21.02.2020

Unternehmens-Übergabe: “Mit gutem Gewissen Dinge ändern”

Wie gelingt die Unternehmens-Übergabe an die nächste Generation? Beim ersten Event der Junge Wirtschaft-Österreich-Roadshow Ready4TakeOff in Klagenfurt wurde diese Frage thematisiert.
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Unternehmens-Übergabe - Übernahme
(c) Thomas Hude: (vl.) JW-Bundesvorsitzende Christiane Holzinger, Gregor Grüner, Stefanie Rud und Josef Ortner
kooperation

Wie soll es mit der Firma weitergehen? Diese Frage müssen sich erfolgreiche Unternehmer irgendwann zwangsweise stellen. Dabei gilt: Mit dem Thema Unternehmens-Übergabe sollte man sich rechtzeitig auseinandersetzen. “Die Übergabe ist permanent in unseren langfristigen Überlegungen präsent gewesen”, erzählt dazu Josef Ortner, der 1985 in Villach den Reinraumtechnik-Spezialisten Ortner Group gründete. Er hatte eine Voraussetzung, die nicht alle erfolgreichen Unternehmer haben: Seine Tochter Stefanie Rud ist bereits seit 15 Jahren im Unternehmen und war zur Übernahme bereit.

+++ Ready4TakeOff: Junge Wirtschaft tourt ab heute durch Österreich +++


Josef Ortner und Stefanie Rud von der Villacher Ortner Group sowie Gregor Grüner von der Klagenfurter Traditions-Textil-Kette Grüner sprachen auf einem Panel zum Thema Unternehmens-Übergabe im Rahmen des ersten Events der Junge Wirtschaft Roadshow Ready4TakeOff in Klagenfurt.


Alle Abteilungen vorher kennen lernen

“Das Projekt Betriebsübernahme begleitet mich schon seit meinem Studium. Obwohl es zu diesem Zeitpunkt nicht klar war, dass ich den Betrieb übernehmen möchte oder sollte, ist die theoretische Möglichkeit immer auch mitgeschwungen. Mit dem Einstieg in das operative Geschäft wurde es dann immer klarer”, erzählt Rud. Dabei habe sie sich auch persönlich intensiv auf die Unternehmens-Übergabe vorbereitet: “Operativ war es für mich wichtig, dass ich unsere Mitarbeiter und deren tägliche Arbeiten richtig verstehe und zumindest in Ansätzen auch selbst gemacht habe. Es gibt nur ganz wenige Bereiche im Unternehmen, in denen ich nicht irgendwann einmal selbst in der Abteilung für einen gewissen Zeitraum mitgearbeitet habe. Das hilft sehr, die Demut und die Wertschätzung für jede Tätigkeit aufrechtzuerhalten”.

“Business im Business” vor der Unternehmens-Übergabe

Anders als Stefanie Rud machte es Gregor Grüner. Der nunmehrige Geschäftsführer der 1868 gegründeten Klagenfurter Textil-Kette Grüner startete mit einem “Business im Business”, wie er erzählt. An 2010 baute er den Online-Shop des Unternehmens auf, während seine beiden Eltern noch voll im Familien-Business aktiv waren. “Mein Vater hatte es schon 1998 mit einem Online-Shop versucht, aber war damit zu früh dran. Ich dachte eigentlich, schon zu spät zu sein. Aber es hat sich sehr gut entwickelt. Der Online-Shop bringt heute soviel Umsatz wie die größeren unserer fünf Filialen in Klagenfurt und Velden”.

Die Eltern sind noch Aktiv

Mit diesem Teilbereich zu beginnen, habe ihm am Anfang viel Freiheit gegeben, erzählt Grüner. Der Online-Shop werde auch Ressourcen-mäßig wie eine eigene Filiale behandelt. Diese zu leiten, habe ihn darauf vorbereitet, vor drei Jahren die Geschäftsführung der ganzen Kette zu übernehmen, die Kleidung und Accessoires von rund 150 verschiedenen Designern im Angebot hat. Seine Eltern seien aber nach wie vor im Unternehmen aktiv.

Organisationsseitige Vorbereitungen auf die Unternehmens-Übergabe

Auch noch in seinem Unternehmen aktiv ist Josef Ortner –  er habe aber seinen Schwerpunkt verlegt. Dabei geholfen haben auch organisationsseitige Vorbereitungen für die Unternehmens-Übergabe an Tochter Stefanie Rud, erzählt der Senior-Chef: “Wir haben vor ca. zehn Jahren begonnen, eine zweite Führungsebene mit fixen Bereichszuteilungen zu entwickeln. Ziel war es, das Unternehmen von einem Eigentümer-geführten Unternehmen zu einem Management-geführten Unternehmen zu entwickeln. Diese Maßnahme hat wesentlich zur Veränderung der Organisation, zu einer geänderten Denkweise und auch zum Führungsverhalten beigetragen”. Vor etwa fünf Jahren habe man dann einen externen zusätzlichen Geschäftsführer eingestellt, der gemeinsam mit Tochter Stefanie Rud und Ortners Frau Brigitte die Geschäftsleitung übernahm.

“Ganz leicht, mich aus der Führung zurück zu ziehen”

Ob ihm dieser Wechsel schwer oder leicht gefallen ist, könne er nicht einseitig beantworten, sagt Ortner: “Für mich war und ist der Gedanke niemals schwer gewesen, die Führung des Unternehmen in die Hände von Stefanie zu übergeben. Es ist auch ganz leicht, mich aus der Führung und Verantwortung zurück zu ziehen. Schwieriger ist für mich dieser Weg, weil ich verhindern will, dass unsere Tochter Stefanie ihr Privatleben dem Unternehmen unterordnet”.

Verstehen, dass auch andere Dinge erfolgreich sein können

Rud selber sah sich im Laufe der Unternehmens-Übergabe vor einer anderen Herausforderung: “Für mich war es wichtig, mich selbst als Führungskraft zu verstehen, und dann erst die Maßnahmen einzuleiten. Ich musste erst verstehen, dass mir andere Dinge wichtig sind als meinem Vater und dass diese auch erfolgreich sein können. Danach war es viel leichter, Entscheidungen zu treffen”. Sehr geholfen habe ihr auch, gemeinsam mit ihrem Vater die großen Elemente für die Übergabe zu definieren: “Das hilft beiden Seiten, um Sicherheit zu schaffen: Für die übergebende Generation, dass das Unternehmen auch in ihrem Sinne weiterleben kann und für die übernehmende Generation, dass man mit gutem Gewissen Dinge ändern kann”.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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