11.08.2020

Urteil: Uber muss in Kalifornien in nur 10 Tagen Geschäftspraxis komplett umkrempeln

Der oberste Gerichtshof im US-Staat Kalifornien entschied nun, dass Uber und Lyft ihre Fahrer anstellen müssen. Diese reagieren mit einer Berufung und scharfen Worten.
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Gig Workers Rising: Protestaktion gegen die Arbeitsbedingungen von Uber und Lyft
(c) Gig Workers Rising: Protestaktion gegen die Arbeitsbedingungen von Uber und Lyft

Mit seinem Geschäftsmodell und/oder seiner Praxis bei der Beschäftigung der Fahrer eckte das Fahrtendienst-Unternehmen Uber schon in vielen Ländern an. In Österreich etwa tritt bald eine umgangssprachlich als „Lex Uber“ bezeichnete Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes inkraft.

Unter massivem Druck stehen das Unternehmen und sein dort größter Konkurrent Lyft nun sogar in der Heimat Kalifornien. Denn auch im Valley ist man mit den Arbeitsverhältnissen der Fahrer nicht einverstanden. Bereits seit einiger Zeit ist man dort bemüht, gegen die den Unternehmen vorgeworfene „Scheinselbstständigkeit“ vorzugehen und stellte dazu auch ein Gesetz auf die Beine – der brutkasten berichtete schon vor ca. einem Jahr.

10 Tage für „signifikante Änderung der Geschäftspraxis“

Einige Umgehungsversuche, Berufungen und Instanzen später stellte nun das Oberste Gericht Kaliforniens in einem Urteil klar, dass Uber und Lyft sich tatsächlich an das Gesetz zu halten haben und daher wirklich ihre Fahrer anstellen müssen. „Dem Gericht ist klar, dass die Umsetzung des Urteils kostenintensiv sein wird“, schreibt Richter Ethan Schulman in seiner Erklärung unter anderem. Es stehe außer Frage, dass die Unternehmen ihre Geschäftspraxis nun signifikant ändern müssen. Und Uber und Lyft haben nun gerade einmal zehn Tage Zeit, dies zu tun.

Uber und Lyft argumentieren mit Wunsch der Fahrer

Entsprechend scharf im Tonfall reagieren die beiden Unternehmen in Statements gegenüber dem Magazin TechCrunch. Man werde jedenfalls über eine „immediate emergency appeal“ berufen, heißt es von Uber: „Die überwiegende Mehrheit der Fahrer möchte unabhängig arbeiten, und wir haben bereits erhebliche Änderungen an unserer App vorgenommen, um sicherzustellen, dass dies nach kalifornischem Recht auch weiterhin möglich ist“, so ein Sprecher. „Wenn über drei Millionen Kalifornier ohne Arbeit sind, sollten sich unsere gewählten Repräsentanten darauf konzentrieren, Arbeit zu schaffen, und nicht versuchen, während einer wirtschaftlichen Depression eine ganze Branche stillzulegen“.

Ähnlich argumentiert man bei Lyft gegenüber TechCrunch: „Die Fahrer wollen keine Angestellten sein! Wir werden sofort gegen dieses Urteil Berufung einlegen und weiter für ihre Unabhängigkeit kämpfen. Letztendlich glauben wir, dass diese Frage von den kalifornischen Wählern entschieden wird und dass sie sich auf die Seite der Fahrer stellen werden“.

Fahrer-Organisation: „Gericht hat sich auf die Seite der Arbeiter und nicht der Unternehmen gestellt“

Doch dass die Stimmung unter den Fahrern tatsächlich so klar auf Seiten der beiden Unternehmen liegt, darf bezweifelt werden. Seit Jahren kämpfte etwa die Organisation „Gig Workers Rising“, die maßgeblich von Uber-Fahrern bestimmt wird, genau für die nun im Urteil bestätigten Rechte für Fahrer. Edan Alva von der Organisation, der selbst Uber-Fahrer ist, kommentiert gegenüber TechCrunch: „Gerade wegen der Furchtlosigkeit der Arbeitnehmer konnte der Generalstaatsanwalt argumentieren, dass die Misshandlungen, denen wir ausgesetzt sind, so schwerwiegend sind, dass die Gerechtigkeit nicht länger warten kann. Heute hat sich das Gericht auf die Seite der Arbeiter und nicht der Unternehmen gestellt. Tausende von falsch eingestuften Gig-Arbeitern werden die Löhne, Leistungen, Schutzmaßnahmen und den Arbeitnehmerstatus erhalten, die ihnen gesetzlich zustehen. Es ist überdeutlich, dass sich Uber und Lyft jetzt an das Gesetz halten müssen“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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AI Summaries

Urteil: Uber muss in Kalifornien in nur 10 Tagen Geschäftspraxis komplett umkrempeln

  • Mit seinem Geschäftsmodell und/oder seiner Praxis bei der Beschäftigung der Fahrer eckte das Fahrtendienst-Unternehmen Uber schon in vielen Ländern an.
  • Auch in der Heimat Kalifornien wurde vergangenes Jahr ein Gesetz gegen die Beschäftigungsverhältnisse der Unternehmen auf die Beine gestellt.
  • Einige Umgehungsversuche, Berufungen und Instanzen später stellte nun das Oberste Gericht Kaliforniens in einem Urteil klar, dass Uber und Lyft sich tatsächlich an das Gesetz zu halten haben und daher wirklich ihre Fahrer anstellen müssen.
  • Es stehe außer Frage, dass die Unternehmen ihre Geschäftspraxis nun signifikant ändern müssen, meint der zuständige Richter.
  • Und Uber und Lyft haben nun gerade einmal zehn Tage Zeit, dies zu tun.

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Urteil: Uber muss in Kalifornien in nur 10 Tagen Geschäftspraxis komplett umkrempeln

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  • Und Uber und Lyft haben nun gerade einmal zehn Tage Zeit, dies zu tun.

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