07.04.2020

KMU Corona-Hilfe: Überbrückungsgarantien nach Schweizer Modell sollen kommen

Die österreichische Bundesregierung wird im Zuge der Corona-Hilfe das Instrument der Überbrückungsgarantien weiter ausbauen. Nach grünem Licht der EU-Kommission sollen KMU künftig bis zu 100-prozentige Staatsgarantien für die Aufnahmen von Krediten bekommen können.
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Überbrückungsgarantien
(c) Adobestock

In Zuge der Coronakrise wurde bereits viel über die staatlichen Überbrückungsgarantien berichtet, die kleineren- und mittleren Unternehmen im Rahmen der Corona-Hilfe zur Verfügung stehen. Das derzeitige Modell sieht so aus, dass der Staat Garantien im Rahmen einer Kreditaufnahme bei der Bank von bis zu 80 Prozent übernimmt.

In den letzten Wochen gab es unter Unternehmern die Diskussion, warum sich die österreichische Bundesregierung nicht am Schweizer-Überbrückungskreditmodell orientiert. Dieses sieht vor, dass 100 Prozent der Kredite durch Garantien vom Staat besichert werden. Zuletzt sprach sich Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer dafür aus, dass diese auf 90 Prozent ausgeweitet werden soll.

+++ Corno, Wirtschaft und die Innovation +++

Grünes Licht der EU-Kommission

Wie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einem LinkedIn-Posting erläuterte, seien Garantien mit einer Haftung von 100 Prozent bislang aufgrund des europäischen Beihilfenrechts nicht möglich gewesen. Nach einem grünen Licht der EU-Kommission und aufgrund des Drucks zahlreicher EU-Staaten, darunter auch Österreich, sollen nun aber bis zu 100-Prozent-Garantien des Staates möglich werden.

„Wir haben uns deshalb aktiv und gemeinsam mit anderen Ländern für eine Lockerung und Ausweitung auf 100 Prozent eingesetzt. Nun hat die EU-Kommission durch eine Ausnahmeregelung den Weg in Richtung Schweizer Variante durch eine Ausnahmeregelung ermöglicht“, so Schramböck.

Die Kriterien

Der Bund soll künftig Kreditgarantien mit einer Haftung von bis zu 100 Prozent für Notkredite bis 500.000 Euro oder bis zu zehn Prozent des Umsatzes übernehmen können. Die EU-Kommission erlaubt Garantien bis zu 800.000 Euro.

Die Garantien richten sich dabei an KMU. Wie Schramböck im LinkedIn-Posting erläutert, ist die jeweilige Hausbank als One-Stop-Shop zuständig, darf aber keine Zinsen einheben. Zudem soll sie gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen den jeweiligen Liquiditätsbedarf definieren.

Sofern dies erfolgt ist, werden die Garantien in einem weiteren Schritt über die Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt. Über die aws wurden laut Schramböck bereits Garantien über rund eine Milliarde Euro Kreditvolumen an KMU vergeben.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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KMU Corona-Hilfe: Überbrückungsgarantien nach Schweizer Modell sollen kommen

  • In Zuge der Coronakrise wurde bereits viel über die staatlichen Überbrückungsgarantien berichtet, die kleineren- und mittleren Unternehmen im Rahmen der Corona-Hilfe zur Verfügung stehen.
  • Das derzeitige Modell sieht so aus, dass der Staat Garantien im Rahmen einer Kreditaufnahme bei der Bank von bis zu 80 Prozent übernimmt.
  • In den letzten Wochen gab es unter Unternehmener die Diskussion, warum sich die österreichische Bundesregierung nicht am Schweizer-Überbrückungskreditmodell orientiert.
  • Nach einem grünen Licht der EU-Kommission aufgrund des Drucks zahlreicher EU-Staaten, darunter auch Österreich, sollen nun aber 100-Prozent-Garantien des Staats möglich werden.
  • Der Bund soll künftig Staatsgarantien mit einer Haftung von bis zu 100 Prozent für Notkredite bis 500.000 Euro übernehmen können.
  • Über die aws wurden laut Schramböck bereits Garantien über rund eine Milliarde Euro Kreditvolumen an KMU vergeben.

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