14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
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Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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Die drei Partner von RM Equity Partners (v.l.) Nicola Szekely, Eugen Benedikt Russ und Chris Wittlinger | (c) RM Equity Partners
Die drei Partner von RM Equity Partners (v.l.) Nicola Szekely, Eugen Benedikt Russ und Chris Wittlinger | (c) RM Equity Partners

Rund 50 Digital-Unternehmen mit etwa 600 Mitarbeiter:innen und mehr als 400 Millionen weltweiten Nutzer:innen – das ist das Portfolio der Liechtensteiner Private-Equity-Gesellschaft RM Equity Partners. Insgesamt hält diese eine halbe Milliarde Euro Assets under Management (AuM). Bekannte Portfolio-Unternehmen sind etwa die Outdoor-Plattform Bergfex aus Graz oder die deutsche Motorrad-Tour-App Calimoto.

Neue Bedeutung für zwei Buchstaben

Bis vor kurzem war die Gesellschaft Teil der Vorarlberger Russmedia-Gruppe, wie auch die zwei Buchstaben im Namen verraten. Nun befindet sich das PE-Unternehmen komplett im Besitz der drei Partner Eugen Benedikt Russ, Chris Wittlinger und Nicola Szekely. Somit bleibt es freilich zu einem Teil in der Vorarlberger Unternehmerfamilie Russ, die hinter Russmedia steht. Das RM bleibt als etablierter Name erhalten. Mit dem Slogan „Results matter“ bekommt es eine neue Bedeutung.

„Was das Team im vergangenen Jahrzehnt aufgebaut hat, macht uns stolz – und das ist erst das Fundament. Als völlig unabhängiges Unternehmen liegt unser Fokus nun ganz auf der Zukunft: der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Unternehmern und dem Aufbau beständiger, digitaler Unternehmen“, kommentiert Russ in einer Aussendung.

Bis zu 250 Millionen Euro pro Beteiligung

Die drei Partner investieren über die Gesellschaft ausschließlich eigenes Kapital und fokussieren klar auf Mehrheitsübernahmen und langfristige Beteiligungen. Bei einem Einzeldeal können nach Unternehmensangaben bis zu 150 Millionen Euro fließen, für eine Beteiligung insgesamt bis zu 250 Millionen. Dabei definiert RM Equity Partners klare Anforderungen, die auch auf der Website abzulesen sind: Das übernommene Unternehmen muss Marktführer oder starker Zweiter in seinem Segment sein und ein EBITDA über fünf Millionen Euro bzw. einen Nettoumsatz über 20 Millionen Euro vorweisen.

Gleichzeitig geben die Partner ihrerseits drei Versprechen: Kommt ein Unternehmen für einen Deal in Frage, bekomme es einen ersten Call innerhalb von 48 Stunden, eine konkrete Antwort innerhalb von sieben Tagen und, wenn ein Deal zustande kommt, dessen Abschluss innerhalb von acht Wochen. „Wenn es uns gefällt, sagen wir ja. Wenn nicht, sagen wir schnell nein. Hinter uns steht kein Investmentkomitee, und zwischen uns stehen keine Berater“, so die Partner auf der Homepage.

Zuletzt Verkauf von Alpy.com

Nach der Übernahme restrukturiere man dann nicht, aber unterstütze in jenen Bereichen, in denen man Expertise habe. Wiewohl RM Equity Partners als PE-Gesellschaft im Gegensatz zu einer VC-Gesellschaft nicht Exit-getrieben ist, sind auch Verkäufe übrigens keineswegs ausgeschlossen. Brutkasten berichtete erst im August vom Verkauf der Beteiligung Alpy.com. Es war der zweite Exit für die Gesellschaft in diesem Jahr.

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