18.08.2017

Mehr Überwachung: Das umstrittene Sicherheitspaket im Überblick

Letzte Woche war Ex-NSA Direktor William Binney in Österreich, um vor dem Sicherheitspaket zu warnen, das sich momentan in Begutachtung befindet. Auch Vertreter der Internetwirtschaft wie Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT haben sich in einem offenen Brief kritisch zum Sicherheitspaket geäußert. Ein Überblick über den Inhalt des Sicherheitspakets.
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Kritiker des Sicherheitspaket sehen Österreich am Weg zum Überwachungsstaat. Hier ein Überblick zu den diskutierten Inhalten.

Seit Anfang Juli befindet sich das von der ÖVP vorangetriebene “Sicherheitspaket” in einer sechswöchigen Begutachtungsphase. Konkret geht es hier um Vorschläge für Gesetzesänderungen und Novellen zum Sicherheitspolizeigesetz, zur Strafprozessordnung und auch um Änderungen des Telekommunikationsgesetzes.

Sicherheitspaket in der Kritik

Der Lärm um das “Überwachungspaket”, wie es nun schon des Öfteren genannt wurde, nimmt seitdem stetig zu. Erst letzte Woche gab der ehemalige Direktor der NSA, William Binney, in einem Wiener Kaffeehaus eine Pressekonferenz und warnte vor den Auswirkungen. “Die Grundfeste einer Demokratie können auf diese Art zerstört werden”, meinte Binney.

Ein offener Brief, den Vertreter der Internetwirtschaft wie der Verein Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT zusammen unterzeichneten, fordern ebenfalls ein Umdenken der Abgeordneten im Nationalrat, sie sehen die Cybersicherheit in Gefahr und damit auch die österreichische Startup-Szene.

Die kritischen Punkte des Sicherheitspakets

Worum geht es eigentlich konkret beim Sicherheitspaket? Der Brutkasten hat einen Blick auf die weitreichendsten Änderungen und den Gesetzestextvorschlag geworfen und zusammengefasst: (Alle Links zu den Gesetzesentwürfen und Änderungen am Ende des Artikels.)

Überwachung von WhatsApp&Co

Diese Änderung des aktuell geltenden Gesetzes soll die Überwachung von internetbasierter Kommunikation ermöglichen. Personen, Unternehmen oder Vereine können – sofern ein Verdacht besteht – hier betroffen sein. Denn in §135a Abs 1 (3) der StPO lautet es wie folgt:

”Soweit dies zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahme unumgänglich ist, ist es zulässig, in eine bestimmte Wohnung oder in andere durch das Hausrecht geschützte Räume einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden, um die Installation des Programms zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten in dem Computersystem zu ermöglichen.

Die Installation per “remote hacking”, also der Zugriff auf Smartphone&Co, ist somit anscheinend überdies zulässig. In § 135a (2) heißt es außerdem, dass eine Überwachung verschlüsselter Nachrichten nur zulässig ist, wenn das Programm “nach Beendigung der Ermittlungsmaßnahme funktionsunfähig ist oder ohne dauerhafte Schädigung oder Beeinträchtigung des Computersystems, in dem es installiert wurde, und der in ihm gespeicherten Daten entfernt werden kann”. Kritische Stimmen bezweifeln, dass dies technisch überhaupt umsetzbar ist.

Ebenfalls bezweifelt wird die Machbarkeit der Überwachung von WhatsApp und anderen Messengerdiensten wie zB Facebook, die von Justizminister Brandstetter gefordert wird. Eine Erklärung, wie dies technisch umsetzbar sein sollte (Installation einer Software direkt auf dem Smartphone auf Verdacht?), gab er in den betreffenden Medienberichten nicht ab.

Ein Gesetzesvorschlag mit solchem Inhalt – umgangssprachlich bekannt als “Bundestrojaner” –  wurde laut dem Verein epicenter.works bereits im Jahr 2016 vom Justizministerium vorgelegt. Damals zog Justizminister Brandstetter nach lauter Kritik den Gesetzesvorschlag jedoch zurück. Der aktuelle Vorschlag, der sich in Begutachtung befindet, nimmt Teile hiervon wieder auf.

