14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
(c) fotolia.com - blende11.photo

Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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BodyWision
© zVg - Kasra Seirafi (l.) und André Seirafi.

„Niemand geht öfter zum Arzt als der Österreicher oder die Österreicherin.“ Auf diese Erkenntnisse kam die „Agenda Austria“ in einem im April 2026 veröffentlichten Bericht. Demnach verzeichnete Österreich im Jahr 2023 die meisten Arztkontakte pro Kopf im europäischen Vergleich (aktuellere vergleichbare Daten liegen noch nicht vor). Mit dreizehn Kontakten jährlich liegt Österreich damit vor der Slowakei und Deutschland.

Als Folge davon entstehen für jeden Menschen immer mehr Daten: Laborwerte, Befunde, Arztbriefe, Diagnosen, Medikamente, Spitalsberichte und vieles mehr. Das Problem dabei sei nicht der Mangel an Informationen, sondern ihre fehlende Verbindung, mein man beim Wiener Startup BodyWision. Gesundheitsdaten liegen verstreut in Arztpraxen, Spitalssystemen, E-Mails, Papierordnern und Portalen. Gleichzeitig sind Befunde für viele Menschen schwer verständlich und ohne Zusammenhang kaum einzuordnen. Das Unternehmen möchte dies mit seiner App-Plattform ändern.

BodyWision inklusive AI-Health-Coach

Die Anwendung soll Menschen dabei helfen, Befunde und medizinische Dokumente per Scan oder Upload sicher zu verwahren, besser zu verstehen und für Arztbesuche, Vorsorge und ein gesünderes Leben nutzbar zu machen. BodyWision verbindet dabei einen privaten digitalen Gesundheitssafe mit einem persönlichen AI Health Coach — mit Fokus auf Datenschutz, Datensouveränität und europäische Infrastruktur, wie es heißt.

„Wir haben nach einer Möglichkeit gesucht, wie AI und neue Technologien Menschen dabei unterstützen können, selbstbestimmt mit ihrer Gesundheit umzugehen“, sagt Kasra Seirafi, Co-Founder von BodyWision. „Wenn Menschen ihre verstreuten Gesundheitsdaten wirklich nutzen können, dann verändert das alles. Denn mit BodyWision verwahre und verstehe ich nicht nur meine Befunde. Ich bekomme individuelle Orientierung für Vorsorge und Health-Checkups, kann Fragen stellen und mich auf Arztgespräche vorbereiten. Im Gegensatz zu Google oder ChatGPT werden Antworten und Orientierungshilfen personalisiert auf Basis meiner aktuellen Gesundheitsdaten erstellt.“

Keinen Arzt ersetzen

Dabei ersetzt BodyWision keine Ärzte, vielmehr will die Plattform die Verbindung zwischen Patient:innen und Ärzt:innen stärken. Eine „Patient Summary“ kann auf Knopfdruck erstellt und mit Ärzt:innen geteilt werden. Diese strukturierte Zusammenfassung inklusive Vorbefunde wird eigenen Angaben zufolge dynamisch generiert und individuell auf den nächsten Arztbesuch zugeschnitten.

„Ärzt:innen haben oft sehr wenig Zeit, müssen aber komplexe Informationen schnell erfassen“, sagt André Seirafi, ebenfalls Co-Founder von BodyWision. „Wenn Patient:innen mit BodyWision besser vorbereitet sind, können wichtige Informationen schneller verfügbar sein. So kann sich die gemeinsame Behandlungszeit stärker auf das Wesentliche konzentrieren.“

BodyWision als europäische Alternative?

Allgemein versteht sich BodyWision als europäische Alternative zu gängigen US-Plattformen – sie soll Menschen ermöglichen, ihre Gesundheitsdaten sinnvoll zu nutzen, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren: „Für uns war vom ersten Tag an klar, Gesundheitsdaten gehören den Menschen, nicht Plattformen oder Konzernen“, so André Seirafi weiter. „Unser Anspruch ist es, eine kompromisslos datensouveräne Sicherheitsarchitektur für die persönliche Nutzung von Gesundheitsdaten zu entwickeln.“

Bei BodyWision werden deshalb Befunde und Dokumente in einer persönlichen Health-Wallet verschlüsselt und lokal geschützt. Persönliche Gesundheitsdaten werden nicht verkauft, nicht zu Werbezwecken weitergegeben und nicht für das Training allgemeiner AI-Modelle verwendet, so der Claim.

Ab Juli beginnt die erste Early-Access-Phase. Registrierte Nutzer:innen können BodyWision als frühe Version testen. Perspektivisch ist ein Abo-Modell geplant.

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