05.11.2026
AUSZEICHNUNG

Die EV Group (EVG) aus Oberösterreich erhält den Staatspreis Innovation 2026

Die oberösterreichische EV Group erhält den Staatspreis Innovation 2026 für eine Technologie zur Weiterentwicklung der Mikrochipfertigung. Bei der Preisverleihung am 4. November wurden zudem weitere heimische Unternehmen für Innovationen in den Bereichen KI, Halbleiter, Energie und Nachhaltigkeit ausgezeichnet.
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Staatspreis Innovation 2026
© Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser.

Am 4. November verlieh Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus Elisabeth Zehetner den Staatspreis Innovation 2026 an die EV Group (EVG) aus Oberösterreich für das Projekt „IR LayerRelease – Technologie revolutioniert Mikrochip-Skalierung“. Der Staatspreis Innovation wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) organisiert und wurde in diesem Jahr bereits zum 46. Mal vergeben.

„Nanometergenaues Trennen und Transferieren von Siliziumschichten“

„Österreich verfügt über hervorragende Forschung, kluge Köpfe und Unternehmen, die sich mit ihren Ideen weltweit behaupten. Unser Anspruch ist, aus dieser Stärke noch mehr erfolgreiche Produkte, Wertschöpfung und hochwertige Arbeitsplätze im Land entstehen zu lassen. EV Group zeigt eindrucksvoll, wie das gelingt: Mit seiner Technologie gestaltet das Unternehmen aus Oberösterreich die Zukunft der Mikrochipindustrie mit. Als Wirtschaftsministerium wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass noch mehr Unternehmen diesen Weg gehen können – von der Forschung bis zum internationalen Markterfolg“, sagt Zehetner.

Das prämierte Projekt der EVG soll das nanometergenaue Trennen und Transferieren dünnster Siliziumschichten mit elektronischen Schaltkreisen ermöglichen – ohne thermische Belastung empfindlicher Strukturen. Die Technologie erweitere zentrale Prozesse der Halbleiterfertigung und schaffe neue Möglichkeiten für 3D-Integration und Chip-Stapelung. Dadurch würden leistungsfähigere und energieeffizientere Mikrochips für Anwendungen wie KI und High-Performance Computing realisierbar, heißt es.

Weitere Nominierungen für den Staatspreis Innovation 2026

Neben der EV Group (EVG) wurden fünf weitere österreichische Unternehmen nominiert. Die Kärntner Anexia Holding GmbH entwickelte eine Open-Source-basierte Virtualisierungsplattform, die einen raschen Wechsel von proprietären Systemen ohne Betriebsunterbrechung ermögliche und auf digitale Souveränität abziele. AT & S aus der Steiermark wurde für Halbleiter nominiert, die direkt in Leiterplatten integriert werden und so eine kompakte, effiziente Stromversorgung für Hochleistungsprozessoren in KI-Rechenzentren ermöglichen sollen.

Brantner green solution aus Niederösterreich präsentierte eine Anlage, die „erstmals hochreines Glas aus Müllverbrennungsrückständen zurückgewinnt und wieder als Rohstoff nutzbar macht“. Infineon Technologies Austria, ebenfalls aus Kärnten, wurde für eine Technologieplattform nominiert, die Entwicklung und industrielle Fertigung für praxistaugliche Quantencomputer verbindet. Und das Wiener Unternehmen VRVis GmbH stellt mit „scenarify“ eine webbasierte 3D-Simulation vor, die schnelle und realitätsnahe Analysen von Hochwasser- und Starkregenereignissen möglich macht.

Sonderpreis Econovius

Im Rahmen des Staatspreises Innovation wurde von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) der Sonderpreis Econovius an Farm-ING Smart Farm Equipment FlexCo verliehen. Statt flächendeckender Ausbringung erkennt das System der Horner Firma (NÖ.) Unkräuter in Echtzeit und behandelt gezielt nur die betroffenen Pflanzen. Kamerasensorik, KI und präzise gesteuerte Düsen reduzieren eigenen Angaben zufolge den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um bis zu 95 Prozent.