Überwachung im Auto

Ab sofort soll es im Paragraf § 136 StPO heißen: “Eine akustische Überwachung von Personen in Fahrzeugen ist überdies unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 StPO zulässig.“ Spezifiziert wird nicht, ob dies auch die Installation von Überwachungsprogrammen in smarten Autosystemen bedeutet. Jedenfalls soll ermöglicht werden, Gespräche im Auto abzuhören. Laut epicenter.works soll dies auch bei Verdacht von “niederschwelligeren Delikten” zum Einsatz kommen. Außerdem soll “mittels Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen” (§ 54 Abs. 4b, SPG) auf österreichischen Straßen von Autos der Lenker selbst, Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe erfasst werden. Im selben Paragrafen heißt es: “Soweit sie nicht zur weiteren Verfolgung aufgrund eines Verdachts gerichtlich strafbarer Handlungen erforderlich sind, sind sie nach längstens 48 Stunden zu löschen.”

Netzsperren

Damit soll es Providern (Unternehmen, die Kunden Zugang zum Internet anbieten) ermöglicht werden, Internetseiten (Bei Verdacht auf Computerkriminalität, pornografische Inhalte, Urheberrechtsverletzungen oder gewaltverherrlichende Darstellungen) auf eigenes Gutdünken zu sperren. Laut dem Verein epicenter.works war dies nicht im Arbeitsprogramm der Bundesregierung vorgesehen und ging sodann ohne öffentliche Debatte in Begutachtung. Das bedeute laut dem Verein, dass es “dem Provider überlassen wäre, ob, wann, wie, warum und wie lange solche Inhalte zensiert werden. Für betroffene Inhalteanbieter und Nutzer sind keinerlei Rechtsschutz oder Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen”. Angemerkt wird auch, dass der Vorschlag in dieser Art — die Sperre basierend auf Entscheidung der Provider — mit der EU-Verordnung der Netzneutralität mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar ist.

Videoüberwachung

Für die Überwachung des öffentlichen Raums soll der Zugriff auf Video- und Tonbandüberwachung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit öffentlichem Versorgungsauftrag ermöglicht werden, sowie “die Möglichkeit des Echtzeitstreaming” umgesetzt werden (§53 Abs. 5, SPG) Weiter heißt es im § 93a, SPG: “‘Für Österreich’ ist unter dem Punkt „Videoüberwachung“ festgehalten, dass für öffentliche Betreiber eine Speicherverpflichtung sowie eine Mindestspeicherdauer normiert werden soll und dass für Kooperationen mit Unternehmen im Nahebereich der öffentlichen Hand (z.B. ÖBB, ASFINAG, regionale Verkehrsbetriebe) eine entsprechende Regelung gefunden werden soll”. Die Vorratsdatenspeicherung kann auf bis zu 2 Wochen ausgeweitet werden. Davon ist jeder betroffen, der im öffentlichen Raum unterwegs ist. Dabei ist es zweifelhaft, ob eine Videoüberwachung tatsächlich ein geeignetes Hilfsmittel zur Prävention von Straftaten ist. (Z.B.: Öffentliche Räume mit flächendeckender Videoüberwachung waren bereits Ziel terroristischer Aktivitäten oder von Kriminalität- trotz Videoüberwachung.)

Datenspeicherung

Zum „Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten“ soll außerdem “Quick freeze” — die “Anlassspeicherung von Telekommunikationsdaten“ — umgesetzt werden, ein Gesetz, das schon mehrmals von Gerichten in Europa wieder aufgehoben wurde. Damit wird es ermöglicht, Daten längerfristig abzuspeichern. Kritisiert wird dies etwa von Arjen Kamphuis, dem Datenexperten aus den Niederlanden. Kamphuis meint: ”Wenn es nicht einmal die NSA schafft, Datenbanken zu beschützten, glauben Sie wirklich, dass es der österreichische Staat schafft?” Eine Einladung für Hacker, die auf die Beschaffung von Daten aus sind. Die einzige Vorkehrung, die man treffen könnte, um Hackern gar keine Chance zu geben, kennt Kamphuis nur zu gut: “Man darf solche Datenansammlungen gar nicht erst einmal aufbauen!”

