21.08.2020

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

Ein neues Gesetz zwingt die Fahrdienstvermittler Uber und Lyft ausgerechnet im Heimatbundesstaat Kalifornien, ihre Fahrer anzustellen. Im letzten Moment gelang nun zumindest ein Aufschub.
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Uber und Lyft
(c) Adobe Stock - Sundry Photography

Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen. Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen – der brutkasten berichtete. Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.

Lyft hatte deswegen gestern bereits angekündigt, sein Geschäft in Kalifornien mit Inkrafttreten der Bestimmung zu Mitternacht einzustellen. Auch Uber hatte, wenn auch verhaltener, einen möglichen Stopp in Aussicht gestellt. Doch es kam anders. Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.

Klare Bedingungen für Uber und Lyft

Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen die beiden Unternehmen einem beschleunigten Berufungsverfahren zustimmen. Dann müssen deren CEOs bis zum 4. September persönlich zusichern, dass es Pläne zur Umsetzung des Gesetzes innerhalb von 30 Tagen gibt. Es gibt allerdings nach wie vor noch eine weitere Option. Die genannten Pläne sollen nämlich nur zum Einsatz kommen, falls das Gericht den zuvor von Uber und Lyft eingebrachten Einspruch ablehnt, oder eine von den Fahrdienstvermittlern angestrebte Ausnahmeregelung von den kalifornischen Wählern abgelehnt wird. Weitere Erkenntnisse in dem Fall gibt es voraussichtlich am 13. Oktober. Dann findet eine mündliche Anhörung im Berufungsverfahren statt.

Uber und Lyft kündigten jedenfalls bereits an, weiter „für die Freiheit der Fahrer kämpfen“ zu wollen, die ihrer Darstellung nach mehrheitlich das neue Gesetz ablehnen. Dies ist eine durchaus zweifelhafte Ansage, wurde dieses doch ursprünglich maßgeblich durch Proteste von Fahrern der beiden Unternehmen angestoßen.

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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AI Summaries

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

  • Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen.
  • Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen.
  • Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.
  • Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.
  • Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

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  • Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen.
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