21.08.2020

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

Ein neues Gesetz zwingt die Fahrdienstvermittler Uber und Lyft ausgerechnet im Heimatbundesstaat Kalifornien, ihre Fahrer anzustellen. Im letzten Moment gelang nun zumindest ein Aufschub.
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Uber und Lyft
(c) Adobe Stock - Sundry Photography

Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen. Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen – der brutkasten berichtete. Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.

Lyft hatte deswegen gestern bereits angekündigt, sein Geschäft in Kalifornien mit Inkrafttreten der Bestimmung zu Mitternacht einzustellen. Auch Uber hatte, wenn auch verhaltener, einen möglichen Stopp in Aussicht gestellt. Doch es kam anders. Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.

Klare Bedingungen für Uber und Lyft

Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen die beiden Unternehmen einem beschleunigten Berufungsverfahren zustimmen. Dann müssen deren CEOs bis zum 4. September persönlich zusichern, dass es Pläne zur Umsetzung des Gesetzes innerhalb von 30 Tagen gibt. Es gibt allerdings nach wie vor noch eine weitere Option. Die genannten Pläne sollen nämlich nur zum Einsatz kommen, falls das Gericht den zuvor von Uber und Lyft eingebrachten Einspruch ablehnt, oder eine von den Fahrdienstvermittlern angestrebte Ausnahmeregelung von den kalifornischen Wählern abgelehnt wird. Weitere Erkenntnisse in dem Fall gibt es voraussichtlich am 13. Oktober. Dann findet eine mündliche Anhörung im Berufungsverfahren statt.

Uber und Lyft kündigten jedenfalls bereits an, weiter „für die Freiheit der Fahrer kämpfen“ zu wollen, die ihrer Darstellung nach mehrheitlich das neue Gesetz ablehnen. Dies ist eine durchaus zweifelhafte Ansage, wurde dieses doch ursprünglich maßgeblich durch Proteste von Fahrern der beiden Unternehmen angestoßen.

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Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller
Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller

Im KI-Boom werden immer mehr Server benötigt und diese produzieren viel Wärme. Die Abwärme zum Heizen zu benutzen, liegt also auf der Hand, ein großer Einwand ebenso: Der Bedarf an Heizwärme unterliegt für gewöhnlich starken saisonalen Schwankungen, jener an Rechenleistung nicht. Das Innsbrucker Startup Serwas Technologies will diese Diskrepanz mit seinem System auflösen – brutkasten berichtete erst im September über ein Pre-Seed-Investment für das Unternehmen.

„Wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die entstehende Wärme direkt gebraucht wird“

„Wir wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die entstehende Wärme direkt gebraucht wird. Gerade Schwimmbäder sind dafür besonders interessant, weil sie das ganze Jahr über einen hohen Wärmebedarf haben“, erklärt Serwas-Mitgründer Timo Berkmann. Das Startup kann so gleichzeitig Abwärme an Projektpartner und Rechenleistung an externe Unternehmen verkaufen.

Das Innenbecken im StuBay im Tiroler Stubaital | (c) StuBay

In einem Hallenbad in Innsbruck läuft das System bereits. Nun wurde mit dem Freizeitcenter StuBay im Tiroler Stubaital ein weiterer Partner präsentiert. Noch vor Jahresende sollen erste Server in der Anlage aufgebaut und in die bestehende Gebäudetechnik eingebunden werden. Die eigens entwickelte Kühltechnologie ermögliche es, die entstehende Abwärme mit Temperaturen von bis zu 70 °C nutzbar zu machen, ohne dass dafür eine zusätzliche Wärmepumpe benötigt werde, heißt es vom Startup.

Schrittweiser Ausbau im StuBay geplant

Nach der ersten Anbindung gemeinsam mit anderen beteiligten Fachunternehmen soll beim System im StuBay dann ein schrittweiser Ausbau erfolgen, „der sich am Wärmebedarf und den technischen Möglichkeiten des Freizeitcenters orientiert“. Mit dem weiteren Ausbau wolle man einen wachsenden Beitrag zur Wärmebereitstellung leisten.

Nach der erwähnten Pre-Seed-Finanzierung über knapp 300.000 Euro durch Gateway Ventures, Business Angels aus dem Pioneers Club und das MCI Innsbruck will Serwas zudem weiteres Kapital aufnehmen: Aktuell läuft eine Crowdinvestingkampagne des Startups.

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AI Summaries

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

  • Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen.
  • Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen.
  • Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.
  • Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.
  • Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

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