Keine Anonymität bei Prepaid-Karten

Während man bisher Prepaid-Karten einfach beim Diskonter kaufen und benutzen und damit eine gewisse Anonymität beibehalten konnte, soll dies durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz in § 97 abgeschafft werden: “Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Zwecke erfordern es, dass Personen, die mit einem Anbieter einen Vertrag über die Bereitstellung eines Kommunikationsdienstes geschlossen haben, wovon auch der Erwerb von Prepaid-Karten bzw. entsprechendem Guthaben umfasst ist, im Anlassfall identifizierbar sind.” Daher sei künftig die Registrierung der Stammdaten des Käufers erforderlich. Kriminelle können dies einfach umgehen, indem sie Prepaid-Karten andernorts erwerben. Bürger, die auf ihre Privatsphäre und Anonymität wert legen, wird diese Möglichkeit der sicheren Kommunikation genommen.

Eigene Meinung auf Website des Parlaments veröffentlichen

Als Bürger kann man seine Meinung zum geplanten Sicherheitspaket abgeben. Die Statements werden dann auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Über 8.500 Bürger haben dies via überwachungspaket.at bereits gemacht. Die Seite wurde von epicenter.works ins Leben gerufen, ein Verein, der unter anderem für Datenschutz eintritt. Dort finden sich auch Materialien und Informationen zum geplanten Sicherheitspaket.

Bis 21. August kann man noch Stellungnahmen einreichen, solange ist der Gesetzesentwurf noch in Begutachtung. Aktuell kann es allerdings zu Verzögerungen der Veröffentlichung der Statements auf der Parlamentsseite kommen, heißt es in einer Aussendung von Ende Juli: “Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen zu den genannten Ministerialentwürfen, aber auch wegen der laufenden Übersiedlung in die Ausweichquartiere auf den Heldenplatz können diese jedoch nur nach und nach bearbeitet werden.”

Weiterführende Links: überwachungspaket.atepicenter.works, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur StPO, ua.), Ministerialentwurf – Gesetzestext, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur SPg, ua.), Ministerialentwurf – Erläuterungen, Ministerialentwurf – Gesetzestext

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Das Thema ist präsenter denn je und gehört vielfach diskutiert: Hochwasser, Naturkatastrophen und allen voran der Klimawandel. Was sich in den letzten Tagen in Teilen Zentral- und Osteuropas abgespielt hat, schockiert und sollte ein ernst zu nehmendes Warnsignal sein.

Schließlich ist die jüngste Katastrophe nicht die erste dieser Art. Über das vergangene Wochenende bis inklusive Montag fielen in Niederösterreich bis zu 370 Liter Regen pro Quadratmeter. Im gesamten Jahr 2023 waren es nur 848 Liter.

1771 Fußballfelder

Wohl oder übel werden wir uns mit Wetterextremen anfreunden müssen, sofern der Erderwärmung weiter tatenarm zugesehen wird. Wissenschafter:innen zufolge werden derartige Ereignisse nämlich intensiver und häufiger auftreten, sofern sich die Erde weiter in diesem Tempo erwärmt.

Katastrophen umfassen schließlich nicht nur Hochwasser, Fluten und hohe Niederschläge, sondern auch Hitzeperioden, Dürre und Waldbrände. Allein in unserem Nachbarsland Deutschland ist im Jahr 2023 eine Waldfläche von rund 1771 Fußballfeldern abgebrannt.

Wahrlich zerstören Katastrophen Menschenleben, Existenzgrundlagen und Lebensqualität. Wer aufmerksam mitgelesen oder in den letzten Tagen aus dem Fenster geschaut hat, wird merken, dass die Situation an Ernsthaftigkeit zunimmt.

Nicht nur das. Sondern Katastrophen kosten unserer Volkswirtschaft Geld – und zwar ordentlich. Wie groß die gesamtwirtschaftlichen Folgen der jüngsten Hochwasserkatastrophe sein werden, kann noch nicht genau abgeschätzt werden. Aber es gibt eine Aufstellung. Sebastian Koch, Head of Research Group “Macroeconomics and Business Cycles” des Instituts für Höhere Studien (IHS) Wien zeichnet eine grobe Skizze:

“Der Schaden hat auf das BIP einen positiven Effekt”

Für das Ausmaß der verursachten Schäden gibt es drei Säulen. Die erste Säule ist der Versicherungsschaden, gemessen an den Versicherungsdienstleistungen, die in Folge von Unwettern zum Wiederaufbau notwendig sind. Dazu zählen die Sanierung von Straßen, Häusern, Fuhrpark und Infrastruktur im Allgemeinen. Dieser Schaden liegt zahlenmäßig zeitnah nach dem Katastrophen-Ende vor, wenn Versicherungen mit ihren Kalkulationen beginnen.

