25.02.2022

Ukraine: A1, Magenta und Drei erlassen Roamingkosten

Kund:innen sollen kostenlos Kolleg:innen, Freund:innen und Familie erreichen können.
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© Unsplash

Die Mobilfunker A1 und Magenta haben angesichts der Lage in der Ukraine die Roaminggebühren für dieses Land teilweise ausgesetzt. Kostenlos sind bei A1 Telefonate und SMS von und in die Ukraine für Kund:innen. Magenta-Chef Bierwirth bestätigte zunächst am Freitag kostenfreie Telefonate von und in die Ukraine. Am Freitagnachmittag gab auch der Provider Drei bekannt, die Kosten für Telefonate und SMS für ein Monat auszusetzen.

Die „üblichen Roamingkosten“ würden außerdem auch bei der Nutzung mobiler Daten entfallen, schreibt A1 in einer Aussendung. Das gelte für die Marken A1, yesss!, bob, Red Bull Mobile und XOXO „bis auf Widerruf“. „All jene A1 Kund:innen, die ihre Angehörigen, Freunde oder Geschäftspartner in der Ukraine erreichen möchten, tun dies ab sofort bis auf Widerruf kostenlos von ihrem A1 Handy oder A1 Festnetz aus“, so der Provider.

Warnung vor verdächtigen Mails oder Links

Bierwirth schrieb am Freitag auf LinkedIn, dass die Geschäftsführung entschieden habe, die Kosten für Telefonate für 14 Tage auszusetzen. „Die Erreichbarkeit von Familien, Freunden und Mitarbeitern in dieser Situation wollen wir nicht als Geschäft nutzen, sondern für unsere Kunden da sein“, so Bierwirth. Mitarbeiter:innen bot er psychologischen Support an und bat Kund:innen um erhöhte Vorsicht in Bezug auf verdächtige Links und E-Mails. Magenta arbeite derzeit mit „maximaler Aufmerksamkeit“ an Gefahren wie Cyber-Attacken.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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