23.11.2021

Gründen oder Nachfolgen? Was man über die Unternehmensnachfolge wissen sollte

Notarsubstitutin Verena Nothegger im Q&A zu den großen rechtlichen Fragen bei der Unternehmensnachfolge.
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MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels über Unternehmensnachfolge
MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels | (c) Notariatskammer
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Viele Unternehmen suchen in den kommenden Jahren jemanden, der den Betrieb übernimmt und weiterführt. Nicht immer klappt die Übergabe innerhalb der Familie. Das kann eine Chance für externe Jungunternehmer:innen sein. Worauf es bei der Unternehmensnachfolge ankommt, erläutert MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels.


Warum ist es wichtig, die Unternehmensnachfolge zu regeln?

Wer die Unternehmensnachfolge nicht regelt, riskiert, dass eine fachlich oder persönlich nicht geeignete Person das Ruder übernimmt. Das kann dem gesamten Unternehmen schaden. Kommen mehrere Interessierte in Frage und ist die Nachfolge nicht geregelt, kann das zu Streit und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führen.

Ab welchem Zeitpunkt sollte sich ein Unternehmer Gedanken über die Nachfolge machen?

Es gibt keinen allgemein gültigen idealen Zeitpunkt. Jedes Unternehmen muss individuell betrachtet werden. Je umfassender die Aufgabe des Firmeninhabers oder Geschäftsführers ist, je persönlicher das Unternehmen geführt wird, desto umfangreicher sind die Agenden für die nachfolgende Person, desto zeitintensiver gestaltet sich der Übergabeprozess.

Was sollte man beim Übernehmen bedenken?

Einige Herausforderungen warten. Vor allem muss man sich persönlich in der Lage fühlen, die Aufgabe zu bewältigen. Von der rechtlichen Seite hat man sich darüber Klarheit zu verschaffen, welche Verantwortung in finanzieller, steuerrechtlicher und organisatorischer Hinsicht übernommen wird.

Zwei persönliche Fragen sind grundlegend:

  • Warum übernehme ich?
  • Welche Ziele habe ich?

Wer sich in ein Unternehmen „einkauft“, muss klären, ob der Kaufpreis realistisch ist und welches Potenzial im Unternehmen steckt. Wird die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt, sollten, wenn möglich, alle Familienmitglieder informiert werden, um innerfamiliäre Spannungen möglichst außen vor zu lassen. Hier sollten auch erbrechtliche Überlegungen angestellt werden, da das Unternehmen im Gesamtgefüge des Familienvermögens zu betrachten ist. In den meisten Fällen sind begleitende erbrechtliche Regelungen sinnvoll.

Wie kann eine Nachfolgeregelung aussehen?

Wer gerade gründet, denkt zumeist nicht darüber nach, wer den Betrieb einmal übernehmen wird. Der Fokus liegt in dieser Phase auf Plänen, die zum Wachstum des jungen Unternehmens beitragen. Aber: Sobald mehrere Personen das Unternehmen gemeinsam führen, muss man sich Gedanken machen: Was passiert mit den Anteilen, wenn einer der Partner aussteigen möchte/muss oder stirbt? Wer übernimmt diese Anteile, und zu welchem Preis? Wenn bestimmten Personen ein Vorrecht an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden soll, nennt man das Aufgriffsrecht. Aufgriffsrechte sind im Gesellschaftsvertrag zu regeln. So kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen weiterläuft und Streit verhindert wird.

Hat das Unternehmen nur eine:n Gesellschafter:in / Inhaber:in, so kann die Nachfolge durch ein Testament geregelt werden. Übrigens: Was im Gesellschaftsvertrag angeordnet ist, geht Regelungen im Testament vor.


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Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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Howie
© Suchart Wannaset - Ewa Lenart von Howie.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nachträglich (11.9.2026) nach Erhalt eines Statements von Gründerin Ewa Lenart ergänzt.