Volkswirtschaftlich ließe sich der Schaden, den Naturkatastrophen verursachen, außerdem ganz klassisch nach dessen Einfluss auf das Bruttoinlandsprodukt berechnen. Hierbei ist allerdings auf einen Trugschluss zu achten:

“So dumm das klingt, aber: Schaden hat für das BIP eigentlich einen positiven Effekt. Und zwar auf die Zahl des BIPS selbst. Weil man natürlich den Kapitalstock, der durch Schaden geringer wurde, sei es eine kaputte Hausmauer oder ein gebrochener Damm, wieder aufbauen muss. Die dafür erforderliche Leistung geht positiv in das BIP ein – und meist sogar ziemlich genau in der Größenordnung der entstandenen Schäden. Das ist so, als würden wir ein Loch buddeln und gleich wieder zuschütten”, sagt Koch gegenüber brutkasten.

Die BIP-Gegenrechnung zwischen Schaden und Wiederaufstockung gestalte sich allerdings sehr vielschichtig und demnach schwer zu tracken, meint Koch. Hierbei müsse man weiter unterscheiden, und zwar zwischen Industrie und Dienstleistung:

“Zur Industrie: Meine Produktionshallen wurden beschädigt, ich kann nicht produzieren, oder meine Lieferwägen kommen wegen überschwemmten Straßen nicht durch. Das ist ein volkswirtschaftlicher Schaden, der sehr schwierig zu bemessen ist.”

In puncto Dienstleistung spricht man von Einbußen aufgrund von geringerem Konsum und gesunkener Nachfrage in Krisensituationen. “Diese gesunkene Nachfrage in Katastrophen-Perioden müsste eigentlich auch in die Schadensberechnung inkludiert werden. Das wird oft vernachlässigt, weil genaue Daten fehlen. Oder denken wir an die Menschen, die freiwillig im Katastrophenschutz arbeiten. Damit leisten sie keinen aktiven Beitrag zum BIP und fallen als Arbeitskräfte aus.”

“Der Nutzen ist für die Gesellschaft zerstörerisch”

Über all dem steht allerdings der Nutzen für die Gesellschaft als dritte Säule: “Der positive BIP-Effekt von Sanierungen ist trügerisch. Man würde ja auch nie sagen: Kriegswirtschaft ist gut. Durch Zerstörung und Wiederaufbau entsteht statistisch zwar oft ein positiver Effekt auf das BIP, aber der Nutzen für die Gesellschaft ist nicht gegeben, ja viel eher zerstörerisch”, so der Wissenschafter.

“Wie groß der Wohlstand in einer Gesellschaft steigt oder sinkt, das ist vom BIP in Perioden von Umweltkatastrophen nicht gut erfasst. Diesen Aspekt dürfen wir in Katastrophenzeiten nicht vergessen: Wenn ich Zerstörtes wieder aufbaue, stehe ich wieder am Ausgangspunkt. Aber mit derselben Investition, die ich zum Wiederaufbau benötigt habe, hätte ich Bestehendes schon um einiges besser machen können. Insofern entsteht ein gesellschaftlicher Schaden. Und den zu messen, das ist unmöglich.”

Diese Startups helfen, vor Schäden zu schützen

Klare Worte des Wirtschaftswissenschaftlers. Wir erkennen: Unwetterschäden sind komplex und aus einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive schlecht. Damit wir zumindest rechtzeitigen für Schutz sorgen und Schäden minimieren oder sogar verhindern können, gibt es bereits einige Jungunternehmen am Markt. Mit den folgenden Innovationen wollen DACH-Startups vor Naturkatastrophen warnen.

Sobos GmbH mit der PegelAlarm-App

Das Startup Sobos entstand im Jahr 2017 im Rahmen des tech2b Incubators in Linz. Das damals vierköpfige Team hat ein System für Hochwasserinformation und -warnung in Zentraleuropa entwickelt. Anzuwenden ist es mit der mobilen App PegelAlarm.