„Die heute nominierten und ausgezeichneten Unternehmen stehen stellvertretend für die Innovationskraft unseres Standorts. Sie zeigen, wie aus Ideen durch Know-how, Unternehmergeist sowie Forschung und Entwicklung marktfähige Lösungen entstehen, die Wertschöpfung schaffen und Österreich im internationalen Wettbewerb stärken“, sagt WKÖ-Vizepräsidentin Bettina Dorfer-Pauschenwein. „Solche Erfolgsgeschichten machen Mut und verdeutlichen, welches Potenzial in unserer Wirtschaft steckt. Als Wirtschaftskammer und Partnerin der Unternehmen setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass Innovationen die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden.“

Für den Econovius waren außerdem zwei weitere Unternehmen nominiert: die Augmenterra aus Salzburg mit der „Motion Intelligence Platform (Augmenterra Observer)“ sowie die Genspeed Biotech aus Oberösterreich, die an einer schnellen und präzisen Diagnostik von Infektionen nach Gelenksimplantationen arbeitet.

VERENA-Preis

Den diesjährigen Sonderpreis VERENA (VERBUND E-Novation Award) erhielt die Ecolyte GmbH in Kooperation mit der Technischen Universität Graz mit dem Projekt „VanillaFlow and beyond“.

Im Rahmen dessen entwickelt das Grazer Unternehmen mithilfe Künstlicher Intelligenz neuartige Moleküle und papierbasierte Membranen für Redox-Flow-Batterien. Die Kombination aus intelligentem Moleküldesign und nachhaltigen Materialien soll kostengünstige, recycelbare und biologisch abbaubare Energiespeicher für eine erneuerbare Energieversorgung ermöglichen.

Mit dem von VERBUND gestifteten Sonderpreis werden Unternehmen ausgezeichnet, die in den Bereichen Elektrizitäts- und Energiesysteme, Energieeffizienz/-management, erneuerbare Energien und E-Mobilität innovative Projekte mit Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen umgesetzt haben.

„Ecolyte denkt Energiespeicherung neu und zeigt, wie Künstliche Intelligenz die Entwicklung nachhaltiger Energietechnologien beschleunigen kann“, sagt Franz Zöchbauer, Managing Director VERBUND X. „Die Kombination aus intelligentem Moleküldesign und biologisch abbaubaren Materialien eröffnet neue Wege für leistungsfähige und gleichzeitig ressourcenschonende Speicherlösungen. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien und zur Transformation unseres Energiesystems.“

Weitere Nominierte

Für den Sonderpreis VERENA waren außerdem zwei Kooperationsprojekte nominiert: Die Gebauer & Griller Kabelwerke aus Niederösterreich entwickelten gemeinsam mit der TU Wien mit „Power2Flow“ ein flüssigkeitsgekühltes Hochleistungs-Ladesystem für Megawatt Charging. Die Salzburger Meshmakers wiederum stellten gemeinsam mit der FH Salzburg „OctoMesh“ vor, eine souveräne Dateninfrastruktur für KI in der Energiewende.

„Österreich wird nie ein Niedriglohnland sein. Unser Erfolg im internationalen Wettbewerb beruht auf Qualität, Innovation und technologischem Vorsprung. Wie stark wir darin sind, zeigen die EV Group und die weiteren ausgezeichneten Unternehmen. Sie machen ‚Made in Austria‘ weltweit zu einem Qualitätsversprechen. Mit unserer Industriestrategie bauen wir diese Stärken gezielt aus und setzen auf Schlüsseltechnologien wie die Halbleitertechnik. So schaffen wir die Grundlage für Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand. Ich gratuliere allen ausgezeichneten Unternehmen herzlich zu ihren herausragenden Leistungen“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

Und Ilinka Kajgana, Risikovorständin Erste Bank Österreich (Partner beim Staatspreis Innovation 2026) ergänzt: „Innovation ist Österreichs wichtigste Zukunftsressource. Sie entsteht dort, wo Wissenschaft, Unternehmertum und ein fruchtbares wirtschaftliches Umfeld zusammenkommen. Um ihre größte Kraft entfalten zu können, müssen technologische Fortschritte dem Menschen dienen und echten gesellschaftlichen Nutzen stiften.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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