23.11.2021

Gründen oder Nachfolgen? Was man über die Unternehmensnachfolge wissen sollte

Notarsubstitutin Verena Nothegger im Q&A zu den großen rechtlichen Fragen bei der Unternehmensnachfolge.
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MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels über Unternehmensnachfolge
MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels | (c) Notariatskammer
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Viele Unternehmen suchen in den kommenden Jahren jemanden, der den Betrieb übernimmt und weiterführt. Nicht immer klappt die Übergabe innerhalb der Familie. Das kann eine Chance für externe Jungunternehmer:innen sein. Worauf es bei der Unternehmensnachfolge ankommt, erläutert MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels.


Warum ist es wichtig, die Unternehmensnachfolge zu regeln?

Wer die Unternehmensnachfolge nicht regelt, riskiert, dass eine fachlich oder persönlich nicht geeignete Person das Ruder übernimmt. Das kann dem gesamten Unternehmen schaden. Kommen mehrere Interessierte in Frage und ist die Nachfolge nicht geregelt, kann das zu Streit und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führen.

Ab welchem Zeitpunkt sollte sich ein Unternehmer Gedanken über die Nachfolge machen?

Es gibt keinen allgemein gültigen idealen Zeitpunkt. Jedes Unternehmen muss individuell betrachtet werden. Je umfassender die Aufgabe des Firmeninhabers oder Geschäftsführers ist, je persönlicher das Unternehmen geführt wird, desto umfangreicher sind die Agenden für die nachfolgende Person, desto zeitintensiver gestaltet sich der Übergabeprozess.

Was sollte man beim Übernehmen bedenken?

Einige Herausforderungen warten. Vor allem muss man sich persönlich in der Lage fühlen, die Aufgabe zu bewältigen. Von der rechtlichen Seite hat man sich darüber Klarheit zu verschaffen, welche Verantwortung in finanzieller, steuerrechtlicher und organisatorischer Hinsicht übernommen wird.

Zwei persönliche Fragen sind grundlegend:

  • Warum übernehme ich?
  • Welche Ziele habe ich?

Wer sich in ein Unternehmen „einkauft“, muss klären, ob der Kaufpreis realistisch ist und welches Potenzial im Unternehmen steckt. Wird die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt, sollten, wenn möglich, alle Familienmitglieder informiert werden, um innerfamiliäre Spannungen möglichst außen vor zu lassen. Hier sollten auch erbrechtliche Überlegungen angestellt werden, da das Unternehmen im Gesamtgefüge des Familienvermögens zu betrachten ist. In den meisten Fällen sind begleitende erbrechtliche Regelungen sinnvoll.

Wie kann eine Nachfolgeregelung aussehen?

Wer gerade gründet, denkt zumeist nicht darüber nach, wer den Betrieb einmal übernehmen wird. Der Fokus liegt in dieser Phase auf Plänen, die zum Wachstum des jungen Unternehmens beitragen. Aber: Sobald mehrere Personen das Unternehmen gemeinsam führen, muss man sich Gedanken machen: Was passiert mit den Anteilen, wenn einer der Partner aussteigen möchte/muss oder stirbt? Wer übernimmt diese Anteile, und zu welchem Preis? Wenn bestimmten Personen ein Vorrecht an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden soll, nennt man das Aufgriffsrecht. Aufgriffsrechte sind im Gesellschaftsvertrag zu regeln. So kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen weiterläuft und Streit verhindert wird.

Hat das Unternehmen nur eine:n Gesellschafter:in / Inhaber:in, so kann die Nachfolge durch ein Testament geregelt werden. Übrigens: Was im Gesellschaftsvertrag angeordnet ist, geht Regelungen im Testament vor.


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Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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