OroraTech

Ein weiterer Key Player im Erkennen, Vermeiden und Bekämpfen von Naturkatastrophen ist das Münchner Startup OroraTech, das den Kärntner Thomas Grübler als Mitgründer und CSO (Chief Strategy Officer) zählt. Mithilfe von Wärmebildkameras, die in Satelliten des US-Unternehmens Spire angedockt sind, können die Satelliten von OroraTech große Waldflächen auf der Erde beobachten. OroraTech, das 2018 gegründet wurde, bietet auch Wetteranalysen und Terrain-Untersuchungen. Erst vergangenen Juli startete man Maßnahmen zur Waldbrandprävention in den beiden größten globalen Tropenschutzgebieten in Brasilien und in Indonesien – brutkasten berichtete.

refinq

Den Zahn der Zeit trifft ein weiteres Jungunternehmen, das erst seit Juni 2023 am Markt vertreten ist. Mit seinem “Nature Intelligence Hub” entwickelt das Wiener Startup refinq ein SaaS-Tool, das Umweltdaten in umsetzbare finanzielle Erkenntnisse für Unternehmen umwandelt. Konkret: Refinq nutzt geographische Daten und maschinelles Lernen, um Risikoanalysen für Naturkatastrophen für bestimmte Standorte zu erstellen. Die Analysen betreffen konkrete Produktions- und Wertschöpfungsstandorte von Unternehmen – und sollen noch vor Ansiedlung oder Ausbau eines Standortes vor dem Risiko einer etwaigen Katastrophe – darunter Dürre, Stürme, oder Hochwasser – warnen.

Okeanos

Das deutsche Startup Okeanos mit Sitz in Bochum bietet ein ähnliches Modell: Das Jungunternehmen analysiert Umweltdaten, um Risikoanalysen zu erstellen. Ein Aspekt darunter: Das Netilion Hochwasser-Monitoring. Dabei sollen steigende Wasserpegel vor allem für “unbeobachtete Gewässer zweiter und dritter Ordnung” analysiert werden. Auf Basis der KI-gestützten Monitoring-Lösungen werden Konzepte zum Schutz von Kommunen und Städten erarbeitet.

Adeva

Zur Abwechslung mal kein Saas-Produkt, sondern eine handliche Rückstauklappe: Die Adeva GmbH hat ein patentiertes System zum Schutz vor Überschwemmungen in Gebäuden entwickelt. Unter dem Namen EasySafe könne die Klappe nachträglich in bestehende Reinigungsöffnungen in Hauskanal-Rohren eingebaut werden. Ein “Starkregen-bedingter Rückstau” könne damit verhindert werden. EasySafe sei auch für fäkalienhaltige Abwässer in der EU zugelassen, heißt es.

e-ray

Zur Klimaresilienz in Städten und Kommunen trägt auch dieses deutsche Startup bei: e-ray setzt erste Schritte, um heimische Städte fit für veränderte Klimabedingungen zu machen. Dazu zählt die Integration sauberer Energie und der Umbau als Schwarmstadt. Das Startup, das in Darmstadt sitzt, will dafür “Hardware und Software” liefern, um Gewässer zu digitalisieren, Beratung für Klimaanpassung zu liefern und kritische Infrastruktur zu erkennen. Auch Wasserpegel und -qualität werden gemessen und verbessert. Und zwar mit satellitengestützter Gewässerüberwachung und einem kontinuierlichen Monitoring.

GMD

“We reduce nature danger potential.” Zu Deutsch: Wir reduzieren das Potenzial von Naturkatastrophen. Ein klarer und gerade in diesen Tagen heiß gefragter Nutzen des Innsbrucker Startups GMD. Gemeinsam hat man sich auf die Prävention von Naturgefahren spezialisiert – und nutzt dazu “autarke, KI-basierte IoT-Sensor- und Funknetzwerke mit einer Machine Learning GIS-Risiko Analyse-Plattform”, heißt es auf der Website des Startups. Damit will das Startup Naturereignisse vorhersehbarer machen und “kundenoptimierte Klimawandel-Anpassungsmodelle für Gemeinden, Skigebiete und Infrastrukturbetreiber anbieten”.

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