17.06.2021

UNIQA Ventures wird fünf Jahre alt

Die Venture-Capital-Gesellschaft des österreichischen Versicherungskonzerns UNIQA hat bisher über 50 Mio. Euro investiert und ist aktuell an 30 Unternehmen beteiligt - darunter etwa Bitpanda und Eversports.
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UNIQA Ventures
das Team von UNIQA Ventures | Foto: UNIQA Ventures

Die Venture-Capital-Gesellschaft des börsennotierten österreichische Versicherungskonzerns UNIQA feiert ein Jubiläum: Fünf Jahre liegt ihre Gründung bereits zurück. Aktuell hält UNIQA Ventures 30 Beteilungen an Unternehmen, dazu kommen noch fünf Exits. Nach eigenen Angaben hat die Gesellschaft „eine bis dato solide zweistellige Rendite“ erwirtschaftet. Zu den bekanntesten Beteiligungen zählen etwa Bitpanda, Finabro und Eversports.

Exits verzeichnete der VC 2017 mit Inzmo sowie jeweils 2020 mit Koalaboox und FragNebenan. Zwei weitere Exits sind bisher nicht öffentlich bekannt und sollen in nächster Zeit kommuniziert werden. Der Investmentfokus von UNIQA Ventures liegt auf Startups mit bereits vorhandenem Produkt-Markt-Fit und „solider Traction“ in der frühen Wachstumsphase – in Branchen wie FinTech, InsurTech oder HealthTech. Das Investitionsvolumen bewegt sich üblicherweise im Bereich von 1 Mio. bis 5 Mio. Euro.

Bisher über 50 Mio. Euro investiert

Insgesamt wurden bisher über 50 Mio. Euro investiert. Rund die Hälfte davon ging an Startups in Mittel- und Osteuropa (CEE), die andere Hälfte an westeuropäische Jungunternehmen. Im Mai wurde etwa die Beteiligung am spanischen Startup Impress bekannt. Das auf unsichtbare Zahnschienen spezialisierte Unternehmen aus Barcelona hatte eine 50 Mio. Dollar schwere Series-A-Runde abgeschlossen, an der UNIQA Ventures neben anderen Investoren beteiligt war.

„UNIQA Ventures bietet einen geschützten Raum für mutige Zukunftsinvestments, um frühzeitig neue Trends sowie innovative Geschäftsmodelle zu erkunden und vom technologisch und sozioökonomisch induzierten Wandel sowie der Transformation traditioneller Branchen wie dem Finanz- , Versicherungs- und Gesundheitssektor zu profitieren“, wird Andreas Nemeth, CEO und Managing Partner bei UNIQA Ventures, in einer Aussendung zitiert. Dabei agiere man wie ein klassischer Venture-Capital-Fonds nach streng finanziellen Kriterien.

Auch der CEO des Mutterkonzerns UNIQA, Andreas Brandstetter, zieht anlässlich des Jubiläum ein positives Resümee: „Wir haben vor fünf Jahren eine mutige Entscheidung getroffen, in Startups zu investieren. Heute ernten wir bereits die Früchte, indem UNIQA Ventures Rendite abwirft und die Zusammenarbeit mit Startups die UNIQA Gruppe kulturell inspiriert und befruchtet hat”.

UNIQA Ventures bewusst getrennt von klassischem Versicherungsgeschäft

Organisatorisch ist UNIQA Ventures allerdings als „Explorationseinheit bewusst getrennt und autonom vom klassischen Versicherungsgeschäft“ als finanziell orientierter Investment-Arm aufgesetzt, wie es in der Aussendung heißt. Gründer erhalten von der VC-Gesellschaft nicht nur Wachstumskapital, sondern könnten auch auf die Branchenexpertise, Marktkenntnis sowie das Netzwerk der UNIQA zurückgreifen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich in Pilotprojekten der UNIQA zu beweisen. Etwa ein Drittel der Portfolio-Startups arbeitet bereits als Vertriebs-, Produkt-, IT- oder Outsourcing-Partner mit Unternehmen in der Gruppe zusammen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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