15.06.2018

US-Behörde SEC: Bitcoin und Ethereum sind keine Wertpapiere

Die US-Regierung will ICO-Betrügern an den Kragen. Aber Bitcoin und auch Ethereum seien keine Wertpapiere (Securities), heißt es - der Markt atmet auf.
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(c) Fotolia.com/ rcfotostock - Startup Just Cash erhält Investment von Coinsquare für seine Krypto-Bankomaten-Software.

Was sind diese so genannten Kryptowährungen eigentlich? Sind es, wie der Name schon sagt, tatsächlich Währungen? Ist Bitcoin Geld? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Geld und Währung? Oder ist Bitcoin wie Gold zu behandeln? Und wenn ja, was ist Gold? Geld, Währung oder Rohstoff? Wie ist es mit Ethereum? Wie mit Ripple? Wie mit den tausenden anderen Altcoins, die sich im Fahrwasser von Bitcoin etabliert haben. Für die beiden wichtigsten Krypto-Assets hat die US-Wertpapieraufsicht SEC jetzt eine Antwort gegeben. Bitcoin und auch Ethereum sind laut dem zuständigen Aufseher William Hinman keine Securities (Wertpapiere).

Es ist die Aussage, auf die viele Investoren nach einem tagelangen Abverkauf gehofft hatten. Denn als Securities müssten die Krypto-Assets streng reguliert werden. Es stand sogar die Frage im Raum, ob Ethereum als illegales Wertpapier zu werten wäre. Die Erleichterung war groß am Donnerstag Abend auf den Märkten. Der Boom rund um Ethereum war einer der wichtigsten Treiber der Bubble, die Ende Dezember geplatzt war. Seitdem gehen die Kurse runter, zuletzt heftig.

+++ Archiv: Bitcoin & Co. regulieren? Wie das Unmögliche möglich gemacht werden soll +++

Die Wall Street will in den Markt

Aber am Donnerstag Abend sind die Preise für Bitcoin und Ethereum stark gestiegen. Keine Aussage gab es von Hinman bezüglich Ripple, das ebenfalls unter Beobachtung der SEC steht. Die SEC stellt mit ihrer Entscheidung auch keinen Persilschein für Coins aus, die durch einen ICO in die Welt gekommen sind. Im Gegenteil: Einige dieser Coins seien sehr wohl als Securities zu betrachten und man werde sie dementsprechend regulieren, so der Aufseher von der SEC.

Die Frage nach der Definition von Krypto-Assets im juristischen Sinne hat lange Zeit nur eine kleine Gruppe von Early Adoptern interessiert. Aber seit dem großen Krypto-Boom Ende des vergangenen Jahres ist alles anders. Plötzlich wollen auch die großen Player in den Markt. Die Goldmans und Rockefellers, die Soros‘ und JP Morgans dieser Welt. Getrieben werden sie von zwei Motivationen. Sie wollen als technologisch innovativ gelten. Goldman hat sich dieses Ziel im Besonderen gesetzt und war in Sachen Bitcoin bisher immer einen Schritt vor der Wall-Street-Konkurrenz.

Es fehlt den Bankern an Rechtssicherheit

Und die traditionellen Player werden von den eigenen Kunden getrieben. Viele Investoren wollen in den Sektor – wissen aber nicht wie. Und auch Goldman et. al. stoßen bald auf Probleme. Wenn der neue Trading Desk die Arbeit aufnimmt, wird er zuerst nur mit Bitcoin-Derivaten handeln können. Der Grund? Es fehlt schlicht und einfach an der Regulierung, die Rechtssicherheit. Die Banker wissen nicht, was sie dürfen und was nicht.

In der Kryptoszene werden die Regulatoren aber argwöhnisch beobachtet. Frühe und gescheiterte Versuche autokratischer Regime, den Handel mit Bitcoin per Gesetz zu unterbinden, sind noch in guter Erinnerung. Es ist paradox: Rechtssicherheit würde wohl viel Geld von traditionellen Investoren in den Markt spielen.

Aber für Rechtssicherheit braucht es neue Regeln. Und jedes mal, wenn von einer möglichen Entscheidung die Rede ist, werden die Märkte nervös. Zuletzt haben wir das bei der hysterischen Debatte rund um das Aufsichts-Meeting für Ethereum und Ripple im Mai gesehen, die jetzt, aus Sicht der Anleger, erstmal gut ausgegangen ist.

Der Schicksalstag, der keiner war

Angestoßen vom WSJ ist es hier zu einer breiten Berichterstattung im Vorfeld gekommen. Eine eigens gebildete Gruppe an Investoren aus dem Silicon Valley hatte bereits im Vorfeld versucht, die Aufseher davon zu überzeugen, dass etwa Ethereum inzwischen so dezentralisiert ist, dass man es nicht mehr als Wertpapier (Security) sehen kann.

Dieser Lobbyismus hat jetzt offenbar Früchte getragen. Es ist davon auszugehen, dass die Aufseher in anderen Ländern sich der Meinung der SEC anschließen werden.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

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Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
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Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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