessiert. Aber seit dem großen Krypto-Boom Ende des vergangenen Jahres ist alles anders. Plötzlich wollen auch die großen Player in den Markt. Die Goldmans und Rockefellers, die Soros‘ und JP Morgans dieser Welt. Getrieben werden sie von zwei Motivationen. Sie wollen als technologisch innovativ gelten. Goldman hat sich dieses Ziel im Besonderen gesetzt und war in Sachen Bitcoin bisher immer einen Schritt vor der Wall-Street-Konkurrenz.

Es fehlt den Bankern an Rechtssicherheit

Und die traditionellen Player werden von den eigenen Kunden getrieben. Viele Investoren wollen in den Sektor – wissen aber nicht wie. Und auch Goldman et. al. stoßen bald auf Probleme. Wenn der neue Trading Desk die Arbeit aufnimmt, wird er zuerst nur mit Bitcoin-Derivaten handeln können. Der Grund? Es fehlt schlicht und einfach an der Regulierung, die Rechtssicherheit. Die Banker wissen nicht, was sie dürfen und was nicht.

In der Kryptoszene werden die Regulatoren aber argwöhnisch beobachtet. Frühe und gescheiterte Versuche autokratischer Regime, den Handel mit Bitcoin per Gesetz zu unterbinden, sind noch in guter Erinnerung. Es ist paradox: Rechtssicherheit würde wohl viel Geld von traditionellen Investoren in den Markt spielen.

Aber für Rechtssicherheit braucht es neue Regeln. Und jedes mal, wenn von einer möglichen Entscheidung die Rede ist, werden die Märkte nervös. Zuletzt haben wir das bei der hysterischen Debatte rund um das Aufsichts-Meeting für Ethereum und Ripple im Mai gesehen, die jetzt, aus Sicht der Anleger, erstmal gut ausgegangen ist.

Der Schicksalstag, der keiner war

Angestoßen vom WSJ ist es hier zu einer breiten Berichterstattung im Vorfeld gekommen. Eine eigens gebildete Gruppe an Investoren aus dem Silicon Valley hatte bereits im Vorfeld versucht, die Aufseher davon zu überzeugen, dass etwa Ethereum inzwischen so dezentralisiert ist, dass man es nicht mehr als Wertpapier (Security) sehen kann.

Dieser Lobbyismus hat jetzt offenbar Früchte getragen. Es ist davon auszugehen, dass die Aufseher in anderen Ländern sich der Meinung der SEC anschließen werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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