29.08.2022

Übergewinnsteuer: ÖGB & AK wollen bis zu 90 Prozent Steuersatz für Energiekonzerne

Gewerkschaft und Arbeiterkammer bringen einen konkreten Vorschlag für die derzeit vielfach geforderte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne.
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Übergewinnsteuer - Merit-Order - Windfall-Profits
"Windfall-Profits": Gerade Energiekonzerne, die primär auf erneuerbare Energien setzen, profitieren aktuell stark von den hohen Energiepreisen | (c) Zbynek Burival via Unsplash

Durch die am internationalen Energie-Markt geltende Merit-Order (der brutkasten berichtete mehrmals) orientiert sich der Energiepreis am aktuell teuersten Energieträger. Der extrem hohe Gaspreis aufgrund von Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen führt also zu einem insgesamt enorm gestiegenen Energiepreis. Und daran verdienen Energiekonzerne, deren Strom-Herstellungskosten in der aktuellen Krise nicht oder nicht viel gestiegen sind, weil sie etwa auf erneuerbare Energien setzen, gut. Entsprechend wurden in den vergangenen Wochen auch Rufe nach eine Übergewinnsteuer laut.

Verbund will Übergewinne für Energiewende einsetzen

Dass die Sache freilich insgesamt nicht so einfach ist, zeigt der aktuelle Fall der – wie Finanzminister Magnus Brunner gestern erklärte – „finanziellen Notlage“ von Wien Energie. Dennoch: Mehrere heimische Energiekonzerne machen derzeit massive „Windfall-Profits“. Und während etwa Verbund-Chef Michael Strugl vergangene Woche gegenüber dem brutkasten erklärte, dass eine Übergewinnsteuer kontraproduktiv sei, weil man das Geld gut brauchen könne, um die Energiewende zu finanzieren und man „ein Kraftwerk nicht mit Kieselsteinen bezahlen“ könne, feilen andere schon daran, wie so eine Steuer konkret aussehen könnte.

Bis zu 90 Prozent Steuersatz: Der Vorschlag zur Übergewinnsteuer von ÖGB und AK

Vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) gab es nun einen ganz konkreten Vorschlag: Befristet von 2022 bis 2024 soll der Gewinnanteil ab 110 Prozent des Durchschnittsgewinns der Jahre 2019 bis 2021 mit 60 Prozent besteuert werden. Der Anteil ab 130 Prozent des Referenzwerts soll dann überhaupt mit 90 Prozent besteuert werden. „Die Bagatellgrenze von zehn Prozent stellt sicher, dass neben dem ‚Normalgewinn‘ auch eine gewisse Gewinnsteigerung nicht der Übergewinnsteuer unterliegt“, heißt es in einer Aussendung von ÖGB und AK zur Grenze von 110 Prozent.

Konzernen bleiben ein bis 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Erneuerbare

Das Gros der Übergewinne erwarte man für die Folgejahre, daher wolle man die Laufzeit der Übergewinnsteuer bis 2024 ansetzen, heißt es von Gewerkschaft und Arbeiterkammer. Konkret rechne man „konservativ geschätzt“ mit vier bis fünf Milliarden Euro Windfall-Profits in diesem Zeitraum. Und ÖGB und AK haben sehr konkrete Ideen, was mit dem Geld passieren soll: Ein bis 1,5 Milliarden Euro würden den Energiekonzernen laut Rechnung trotz Besteuerung zusätzlich bleiben und sollten für Investitionen in erneuerbare Energien genutzt werden. Zwei bis drei Milliarden Euro würden mit dem Modell abgeschöpft werden, „von denen nach Abzug der Aufkommensverluste bei der Körperschaftsteuer noch 1,5 bis zwei Milliarden Euro zur Finanzierung der Anti-Teuerungsmaßnahmen verbleiben“.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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