09.08.2018

Uber und Co.: Beschränkungen für Fahrdienste in New York

Das Mobility-Unternehmen Uber und andere Fahrdienste müssen in New York Beschränkungen hinnehmen. Ungefähr ein Jahr lang sollen sie für weitere Autos keine Zulassung mehr erhalten.
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Uber und vergleichbare Fahrdienste müssen Beschränkungen in New York hinnehmen.
(c) Odua Images. Uber und vergleichbare Fahrdienste müssen Beschränkungen in New York hinnehmen.

Laut Berichten von derStandart.at stimmte der Stadtrat von New York gestern mit einer großen Mehrheit von 39 zu 6 dafür, mindestens ein Jahr lang keine weiteren Zulassungen für Fahrdienste wie Uber, Lyft und Co. zu vergeben. Als Begründung wurde angegeben, dass man die Auswirkungen der Fahrtdienste auf Verkehr und Taxi-Branche beobachten wolle. Derzeit sind über 80.000 Autos über diese Fahrdienste auf New Yorks Straßen.

+++ Fahrtendienst Uber verliert erneut vor Wiener Gericht +++

New Yorker Bürgermeister de Basio:  „Unsere Stadt packt eine Krise direkt an“

Der Bürgermeister von New York, Bill de Basio, zeigte sich mit dem Vorstoß zufrieden und wolle das Gesetz unterschreiben. Er twitterte über den krisenartigen Zustand des Stadtverkehrs und über die sozialen Folgen, die durch die Fahrdienste ausgelöst werden: „Unsere Stadt packt eine Krise direkt an, die arbeitende New Yorker in Armut treibt und unsere Straßen in den Verkehrskollaps.“ Seit einiger Zeit kämpft New York mit einem überlasteten Taxi-Markt. Wegen verstopfter Straßen beklagen lizenzierte Taxifahrer und Fahrer der neueren Deinste gleichermaßen sinkende Erlöse und das Ausbleiben von Kunden.

Einfluss auf mögliche Börsengänge

Diese Regelung ist die erste ihrer Art in den USA, und sie könnte zur Vorlage für andere US-amerkanische Städte werden. Uber und Lyft hatten Versuche unternommen, das Gesetz zu stoppen. Sie argumentierten, dass die Zulassungsbeschränkung für ihre Dienste mit einer Verschlechterung des Service einhergehe. Für Uber in Lyft könnten die neuen Beschränkungen negativen Einfluss auf mögliche Börsengänge haben, da der US-Markt der wichtigste Markt der beiden Unternehmen ist.

Uber und Co. müssen Mindestlöhne zahlen

Desweiteren soll sich die Bezahlung von Fahrern von Uber und vergleichbaren Diensten durch einen Mindestlohn bessern. Darüber hinaus sollen Daten zu Fahrten und ihren Preisen künftig offen gelegt werden müssen. Wird gegen die neuen Auflagen verstoßen, drohen 10.000 Dollar Geldstrafe pro Einzelfall.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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