06.02.2020

Uber in Wien: Fixtarife sind noch nicht fix

Ab September werden Taxis und Mietwagenanbieter zu einem Gewerbe zusammengeführt - was vor allem Uber an fixe Preise binden soll. Doch noch ist nichts in Stein gemeißelt.
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Keine Lizenz: Deutscher Taxiverband klagt Uber
(c) fotolia.com - orelphoto

Ab September 2020 sollen die Gewerben für Taxis und Mietwagenanbieter zusammengelegt werden. Davon ist auch das US-Unternehmen Uber betroffen, welches in Wien mit Mietwagenfirmen zusammen arbeitet. Ab diesem Zeitpunkt gibt es entweder einen festen Tarif für Taxis und Anbieter wie Uber – oder der Tarif fällt komplett weg, und der Preis wird dem freien Markt überlassen.

Anfangs schien es so, als sei der Fixtarif für beide Gewerbe eine beschlossene Sache. Doch tatsächlich ist es noch nicht fix, dass der Einheitstarif überhaupt kommt. Denn genau dies lässt die Stadt Wien derzeit in einer Studie überprüfen, wie orf.at schreibt: Das Ergebnis hätte eigentlich schon länger vorliegen sollen, rechtliche Stolpersteine haben die Veröffentlichung aber verzögert.

Nach Fertigstellung wird die Studie den Sozialpartnern, der Wiener Taxi-Innung und den Mietwagenanbietern vorgestellt. Das Datum der Veröffentlichung ist derzeit ungewiss – fix ist hingegen, dass die im Juni 2019 beschlossene Zusammenlegung der beiden Gewerbe am 1. September kommt. Werden bis dahin keine einheitlichen Preise bestimmt, so bestimmt allein das Gesetz von Angebot und Nachfrage die Preise – was wiederum dem Modell von Uber und ähnlichen Anbietern entsprechen würde.

Taxi-Preisverhandlungen mitten in der Nacht

Als Reaktion auf den Bericht meldet sich der Wiener Wiener Taxi-Obmann Gökhan Keskin zu Wort, laut welchem das Wiener Taxigewerbe ohne verbindlichen Tarif nicht funktionieren kann. „Eine Abkehr vom Fixtarif bedeutet bei 5.000 Wiener Taxiunternehmen bis zu 5.000 verschiedene Tarife. Das würde unser Gewerbe, das oft spontan genutzt wird, völlig unattraktiv machen“, sagt er: „Alle Fahrgäste müssen sicher sein können, dass sie nur den einheitlichen Tarif bezahlen – und nicht mitten in der Nacht Preisverhandlungen mit dem Taxifahrer führen.“

Keskin verweist an dieser Stelle auf das Beispiel Finnland, wo die Tarife im Juli 2018 für den Wettbewerb geöffnet wurden. Die Folgen waren steigende Taxipreise, vor allem bei Großveranstaltungen, sowie eine schlechtere Verfügbarkeit in ländlicheren Gebieten, betont Keskin: Nur ein verbindlicher Taxitarif stelle sicher, „dass unsere Fahrgäste nicht den Preis für die Deregulierung zahlen.“

Keskin fordert stattdessen, dass die Tarife für alle Kundinnen und Kunden übersichtlich und transparent sein müssen und wird sich dafür auch in den kommenden Monaten in allen Gesprächen einsetzen, damit „für alle Player auf dem Taximarkt die gleichen Regeln und Chancen“ gelten.

Einschränkungen für Uber, Holmi und Co.

Als Reaktion auf die sogenannnte „Lex Uber“ hatte der Vorarlberger Mobilitätsdienstleister Holmi bereits Ende 2019 beschlossen, Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif zu vermitteln. Denn das novellierte Gelegenheitsverkehrsgesetz habe zu „Turbulenzen im Unternehmen“ geführt, heißt es vom deutlich kleineren, aus Österreich stammenden Anbieter.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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