23.11.2021

Gründen oder Nachfolgen? Was man über die Unternehmensnachfolge wissen sollte

Notarsubstitutin Verena Nothegger im Q&A zu den großen rechtlichen Fragen bei der Unternehmensnachfolge.
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MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels über Unternehmensnachfolge
MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels | (c) Notariatskammer
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Viele Unternehmen suchen in den kommenden Jahren jemanden, der den Betrieb übernimmt und weiterführt. Nicht immer klappt die Übergabe innerhalb der Familie. Das kann eine Chance für externe Jungunternehmer:innen sein. Worauf es bei der Unternehmensnachfolge ankommt, erläutert MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels.


Warum ist es wichtig, die Unternehmensnachfolge zu regeln?

Wer die Unternehmensnachfolge nicht regelt, riskiert, dass eine fachlich oder persönlich nicht geeignete Person das Ruder übernimmt. Das kann dem gesamten Unternehmen schaden. Kommen mehrere Interessierte in Frage und ist die Nachfolge nicht geregelt, kann das zu Streit und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führen.

Ab welchem Zeitpunkt sollte sich ein Unternehmer Gedanken über die Nachfolge machen?

Es gibt keinen allgemein gültigen idealen Zeitpunkt. Jedes Unternehmen muss individuell betrachtet werden. Je umfassender die Aufgabe des Firmeninhabers oder Geschäftsführers ist, je persönlicher das Unternehmen geführt wird, desto umfangreicher sind die Agenden für die nachfolgende Person, desto zeitintensiver gestaltet sich der Übergabeprozess.

Was sollte man beim Übernehmen bedenken?

Einige Herausforderungen warten. Vor allem muss man sich persönlich in der Lage fühlen, die Aufgabe zu bewältigen. Von der rechtlichen Seite hat man sich darüber Klarheit zu verschaffen, welche Verantwortung in finanzieller, steuerrechtlicher und organisatorischer Hinsicht übernommen wird.

Zwei persönliche Fragen sind grundlegend:

  • Warum übernehme ich?
  • Welche Ziele habe ich?

Wer sich in ein Unternehmen „einkauft“, muss klären, ob der Kaufpreis realistisch ist und welches Potenzial im Unternehmen steckt. Wird die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt, sollten, wenn möglich, alle Familienmitglieder informiert werden, um innerfamiliäre Spannungen möglichst außen vor zu lassen. Hier sollten auch erbrechtliche Überlegungen angestellt werden, da das Unternehmen im Gesamtgefüge des Familienvermögens zu betrachten ist. In den meisten Fällen sind begleitende erbrechtliche Regelungen sinnvoll.

Wie kann eine Nachfolgeregelung aussehen?

Wer gerade gründet, denkt zumeist nicht darüber nach, wer den Betrieb einmal übernehmen wird. Der Fokus liegt in dieser Phase auf Plänen, die zum Wachstum des jungen Unternehmens beitragen. Aber: Sobald mehrere Personen das Unternehmen gemeinsam führen, muss man sich Gedanken machen: Was passiert mit den Anteilen, wenn einer der Partner aussteigen möchte/muss oder stirbt? Wer übernimmt diese Anteile, und zu welchem Preis? Wenn bestimmten Personen ein Vorrecht an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden soll, nennt man das Aufgriffsrecht. Aufgriffsrechte sind im Gesellschaftsvertrag zu regeln. So kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen weiterläuft und Streit verhindert wird.

Hat das Unternehmen nur eine:n Gesellschafter:in / Inhaber:in, so kann die Nachfolge durch ein Testament geregelt werden. Übrigens: Was im Gesellschaftsvertrag angeordnet ist, geht Regelungen im Testament vor.


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Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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(c) x-tention / syndena

In den Kliniken liegt medizinisches Wissen aus Jahrzehnten überwiegend als Freitext vor. Für systematische Auswertungen und Forschung ist es damit nur mit erheblichem manuellem Aufwand nutzbar. Genau hier setzt syndena an: Das Unternehmen wandelt gewachsene klinische Dokumentation über einen KI- und NLP-gestützten Prozess mit menschlicher Qualitätssicherung in eine konsistente, interoperable Datenbasis um. Die so entstehenden Real World Data sollen laut Aussendung klinische Forschung und Versorgungsanalysen unterstützen, ohne die klinische Beurteilung zu ersetzen. Möglich werden sollen dadurch ein besseres Verständnis der Wirksamkeit von Therapien in der Versorgung sowie eine breitere Patientenrepräsentation.

Health-IT-Gruppe mit rund 850 Beschäftigten

Mit der nun verkündeten Mehrheitsübernahme erweitert x-tention sein Lösungsportfolio im Umfeld klinischer Daten. Die 2001 von Herbert Stöger gegründete Gruppe ist tief im Bereich Gesundheits-IT verankert: Sie deckt unter anderem Datenmanagement, ELGA, Konnektivität und Managed Services ab und betreut nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Kunden im Gesundheitswesen. Heute beschäftigt x-tention rund 850 Mitarbeiter:innen in Österreich, der Schweiz, Deutschland und England sowie in einem Office im Silicon Valley. Erst im Mai berichtete brutkasten über das von x-tention mitgegründete Cybersecurity-Startup SecurITe, das eine Seed-Runde im niedrigen zweistelligen Millionenbereich abschloss (brutkasten berichtete).

syndena bleibt in Innsbruck verankert

Der Hauptsitz von syndena bleibt laut Aussendung in Innsbruck, auch Forschung und Entwicklung sollen weiterhin von Tirol aus vorangetrieben werden. Zugleich soll die Partnerschaft dem Unternehmen die überregionale und internationale Skalierung der Technologie ermöglichen. Zu Kaufpreis und genauer Beteiligungshöhe machen die Unternehmen keine Angaben.

Vorbereitung auf den European Health Data Space

Hintergrund der Beteiligung ist der European Health Data Space (EHDS): Ab 2029 gelten erste zentrale Bestimmungen, darunter Regeln für die Sekundärnutzung der meisten Kategorien elektronischer Gesundheitsdaten. x-tention will österreichische Gesundheitseinrichtungen nach eigenen Angaben frühzeitig anschlussfähig an den Europäischen Gesundheitsdatenraum machen.

„Gesundheitsdaten sind das wertvollste und sensibelste Gut im System. Mit dem European Health Data Space rückt der verantwortungsvolle Umgang damit jetzt europaweit in den Fokus, und genau dafür holen wir syndena an Bord“, sagt Herbert Stöger, Geschäftsführer von x-tention.

Datenhoheit bleibt bei den Einrichtungen

Die Datenverarbeitung erfolgt laut den Unternehmen pseudonymisiert, die Datenhoheit verbleibt demnach bei der jeweiligen Einrichtung: Für Forschung und multizentrische Auswertungen werden Daten nur nach deren Freigabe bereitgestellt. Auf dieser Grundlage sollen auch Kooperationen mit Forschungs- und Life-Science-Partnern stattfinden. x-tention positioniert die Beteiligung zudem ausdrücklich als Gegenmodell zur Abhängigkeit von außereuropäischen Datenplattformen: europäisch, DSGVO-nativ und auf souveräner IT-Infrastruktur basierend.

„In den Krankenhäusern liegt ein jahrzehntelanger Wissensschatz, der bisher nur mit erheblichem Aufwand nutzbar ist. Wir machen ihn für Versorgung und Forschung systematisch nutzbar, ohne dass die Einrichtungen die Kontrolle über ihre Daten verlieren“, sagt Roman Weger, CEO von syndena.

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