03.07.2019

Was man bei der Unternehmensnachfolge beachten sollte

Für Startup-Gründer ist die Nachfolge oft noch kein Thema. Wir sprachen mit Notar Christoph Mondel, warum man sich dennoch damit beschäftigen sollte.
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Wer gerade gründet, denkt meist nicht darüber nach, wer den Betrieb einmal übernehmen wird. „Der Fokus liegt natürlich auf Wachstumsplänen. Wenn aber mehrere Partner das Unternehmen gemeinsam führen, muss man sich auch als Jungunternehmer darüber Gedanken machen, was mit den Anteilen passiert, wenn einer der Partner aussteigt oder stirbt“, erklärt der Klosterneuburger Notar Christoph Mondel.

+++Was passiert, wenn der Startup-Geschäftsführer außer Gefecht ist?+++

Wer übernimmt diese Anteile, und zu welchem Preis? „Wer die Unternehmensnachfolge nicht regelt, riskiert, dass ein fachlich oder persönlich nicht geeigneter Nachfolger das Ruder übernimmt“, sagt Mondel. Das schade dann dem gesamten Unternehmen. „Kommen mehrere Personen als Übernehmer in Frage und ist die Nachfolge nicht geregelt, kann das zu Streit und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führen.“ Vor allem bei innerfamiliärer Nachfolge müsse man sich darüber Gedanken machen.

Im zuvor erwähnten Fall des Mitgründers, der aussteigt, könne man etwa über den Gesellschaftsvertrag vorsorgen. „Über sogenannte Aufgriffsrechte kann bestimmten Personen ein Vorrecht an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden“, erklärt der Notar. Wenn das Unternehmen nur einen Gesellschafter hat, könne man die Nachfolge auch über ein Testament regeln. „Was im Gesellschaftsvertrag angeordnet ist, geht Regelungen im Testament aber vor“, sagt Mondel.

+++Notare: Die unparteiische Instanz im Startup-Dschungel+++

Doch die Übernahmethematik geht noch weit über die Regelung der Besitzverhältnisse hinaus: „Je umfassender die Aufgabe des Firmeninhabers oder Geschäftsführers ist, je persönlicher er das Unternehmen führt, desto umfangreicher sind die Agenden für den Nachfolger und desto zeitintensiver gestaltet sich der Übergabeprozess“, sagt Mondel.

Auf den Unternehmensnachfolger kämen einige Herausforderungen zu. „Vor allem muss er sich natürlich persönlich in der Lage fühlen, die Aufgabe zu bewältigen. Von der rechtlichen Seite hat er sich da rüber Klarheit zu verschaffen, welche Verantwortung er in finanzieller, steuerrechtlicher und organisatorischer Hinsicht übernimmt“, erklärt der Notar. Das gelte auch, wenn man sich in ein Unternehmen „einkauft“.


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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Quantencomputing nach wie vor eine Zukunftstechnologie. In der Breite ist diese definitiv noch nicht angekommen. Entsprechend sind auch viele Startups in dem Feld noch die klassische Wette auf die Zukunft, wie sie im Hightech-Bereich üblich ist: massive Forschungsausgaben und noch keine Umsätze. Dass es aber nicht so sein muss, beweist das Innsbrucker Quanten-Scaleup ParityQC.

Dieses legte nun seinen Jahresabschluss für 2025 vor. Als GmbH und „kleine Kapitalgesellschaft“ gelten dabei eingeschränkte Berichtspflichten – so muss etwa die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden. Aus dem Bericht lässt sich der Gewinn aber (im Gegensatz zum Umsatz) genau ableiten.

1,46 Millionen Euro Gewinn mit nur 27 Mitarbeiter:innen

ParityQC stand demnach 2025 bei einem Bilanzgewinn von knapp über drei Millionen Euro. Abzüglich des Gewinnvortrags ergibt sich ein Jahresüberschuss von etwa 1,46 Millionen Euro – und das mit 27 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jahr 2024 hatte das Scaleup einen Gewinn von rund 1,36 Millionen Euro zu Buche stehen.

Die Umsätze lassen sich dagegen – wie erwähnt – nicht aus dem Bericht ableiten. Bekannt ist, dass ParityQC an mehreren Großaufträgen im Quantenbereich beteiligt ist. Brutkasten berichtete zuletzt Ende Juni über einen 35-Millionen-Euro-Deal mit der deutschen Cyberagentur, der Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums.

Fast 14 Millionen Euro liquide Mittel

Neben den Gewinnen sind auch die liquiden Mittel, die aus dem Bericht hervorgehen, beachtlich. Diese betrugen mit Abschluss 2025 fast 14 Millionen Euro und damit fast 93 Prozent der Bilanzsumme von rund 15 Millionen Euro. Mit rund 12,6 Millionen Euro Eigenkapital kommt ParityQC zudem auf eine Eigenkapitalquote von 83,7 Prozent. Und schließlich: Kapitalrücklagen von 9,49 Millionen Euro, die schon 2024 zu Buche standen, blieben unangetastet.

Eine logische Ableitung aus all den Zahlen: Das Kapital aus der großen (nicht konkret bezifferten) Finanzierungsrunde 2024 – brutkasten berichtete – wurde kaum bis gar nicht gebraucht. Auch das ist für Scaleups im Hightech-Bereich alles andere als üblich.

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