26.04.2023

Up-Cycling-Startup re:flair macht aus alter Kleidung Designerstücke

Das Wiener Neustädter Startup re:flair möchte mit seiner Idee die stark klimabelastende Textilindustrie etwas ändern. Und macht daher aus alt neu.
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(c) privat - Tom Kessler (li.) und Thomas Forster von re:flair.

Die Textilindustrie gehört seit Jahren zu jenen Branchen, die das Klima am stärksten belasten. Deshalb hat Tom Kessler mit re:flair ein Startup gegründet, das Firmen mit (zu) viel Gewand mit Designerinnen und Designer zusammenbringt. Dadurch entstünden komplett neue Kreationen.

Tristesse führte zu re:flair

Nahezu jedes neue Kleidungsstück, das im Handel gekauft wird, weist einen beträchtlichen ökologischen Fußabdruck auf. In der Produktion wird viel Wasser verbraucht, künstliche Inhaltsstoffe sind keine Seltenheit und der Transport von der Produktionsstätte in den Handel setzt eine Menge CO₂ frei. Gleichzeitig mit dem Kauf eines neuen Stücks wandern andere in den Müll und belasten so das Klima zusätzlich. Das fällt vor allem bei großen Bestellmengen ins Gewicht, wie beispielsweise bei Unternehmen, die Merchandising produzieren lassen.

Tom Kessler und sein Freund Thomas Forster wissen das und haben, wie viele andere, all diese Dinge mehrmals in Medien und Büchern gelesen. „Diese etwas triste Ausgangslage hat mich auf die Idee zu re:flair gebracht. Warum nicht Kleidung, die nicht mehr gebraucht wird, von Profis umgestalten lassen und so ein neues, cooles Teil für die eigene Garderobe bekommen“, sagt Kessler.

Das Kreislauf-Vorhaben

Das niederösterreichische Startup, das die beiden nach Abschluss des Studiums am Campus Wieselburg der FHWN zusammen mit Konstanze Gruber gegründet haben, versteht sich als Vermittlungs-, Beratungs- und Werbeagentur, die alte Gebrauchsgegenstände – von Dienstkleidung über Werbeplanen bis hin zu Rückbauten – gemeinsam mit Designer:innen und sozialen Schneidereien oder diversen Werkstätten upcyceln und zurück in den Kreislauf bringen will.

„Nachdem wir momentan in einer Welt leben, in der übermäßiger Konsum überhandgenommen hat und Nachhaltigkeit kein Trend, sondern eine Notwendigkeit ist, müssen wir alle einen Gang zurückschalten. Und besonders in der Verantwortung stehen Unternehmen“, sieht Kessler seine Geschäftsidee als notwendigen Schritt an.

Dabei soll auch ein ökonomischer, sozialer und ökologischer Mehrwert für Unternehmen geschaffen werden. Beispielsweise könnte man aus diversen Gebrauchsgegenständen neues Merchandising oder Werbegeschenke produzieren, um einen positiven Return on Investment (ROI) zu generieren. Zudem erstellt re:flair Reportings, die die Emissionsreduktion aufzeigen, um beim firmeneigenen CSR-Bericht zu unterstützen.

Von B2C zu B2B für re:flair-Team „ein Schock“

Dass es überhaupt so weit kommen konnte, hat das Trio dem „StartUp Center der FHWN“ zu verdanken, wie sie berichten. Über mehrere Workshops hinweg wurde zusammen der Businessplan überarbeitet – und eine Wendung um 180 Grad vollführt.

„Wir haben nach vielen Analysen alles verworfen und sind von einem B2C- zu einem B2B-Konzept übergegangen. Das war zu zunächst ein Schock, im Nachhinein gesehen aber genau die richtige Entscheidung. Diese Erfahrung hat uns das ‚StartUp Center‘ gebracht. Ohne würden wir uns wahrscheinlich noch immer im Kreis drehen. Zudem profitieren wir von einem guten Netzwerk und lernen immer wieder neue und interessante Leute in unserem Bereich kennen“ beteuert Kessler.

Erste Partner an Bord

Das Trio will mit der offiziellen Gründung der Firma im Juli 2023 den nächsten Meilenstein erreichen. Bisher konnten der erste Platz beim Gründertag der FH Wiener Neustadt (Gewinn: 5.000€ für Rechtsberatung und Steuerberatung) und u.a. auch eine Top-5-Platzierung beim „i2B Wettbewerb“ als Erfolge verbucht werden. Auch konnte man wichtige Key Player der Szene überzeugen.

Katharina Rathammer etwa, die als Head of Corporate Communications & Marketing bei der 6B47 Real estate Investors AG tätig ist, gehört zu jenen Entscheidungsträgern, die in einer solchen Präsentation überzeugt wurden: „Aus einem Nachhaltigkeitsgedanken einen Geschäftszweig zu entwickeln ist mutig, aber vor allem zukunftsweisend und smart. Als Immobilienentwickler suchen wir ständig neue Ideen für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Mit re:flair sind wir fündig geworden und prüfen gerade weitere Kooperationsideen“, sagt sie.

Aktuell geht die Unternehmens-Akquise und der Netzwerkaufbau bei sozialen Schneidereien und Modedesignerinnen und -designern weiter. Denn das „re:flair“-Team ist sich sicher: „Die Idee ist zu gut, um sie nicht großflächig auszurollen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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