23.11.2021

Gründen oder Nachfolgen? Was man über die Unternehmensnachfolge wissen sollte

Notarsubstitutin Verena Nothegger im Q&A zu den großen rechtlichen Fragen bei der Unternehmensnachfolge.
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MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels über Unternehmensnachfolge
MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels | (c) Notariatskammer
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Viele Unternehmen suchen in den kommenden Jahren jemanden, der den Betrieb übernimmt und weiterführt. Nicht immer klappt die Übergabe innerhalb der Familie. Das kann eine Chance für externe Jungunternehmer:innen sein. Worauf es bei der Unternehmensnachfolge ankommt, erläutert MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels.


Warum ist es wichtig, die Unternehmensnachfolge zu regeln?

Wer die Unternehmensnachfolge nicht regelt, riskiert, dass eine fachlich oder persönlich nicht geeignete Person das Ruder übernimmt. Das kann dem gesamten Unternehmen schaden. Kommen mehrere Interessierte in Frage und ist die Nachfolge nicht geregelt, kann das zu Streit und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führen.

Ab welchem Zeitpunkt sollte sich ein Unternehmer Gedanken über die Nachfolge machen?

Es gibt keinen allgemein gültigen idealen Zeitpunkt. Jedes Unternehmen muss individuell betrachtet werden. Je umfassender die Aufgabe des Firmeninhabers oder Geschäftsführers ist, je persönlicher das Unternehmen geführt wird, desto umfangreicher sind die Agenden für die nachfolgende Person, desto zeitintensiver gestaltet sich der Übergabeprozess.

Was sollte man beim Übernehmen bedenken?

Einige Herausforderungen warten. Vor allem muss man sich persönlich in der Lage fühlen, die Aufgabe zu bewältigen. Von der rechtlichen Seite hat man sich darüber Klarheit zu verschaffen, welche Verantwortung in finanzieller, steuerrechtlicher und organisatorischer Hinsicht übernommen wird.

Zwei persönliche Fragen sind grundlegend:

  • Warum übernehme ich?
  • Welche Ziele habe ich?

Wer sich in ein Unternehmen „einkauft“, muss klären, ob der Kaufpreis realistisch ist und welches Potenzial im Unternehmen steckt. Wird die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt, sollten, wenn möglich, alle Familienmitglieder informiert werden, um innerfamiliäre Spannungen möglichst außen vor zu lassen. Hier sollten auch erbrechtliche Überlegungen angestellt werden, da das Unternehmen im Gesamtgefüge des Familienvermögens zu betrachten ist. In den meisten Fällen sind begleitende erbrechtliche Regelungen sinnvoll.

Wie kann eine Nachfolgeregelung aussehen?

Wer gerade gründet, denkt zumeist nicht darüber nach, wer den Betrieb einmal übernehmen wird. Der Fokus liegt in dieser Phase auf Plänen, die zum Wachstum des jungen Unternehmens beitragen. Aber: Sobald mehrere Personen das Unternehmen gemeinsam führen, muss man sich Gedanken machen: Was passiert mit den Anteilen, wenn einer der Partner aussteigen möchte/muss oder stirbt? Wer übernimmt diese Anteile, und zu welchem Preis? Wenn bestimmten Personen ein Vorrecht an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden soll, nennt man das Aufgriffsrecht. Aufgriffsrechte sind im Gesellschaftsvertrag zu regeln. So kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen weiterläuft und Streit verhindert wird.

Hat das Unternehmen nur eine:n Gesellschafter:in / Inhaber:in, so kann die Nachfolge durch ein Testament geregelt werden. Übrigens: Was im Gesellschaftsvertrag angeordnet ist, geht Regelungen im Testament vor.


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Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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