10.02.2023

US-Aufsicht nimmt Staking ins Visier: Altcoins bleiben Minenfeld für Anleger

Nach langem Warten und vielen Warnungen geht die US-Aufsicht SEC gegen Staking-Anbieter vor. Was bedeutet das und wie geht es weiter?
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brutkasten-Kolumnist Niko Jilch
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Foto: brutkasten/Adobe Stock

Chaos im Kryptoland. Wieder mal. Mit einiger Verspätung geht die US-Aufsichtsbehörde SEC gegen amerikanische Kryptobörsen vor. Verspätung deshalb, weil es für die Kunden von FTX, BlockFi und Celsius deutlich zu spät kommt. Ein Umstand, auf den auch SEC-Chef Gary Gensler in seinem Video zum Thema verweist. Der Kollaps von FTX war sicherlich ein Grund für den aktuellen Vorstoß. Vielleicht sogar der Auslöser. 

OK, aber was ist gerade geschehen? Die Börse Kraken schließt mit sofortiger Wirkung ihre „Staking“-Angebote für amerikanische Kunden und zahlt 30 Millionen Dollar Strafe an die Aufsicht.

Anders als etwa von Coinbase-Chef Brian Armstrong befürchtet, geht die SEC nicht gegen „Staking“ an sich vor, sondern gegen zentralisierte Angebote. Denn die Börsen (inklusive Coinbase) bieten „Staking-as-a-service“ an. Aus Kundensicht angenehm: Man überlässt seine Coins der Börse, die „staked“ sie auf einer dafür vorgesehenen Blockchain (Ethereum, Solana, Tezos etc.). Die Kunden erhalten den Großteil der Auszahlungen aus dem „Staking“ – und die Börse behält einen Teil als Gebühr.

SEC sieht klaren Bruch bestehender Regeln

Das Problem: Die SEC sieht hier einen klaren Bruch der bereits bestehenden Regeln. Es geht also nicht um irgendwelche neuen Regeln rund um Krypto – sondern um die Umsetzung der längst gültigen Bestimmungen rund um Finanzdienstleistungen. 

„Ob durch Staking-as-a-Service, Kreditvergabe oder auf andere Weise – Krypto-Vermittler müssen, wenn sie Anlageverträge im Austausch für die Token der Anleger anbieten, die von unseren Wertpapiergesetzen geforderten angemessenen Offenlegungen und Schutzmaßnahmen bereitstellen“, sagte der Vorsitzende der SEC, Gary Gensler. „Die heutige Maßnahme sollte dem Markt verdeutlichen, dass Staking-as-a-Service-Anbieter sich registrieren lassen und eine vollständige, faire und wahrheitsgemäße Offenlegung sowie Anlegerschutz bieten müssen.“

Kraken hat alle Assets von US-Anlegern bereits „unstaked“ und den Service beendet. Eine Ausnahme sind Ethereum-Staker, denn dort ist „Unstaking“ bisher einfach technisch nicht vorgesehen. Was mit den Assets der Ethereum-Staker passieren wird, ist bis dato unklar.

Auch Coinbase und andere Anbieter gefährdet

Das erklärt, warum Coinbase-Chef Brian Armstrong so nervös ist. Die populäre App ist einer der größten Anbieter von „Staking-as-a-sevice“ in den USA – und macht damit sicherlich gute Umsätze – gerade im Bärenmarkt, in dem die Gewinne aus dem puren Trading eher zurückgehen. Nach dem Kraken-Settlement besteht eigentlich kein Zweifel: Auch Coinbase und andere Anbieter werden den Staking-Service für US-Kunden beenden müssen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Anleger, die sich selbst um „Staking“ kümmern, von diesen Entwicklungen nicht betroffen sind. Bisher. Denn „Staking-as-a-service“ ist erst der Anfang. 

SEC-Sieg gegen Ripple könnte Erdbeben im Kryptomarkt auslösen

Die SEC hat auch eine Klage gegen Ripple laufen. Die US-Aufsicht geht davon aus, dass Cryptos, die durch ICO in die Welt gekommen sind, generell als Wertpapiere einzustufen sind und dass es sich bei ICOs (Initial Coin Offerings) um illegale Wertpapierverkäufe handelt. 

Ein Sieg der SEC in diesem Verfahren würde ein Erdbeben im Kryptomarkt auslösen, von dem technisch gesehen nur Bitcoin verschont wäre. „Technisch gesehen“ deshalb, weil auch der Bitcoin-Preis unter einem derartigen Kollaps sicherlich leiden würde. Etwas, das wir auch in den vergangenen Tagen rund um das Kraken-Settlement beobachten konnten.

Marktbereinigung keineswegs vorbei

Ich kann in diesem Zusammenhang nur meine Warnung wiederholen: Wer sich vor diesen Entwicklungen zumindest teilweise schützen will, sollte von Investments in Proof-of-stake-Coins generell absehen. Dass ausgerechnet Ethereum-Staker auf ihre Coins gar keinen Zugriff haben und nicht einmal wissen, wann sich das ändern wird, ist eine ziemliche Farce.

Wie schon im September 2022 geschrieben, halte ich Proof-of-stake generell für einen Schmarren. Die jüngsten Entwicklungen zeigen wieder mal, dass der gesamte Altcoin-Sektor ein einziges Minenfeld für Anleger ist. Und auch, dass nach dem Kollaps von Luna, FTX und Celsius die Marktbereinigung keineswegs vorbei ist. Das wird auch der Bitcoin-Preis zu spüren bekommen, der seit Jahresbeginn eine Erholungs-Rallye eingelegt hat. Vorsicht ist geboten!


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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