03.07.2019

Was man bei der Unternehmensnachfolge beachten sollte

Für Startup-Gründer ist die Nachfolge oft noch kein Thema. Wir sprachen mit Notar Christoph Mondel, warum man sich dennoch damit beschäftigen sollte.
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Wer gerade gründet, denkt meist nicht darüber nach, wer den Betrieb einmal übernehmen wird. „Der Fokus liegt natürlich auf Wachstumsplänen. Wenn aber mehrere Partner das Unternehmen gemeinsam führen, muss man sich auch als Jungunternehmer darüber Gedanken machen, was mit den Anteilen passiert, wenn einer der Partner aussteigt oder stirbt“, erklärt der Klosterneuburger Notar Christoph Mondel.

+++Was passiert, wenn der Startup-Geschäftsführer außer Gefecht ist?+++

Wer übernimmt diese Anteile, und zu welchem Preis? „Wer die Unternehmensnachfolge nicht regelt, riskiert, dass ein fachlich oder persönlich nicht geeigneter Nachfolger das Ruder übernimmt“, sagt Mondel. Das schade dann dem gesamten Unternehmen. „Kommen mehrere Personen als Übernehmer in Frage und ist die Nachfolge nicht geregelt, kann das zu Streit und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führen.“ Vor allem bei innerfamiliärer Nachfolge müsse man sich darüber Gedanken machen.

Im zuvor erwähnten Fall des Mitgründers, der aussteigt, könne man etwa über den Gesellschaftsvertrag vorsorgen. „Über sogenannte Aufgriffsrechte kann bestimmten Personen ein Vorrecht an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden“, erklärt der Notar. Wenn das Unternehmen nur einen Gesellschafter hat, könne man die Nachfolge auch über ein Testament regeln. „Was im Gesellschaftsvertrag angeordnet ist, geht Regelungen im Testament aber vor“, sagt Mondel.

+++Notare: Die unparteiische Instanz im Startup-Dschungel+++

Doch die Übernahmethematik geht noch weit über die Regelung der Besitzverhältnisse hinaus: „Je umfassender die Aufgabe des Firmeninhabers oder Geschäftsführers ist, je persönlicher er das Unternehmen führt, desto umfangreicher sind die Agenden für den Nachfolger und desto zeitintensiver gestaltet sich der Übergabeprozess“, sagt Mondel.

Auf den Unternehmensnachfolger kämen einige Herausforderungen zu. „Vor allem muss er sich natürlich persönlich in der Lage fühlen, die Aufgabe zu bewältigen. Von der rechtlichen Seite hat er sich da rüber Klarheit zu verschaffen, welche Verantwortung er in finanzieller, steuerrechtlicher und organisatorischer Hinsicht übernimmt“, erklärt der Notar. Das gelte auch, wenn man sich in ein Unternehmen „einkauft“.


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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

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Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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