01.02.2024

ummadum: Ö-Mobilitäts-Startup gewinnt deutschen Nachhaltigkeitspreis

Am gestrigen Mittwoch wurde das Ö-Startup ummadum für seine Leistung ausgezeichnet, Fußballfans nachhaltiger zu machen. Dies gelingt dem Startup mit seinem Service Green Fan Mobility.
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ummadum gewinnt den Spobis Nachhaltigkeitspreis 2024 (c) SPOBIS

Spobis – so heißt der deutsche Nachhaltigkeitspreis, der von der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der HypoVereinsbank unterstützt wird. Die Auszeichnung gilt als Anerkennung für besondere Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit im Sport. Gegen 100 Mitbewerber konnte sich am letzten Jännertag das österreichische Mobilitäts-Startup ummadum durchsetzen und den Spobis Nachhaltigkeitspreis 2024 gewinnen.

ummadum schafft Anreize für nachhaltiges Fortbewegen

Das Jungunternehmen zählt zwei Sitze – in Wien und in Innsbruck – und bietet Mobilitätslösungen für Unternehmen, Veranstalter und Kommunen an. Das Startup setzt dabei auf Anreize durch Gamification: Wer nachhaltige Kilometer zu Fuß, mit dem Rad oder in einer Fahrgemeinschaft zurücklegt, wird dafür mit ummadum-Punkten belohnt, die in der App des Unternehmens gespeichert werden. In Deutschland können die Nutzer:innen ihre Punkte dann bei Partnerunternehmen wie H&M, Media Markt oder Douglas einlösen. In den deutschen Markt expandierte das Startup bereits im August 2022, wie brutkasten berichtete.

Green Fan Mobility mit Spobis ausgezeichnet

Ausgezeichnet wurde ummadum unter anderem für seine Partnerschaft mit deutschen Fußballvereinen wie dem VfB Stuttgart, dem VfL Wolfsburg und dem 1. FC Köln. Die Kooperationen ermöglichen den Vereinen eine praktische und niederschwellige Umsetzung von umweltfreundlichen Reiseoptionen für Fußballfans, heißt es in einer Aussendung. Damit sollen neue Standards für nachhaltige Mobilität in der Sportbranche gesetzt werden.

Fans erhalten Benefits, wenn sie nachhaltig zu Spielen fahren

Geehrt wurde das Angebot Green Fan Mobility von ummadum, im Zuge dessen umweltfreundliche Event- und Stadionbesuche für Fans organisiert werden. Wenn Fußballfans auf nachhaltigem Wege zu den Spielen der kollaborierenden Fußballclubs fahren, bekommen sie Green Mobility Benefits. Diese Benefits werden in der ummadum-App gespeichert und bieten den Nutzenden diverse Vorteile, heißt es. Die Belohnung kann nach der nachhaltigen An- oder Abreise bei Partnerunternehmen eingelöst werden.

„Wir sind überwältigt und fühlen uns geehrt, den Spobis Nachhaltigkeitspreis 2024 zu gewinnen. Dieser Erfolg ist das Ergebnis harter Arbeit, Engagement und unserer Vision, nachhaltige Mobilität als grundlegenden Bestandteil des Sports zu etablieren. Wir möchten uns bei der Spobis, der DFL Deutsche Fußball Liga, der HypoVereinsbank, unserem Team und allen Partnern herzlich bedanken“, sagte Egon Prünster, CTO und Partner von ummadum.

Spobis bietet B2B-Services im Sportbusiness

Menschen verbinden, Wissen teilen und das „Beste aus jedem im Sportbusiness herauszuholen“ – so lautet die Mission des deutschen B2B-Services „Home of Sportbusiness“ – bekannt unter der Abkürzung Spobis. Neben einer B2B-News und -Serviceplattform, bei der Interessierte Mitglieder werden können, veranstaltete die Spobis GmbH am 31. Jänner die Spobis Conference 2024 in Hamburg, die als „größtes Sportbusiness-Event Europas“ positioniert wurde. Dabei konnten sich Key Player aus der Sportbusiness-Branche austauschen, Trends diskutieren und networken. Spobis ist seit 25 Jahren als Netzwerk im Sportbusiness tätig und unterstützt mit seiner Tätigkeit Menschen und Organisationen in der Sportbranche.

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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