07.04.2020

KMU Corona-Hilfe: Überbrückungsgarantien nach Schweizer Modell sollen kommen

Die österreichische Bundesregierung wird im Zuge der Corona-Hilfe das Instrument der Überbrückungsgarantien weiter ausbauen. Nach grünem Licht der EU-Kommission sollen KMU künftig bis zu 100-prozentige Staatsgarantien für die Aufnahmen von Krediten bekommen können.
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Überbrückungsgarantien
(c) Adobestock

In Zuge der Coronakrise wurde bereits viel über die staatlichen Überbrückungsgarantien berichtet, die kleineren- und mittleren Unternehmen im Rahmen der Corona-Hilfe zur Verfügung stehen. Das derzeitige Modell sieht so aus, dass der Staat Garantien im Rahmen einer Kreditaufnahme bei der Bank von bis zu 80 Prozent übernimmt.

In den letzten Wochen gab es unter Unternehmern die Diskussion, warum sich die österreichische Bundesregierung nicht am Schweizer-Überbrückungskreditmodell orientiert. Dieses sieht vor, dass 100 Prozent der Kredite durch Garantien vom Staat besichert werden. Zuletzt sprach sich Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer dafür aus, dass diese auf 90 Prozent ausgeweitet werden soll.

+++ Corno, Wirtschaft und die Innovation +++

Grünes Licht der EU-Kommission

Wie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einem LinkedIn-Posting erläuterte, seien Garantien mit einer Haftung von 100 Prozent bislang aufgrund des europäischen Beihilfenrechts nicht möglich gewesen. Nach einem grünen Licht der EU-Kommission und aufgrund des Drucks zahlreicher EU-Staaten, darunter auch Österreich, sollen nun aber bis zu 100-Prozent-Garantien des Staates möglich werden.

„Wir haben uns deshalb aktiv und gemeinsam mit anderen Ländern für eine Lockerung und Ausweitung auf 100 Prozent eingesetzt. Nun hat die EU-Kommission durch eine Ausnahmeregelung den Weg in Richtung Schweizer Variante durch eine Ausnahmeregelung ermöglicht“, so Schramböck.

Die Kriterien

Der Bund soll künftig Kreditgarantien mit einer Haftung von bis zu 100 Prozent für Notkredite bis 500.000 Euro oder bis zu zehn Prozent des Umsatzes übernehmen können. Die EU-Kommission erlaubt Garantien bis zu 800.000 Euro.

Die Garantien richten sich dabei an KMU. Wie Schramböck im LinkedIn-Posting erläutert, ist die jeweilige Hausbank als One-Stop-Shop zuständig, darf aber keine Zinsen einheben. Zudem soll sie gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen den jeweiligen Liquiditätsbedarf definieren.

Sofern dies erfolgt ist, werden die Garantien in einem weiteren Schritt über die Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt. Über die aws wurden laut Schramböck bereits Garantien über rund eine Milliarde Euro Kreditvolumen an KMU vergeben.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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AI Summaries

KMU Corona-Hilfe: Überbrückungsgarantien nach Schweizer Modell sollen kommen

  • In Zuge der Coronakrise wurde bereits viel über die staatlichen Überbrückungsgarantien berichtet, die kleineren- und mittleren Unternehmen im Rahmen der Corona-Hilfe zur Verfügung stehen.
  • Das derzeitige Modell sieht so aus, dass der Staat Garantien im Rahmen einer Kreditaufnahme bei der Bank von bis zu 80 Prozent übernimmt.
  • In den letzten Wochen gab es unter Unternehmener die Diskussion, warum sich die österreichische Bundesregierung nicht am Schweizer-Überbrückungskreditmodell orientiert.
  • Nach einem grünen Licht der EU-Kommission aufgrund des Drucks zahlreicher EU-Staaten, darunter auch Österreich, sollen nun aber 100-Prozent-Garantien des Staats möglich werden.
  • Der Bund soll künftig Staatsgarantien mit einer Haftung von bis zu 100 Prozent für Notkredite bis 500.000 Euro übernehmen können.
  • Über die aws wurden laut Schramböck bereits Garantien über rund eine Milliarde Euro Kreditvolumen an KMU vergeben.

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