„Ein Unternehmen mit 300 Ingenieurinnen und Ingenieuren gibt im Durchschnitt zwischen 1,8 und 36 Millionen Euro pro Jahr für die manuelle Informationsbeschaffung aus“, erklärt Ewa Lenart, Gründerin des Wiener Startups Howie, vergangenes Jahr. Ihr Unternehmen könne helfen, die Kosten dafür zu halbieren.

„AI Copilot for the Built Environment“

Dazu positionierte Howie sich als „AI Copilot for the Built Environment“. Die KI-gestützte Plattform für die Bau- und Immobilienbranche bereitet unter anderem Texte, Bilder und Konstruktionszeichnungen mit großen Datenvolumina auf. Dabei nutzt sie LLMs, um Muster in den Daten, etwa auch aus Berichten, E-Mails, Bildern und Zeichnungen, zu erkennen.

Zwei Investmentrunden 2025

Mit dem Konzept konnte Howie vergangenes Jahr mehrere Investoren überzeugen. Im März und im November 2025 verkündete das Unternehmen jeweils eine sechsstellige Finanzierungsrunde. Dabei dürfte es sich um Wandeldarlehen gehandelt haben: In den öffentlich einsehbaren Firmenbuch-Daten sind die Finanzierungsrunden nämlich in den Beteiligungsverhältnissen nicht ablesbar. Zudem holte Gründerin Lenart vergangenes Jahr den zweiten Platz in der Kategorie Startups beim brutkasten „Innovator of the Year“.

Konkursantrag – keine Details von Kreditschutzverbänden

Doch nun brachte das Startup einen Konkursantrag ein, wie die heimischen Kreditschutzverbände übereinstimmend berichten. Konkrete Informationen dazu liegen aktuell bei keinem der Verbände vor. Sollten die Investments tatsächlich in Form von Wandeldarlehen erfolgt sein, würde ihre Summe in die Passiva fallen.

Gründerin Lenart: Zwei Investments nicht rechtzeitig abgeschlossen

Auf brutkasten-Anfrage meldete sich Gründerin Ewa Lenart mit einem Statement zur Insolvenz. Man sei in einem „technisch sehr anspruchsvollen und noch relativ jungen Markt“ tätig, und habe in den vergangenen zwei Jahren ein starkes, wachsendes Interesse von weltweit führenden Architektur-, Ingenieur- und Beratungsunternehmen verzeichnen können. „Gleichzeitig erwiesen sich die Entwicklungs- und Implementierungszyklen in der Bau- und Immobilienbranche als länger und kapitalintensiver, als wir ursprünglich geplant hatten. Wir waren daher auf eine zusätzliche Finanzierung angewiesen, um die nächsten kommerziellen Meilensteine zu erreichen“, so die Gründerin.

Während der jüngsten Finanzierungsrunde habe man zwei Term Sheets mit etablierten Investoren unterzeichnet. „Letztendlich wurde jedoch keine der beiden Transaktionen innerhalb des Zeitrahmens abgeschlossen, den das Unternehmen benötigte“, schreibt Lenart. „Wir haben zudem ein deutlich schlankeres und stärker kundenfinanziertes Betriebsmodell geprüft, konnten die daraus resultierende Liquiditätslücke aber nicht rechtzeitig schließen.“

Weiterführung steht noch im Raum

Doch Lenart fügt an: „Die zugrunde liegende Marktthese ist aus meiner Sicht nach wie vor sehr stark. Als wir Howie gründeten, befanden sich KI-native Workflows für die Baubranche noch in einer sehr frühen Phase. In den letzten zwei Jahren haben sich die Investitionen und die Adaption in diesem Bereich deutlich beschleunigt.“ Man sehe weiterhin Interesse von Kunden und Branchenakteuren an Howie und seiner Technologie. „Ob und in welcher Form Teile des Unternehmens oder des Produkts fortbestehen werden, hängt nun vom Insolvenzverfahren ab“, so die Gründerin.

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